BayernDach Magazin 3-2020

DROHNEN

Ein weiteres Objekt war das Christoph-Scheiner- Gymnasium. Auch hier zeigte sich der Vorteil der Drohne gegenüber eines Hebebühneneinsatzes, der großräumige Sperrungen zur Sicherheit der Schüler vorausgesetzt hätte. Die Vorbereitung vor Ort für den Drohneneinsatz mit Absperrung des kleinen Start- und Lande- platzes und der Stativaufbau des externen Moni- tors für die „Live-Begutachtung“ durch das Hoch- bauamt waren in wenigen Minuten erledigt. Mehr Aufwand erforderte es allerdings, eine Ge- nehmigung für einen Drohnenflug zu bekommen. Da es sich beim Überflug in Ingolstadt um eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ han- delt, ist witzigerweise das Tiefbauamt Ansprech- partner – besser gesagt: einer der Ansprechpartner. Denn da Ingolstadt zwei militärische Nachbarn hat, ist nicht die Deutsche Flugsicherung, wie sonst üb- lich, die zuständige Genehmigungsbehörde, son- dern die Bundeswehr.

Vom Gesamtüberblick kann bis ins kleinste Details wie Schrau- benköpfe hereingezoomt werden.

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