BayernDach Magazin 3-2020

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I N F O R M A T I O N B A Y E R I S C H E R D A C H D E C K E R

Ausg. 3-2020 | Juli www.dachdecker.bayern

MWST-SENKUNG: KONJUNKTURPAKET ODER CHAOS?

DROHNEN: FLUG MIT GRENZEN

PR-ARBEIT: NACHWUCHSWERBUNG INTERNATIONAL

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EDITORIAL

Was bringt der Sommer 2020?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, auch im Sommer 2020 hat uns Corona weiterhin im Griff und stellt alles auf den Kopf. Wie lange die Einschränkungen noch dauern werden, kann heute niemand sagen. Sicherlich werden sie aber noch eine ganze Weile anhal- ten. Umso mehr sind nach wie vor strikte Maßnahmen zum Schutz von uns, unseren Mitarbeitern und den Mitmenschen erforder- lich. Maßgeblich sind auch wir von den Hygienevorschriften be- troffen, die für die Wege zu und von den Baustellen, aber auch für das Verhalten auf Baustellen, gelten. Setzen Sie hierfür die geforderten Maßnahmen um, und unterweisen Ihre Beschäftig- ten im Umgang damit. Lassen Sie nicht nach, und führen Sie sich vor Augen, welche Folgen eine neue Infektion auf einer Bau- stelle für Sie, für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden haben kann. Im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen ist die Ausbil- dung der Dachdecker von morgen und der Meisterschüler, wenn auch mit Einschränkungen, nach mehrwöchiger Aussetzung wie- der angelaufen. Die Ausbildung erfolgt strikt nach den aktuel- len Hygienevorschriften, die immer auf den neuesten Erkennt- nissen basieren. Gleiche Hygieneanforderungen gelten auch für die Unterbringung im Dachdeckerwohnheim, wo jedes Zimmer mit nur mit einem Auszubildenden belegt wird. Die anstehen- den Prüfungen unserer Auszubildenden und Meisterschüler konnten, wenn auch mit erheblichem Aufwand verbunden, rea- lisiert werden. Helfen Sie uns auch damit, dass Sie Ihre Auszubildenden bereits vor der Reise nach Waldkirchen darauf hinweisen, dass es zu Einschränkungen bei gewohnten Abläufen kommen kann. Mit den sich daraus ergebenden geringeren Gruppenstärken sowie höheren Sach- und Personalaufwendungen ergeben sich Kostensteigerungen in nicht unerheblichem Umfang für das KPZ, aber auch für den LIV. Noch können wir das Meiste schul- tern, aber „große Sprünge“ werden wir uns in nächster Zeit nicht erlauben können. Unser Ziel ist es, die Ausbildungsbe- triebe nach Möglichkeit nicht höher zu belasten als bisher. Trotz allem geht das Leben weiter. Auf den Baustellen kann mit Einschränkungen gearbeitet werden. Hier zeigt sich einmal

mehr die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks, das auch in schwierigen Zeiten dem Staat zur Seite steht und ihren nicht un- wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des Staates und zum Er- halt von Arbeitsplätzen beisteuert. Dessen sollten sich parteiübergreifend alle Politiker bewusst sein und sich auf Bundes- und Europaebene nicht immer neue Maßregelungen und Belastungen für das Handwerk und den Mittelstand einfallen lassen. Absolut unverständlich ist das wie- derholte Bestreben der AfD, von den Tarifvertragsparteien aus- gehandelte, gut funktionierende und solidarisch finanzierte Sozialkassensysteme zu torpedieren. Über das Sozialkassensys- tem im Dachdeckerhandwerk erfolgt mittels eines Umlagever- fahrens die Finanzierung der Berufsbildung, Teile der betrieb- lichen Altersversorgung, der Insolvenzsicherung und Beschäfti- gungssicherung außerhalb der Winterperiode. Was soll daran schlecht sein? Mir fehlt da jedes Argument. Hinweisen möchte ich noch auf das neue beitragsunabhängige Prämienpaket der BG BAU zur Vermeidung von Absturzunfäl- len. Fast 50 % aller Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle, die oft langwierige und schmerzhafte Folgen für die Betroffenen haben. Zudem ist jeder Unfall mit enormen Behandlungskosten für die Wiederherstellung der Arbeitskraft des Verunfallten ver- bunden. Mit diesem Prämienpaket, das in drei Förderstufen mit maxima- len Fördersummen von 3.000, 5.000 und 10.000 € ausgestattet wurde, sind selbstverständlich Förderbedingungen verbunden. So müssen u. a. Gefährdungsbeurteilungen zur Absturzgefähr- dung erstellt werden. Ebenso muss die betriebliche Erklärung des Unternehmens zum Arbeitsschutz vorliegen, die vom Unter- nehmer und den Beschäftigten unterschrieben wurde. In der Stufe 2 und 3 sind vom Unternehmen weitere Qualifizierungs- maßnahmen zu erbringen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die BG BAU 50 % der Anschaffungskosten für die förderfähigen Maßnahmen zur Absturzprävention. Interesse ge- weckt? Weitere Informationen auf der Homepage der BG BAU. Auch weiterhin gilt: Schützt Euch und schützt mit Eurem Schutz Eure Mitmenschen. Haltet Abstand und bleibt gesund.

Euer Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer

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IN DIESER AUSGABE

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

MwSt.-Senkung als Konjunkturpaket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-8

Konjunkturpaket Einfach nur kompliziert – die MwSt.-Senkung Seiten 4-8

Fahrtenschreiber: Leichte Erleichterungen . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Drohnen: Ganz oben gecheckt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10-13

Drohnen Eine Stadt hat es gecheckt. Seiten 10-13

Arbeitsschutz: Sorgloser Nachwuchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-15

Abgehoben: Heißluftballon zu verkaufen . . . . . . . . . . . . . . . 16

Werbemittel: Briefumschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Arbeitsschutz Unbekümmerter

Rahmenabkommen: Gut versichert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

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Nachwuchs. Seiten 14-15

Hilfsprojekt: Ausbildung für Uganda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20-21

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Hitzeschutz: Smart-Home geschützt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Hilfe zur Selbsthilfe Ausbildungsprojekt

Corona: Nichts versäumt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

in Uganda. Seiten 20-21

KPZ: Spende für den Feierabend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

KPZ: Nach dem Lockdown . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26-28

KPZ:Das nächste Schuljahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

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Nachwuchssuche ZVDH-Kampagne für mehr Nachwuchs. Seiten 30-31

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Blaue Seite: AGB unwirksam? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

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Gesundheit: Prävention gefördert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Aus den Innungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32-33

PR-Arbeit: ZVDH-Nachwuchswerbung . . . . . . . . . . . . . . . . 34-35

Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

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MWST.-SENKUNG

Die neuen Steuersätze gelten für Umsätze, die im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 gemacht werden. Entscheidend ist jedoch aus- schließlich, wann die Leistung erbracht wird (§ 27 Abs. 1 UStG).

Steuer- senkung – schwer gemacht Zu den Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der

Im Umsatzsteuerrecht gilt der Leis- tungszeitpunkt. Danach ist eine Leistung erbracht oder ausgeführt, wenn sie beendet oder vollständig ausgeführt ist.

Coronavirus-Krise zählt auch die zeitlich befristete Absenkung des Umsatzsteuer-

Regelsatzes von 19 % auf 16 %. Klingt ganz einfach – doch wie sieht das in der Praxis aus? Die Zusammenfassung einer ZVDH-Info.

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MWST.-SENKUNG

Als Teilleistung kann nur definiert werden, wenn: • es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer Werklieferung oder Werkleistung handelt (wirtschaftliche Teilbarkeit), und • der Leistungsteil als Teil einer Werklieferung ab- genommen worden ist (gesonderte Abnahme) oder er Teil einer Werkleistung ist, die vollendet oder beendet worden ist, und • es ausdrücklich vereinbart wurde, dass für Teile einer Werklieferung oder Werkleistung entspre- chende Teilentgelte zu zahlen sind (gesonderte Vereinbarung), und • das Teilentgelt gesondert abgerechnet wird (ge- sonderte Abrechnung). Bei der Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird es nicht beanstandet, wenn vor dem 1. Juli 2020 ver- einnahmte Anzahlungen für Leistungen, die zwi- schen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, mit dem in diesem Zeitraum gel- tenden Steuersatz von 16 % versteuert werden. Eine nachträgliche Korrektur der Anzahlungen ist dann also nicht erforderlich. Bei Entgeltminderungen und -erhöhungen wie Skonto, Preisnachlass oder bei Nachberechnung gilt der Steuersatz zum Leistungszeitpunkt. Tritt nach dem 30. Juni 2020 eine Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage für einen vor dem 1. Juli 2020 ausgeführten steuerpflichtigen Umsatz ein, muss der für den ausgeführten Umsatz geschuldete Steuerbetrag entsprechend berichtigt werden. Wie ist das bei Skonto,Preis- nachlass und Nach- berechnung?

Die Sache mit dem Leistungs- zeitpunkt

Bei den unterschiedlichen Leistungen gelten aller- dings unterschiedliche Leistungszeitpunkte.

• Werklieferungen/Werkleistungen: Tag der Ver- schaffung der Verfügungsmacht an dem fertigen Werk; • (Waren-)Lieferungen: Lieferzeitpunkt; • Sonstige Leistungen: Tag der Beendigung oder der vollständigen Leistungserbringung. Bei der Bestimmung des Leistungszeitpunkts kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt der Fer- tigstellung bzw. der Beendigung der Leistung an. Das für die Rechnungsstellung relevante Datum (und damit für den Mehrwertsteuersatz) ist die Ab- nahme. Auf die Form der Abnahme kommt es dabei nicht an. Eine schriftliche Dokumentation ist aber empfehlenswert. Es gilt bei einer Werklieferung, dass sie ausgeführt ist, sobald dem Auftraggeber die Verfügungsmacht am erstellten Werk verschafft worden ist. Der Auf- traggeber kann also im eigenen Namen über das fertiggestellte Werk verfügen. Bei Teilleistungen gilt: Teilrechnungen können nur bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen gestellt werden. Und Teilleistungen werden gesondert ab- genommen. Zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer muss Einvernehmen darüber bestehen, dass eine Ge- samtleistung wirtschaftlich, rechtlich und tatsäch- lich in Teilleistungen aufgespalten werden soll und kann.

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MWST.-SENKUNG

Der Preis für das neue Dach kann dank der Mehrwertsteuersenkung deutlich günstiger für die Kunden werden. Doch für den Dachdeckerbetrieb ist der Mehraufwand erheblich.

Raimund Festl, Geschäftsführer der Steuerbera- tungsgesellschaft MTG GmbH in Unterschleißheim bei München, die auch den LIV Bayern betreut, kann sich weniger darüber freuen. „Die häufigsten Fragen der Innungsbetriebe dre- hen sich um den richtigen Mehrwertsteuersatz zum richtigen Termin“, so Raimund Festl. „Grundsätz- lich gilt: Nicht das Rechnungsdatum, sondern aus- schließlich das Datum der Leistungserbringung oder der Lieferung sind maßgeblich“. Mogeln gilt nicht. Denn Steuerexperte Festl weiß, dass die Finanzbehörden auch die entsprechenden Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragneh- mer zur Kontrolle anfordern können. Aus seiner Sicht ist die Umsetzung der Mehrwert- steuersenkung für sechs Monate in der Praxis rea- listisch kaum zu bewerkstelligen. „Als dieser Steuersatz zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 % an- gehoben wurde, räumten die Finanzbehörden den „Da hätte man lieber mal die Verbände fragen sollen“

Foto: MTG

Betrieben eine Übergangsfrist von vier Monaten ein – und nun soll der umgekehrte Weg in knapp zwei Wochen klappen?“ Eine kleine „Gnadenfrist“ gibt es dennoch nach Festls Angaben. Immerhin sei ein Regierungserlass in Umlauf, demzufolge die Finanzämter im Juli noch über falsch ausgewiesene MwSt.-Sätze hin- wegsehen dürfen. Das heißt, die Rechnung muss nicht korrigiert werden und der volle Vorsteuerab- zug ist gestattet. Aber es gibt Ausnahmen von der Ausnahme: „Mit dem Privatkunden muss taggenau zum richtigen Steuersatz abgerechnet werden“, so Raimund Festl. Noch komplizierter könnte es für KfW-Darlehens- nehmer werden. Denn einerseits hat der Bauherr einen Darlehensvertrag mit der KfW. Andererseits hat er einen Bauvertrag mit dem Dachdeckerbe- trieb. „Der Betrieb muss zum taggenauen Mehr- wertsteuersatz abrechnen. Und damit hätte der

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MWST.-SENKUNG

Kunde eigentlich 3 % des Darlehens zusätzlich“, er- klärt der Steuerfachmann aus Unterschleißheim. Doch da dieses Geld zweckgebunden ist, darf sich der Bauherr nicht über einen durchaus beachtli- chen „Mehrwert“ freuen. „Ob die KfW das Geld dann z. B. als Sondertilgung verrechnet, bleibt ab- zuwarten.“ Oder, wie der Volksmund sagt: Nichts Genaues weiß man nicht.

Und was ist mit Abschlagsrechnungen, die der Dachdecker im ersten Halbjahr korrekt mit 19 % MwSt. geschrieben hat? Raimund Festl zu dieser aktuell am häufigsten gestellten Frage: „Bei Fertig- stellung der Leistung im zweiten Halbjahr erstellt der Betrieb seine Schlussrechnung – dann natürlich mit 16 % Mehrwertsteuer und zieht die geleisteten Abschlagsrechnungen ab. Eine Änderung der vor- herigen Abschlagsrechnungen ist nicht nötig.“ Aufpassen muss der Betrieb auch,

Klar sind auch die „Spielregeln“, wenn z. B. die Leistung am Jahres- ende – also beispielsweise am 31.12.2020 – fertiggestellt und die Ab- nahme zu diesem Termin vereinbart war. Wenn dann König Kunde kommt und wegen seines Urlaubs die Abnahme auf den 2. Januar 2021 ver- schiebt: „Dann muss der Dachdecker- betrieb die Rechnung neu mit dem neuen, alten Steuersatz von 19 % ausstellen, denn was zählt ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leis- tung“, erklärt Festl. Und er warnt vor einer vorgezogenen Abnahme um der Steuerersparnis Willen. „Dann ist der Streit vorprogrammiert, wenn die

„Als die Mehrwert - steuer 2007 von 16 auf 19 % erhöht wurde, hatten die Betriebe vier Monate Zeit zur Umstellung. Jetzt soll der umge- kehrte Weg mit einem Vorlauf von zwei Wochen gelingen“

wenn er zum Jahreswechsel ein Auto seines Fuhrparks verkauft. „Ist der Bruttopreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer im Vertrag verein- bart, ändert sich der Endpreis nicht, wenn das Auto erst im neuen Jahr übergeben wird“, beruhigt Festl. „Wird der Vertrag aber zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 mit einem ausgewiesenen Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ge- schlossen und das Auto erst am 2. Ja-

nuar 2021 übergeben, wird es 3 % teurer, denn dann müssen auf der Rechnung 19 % Mehrwertsteuer ausgewiesen wer- den.“ Einen Trost hat Raimund Festl aber für alle Be- triebe, die ihre Fahrzeuge geleast haben: „Da muss der Leasinggeber die Raten für die Zeit der Mehr- wertsteuersenkung von sich aus anpassen.“ Auch das zeigt, wieviel Arbeit dieses Konjunkturpa- ket in der Praxis allen Beteiligten und Betroffenen beschert. Raimund Festl: „Vielleicht hätten sich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat etwas Zeit lassen sollen und sich auch erst mal bei Unter- nehmen und Verbänden informieren sollen, was wirklich geht.“

Leistung tatsächlich eigentlich noch nicht abschlie- ßend erbracht ist.“ So kann es durchaus sein, dass eine zusammen beauftragte Eindeckung von Haus und Garage wegen unterschiedlicher Fertigstel- lungs- und Abnahmeterminen zu unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet wird.

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MWST.-SENKUNG

Fortsetzung von Seite 5

Bei Voraus- und Abschlagszahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmel- dungszeitraumes, in dem das Entgelt/Teilentgelt vereinnahmt worden ist, sofern das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung/ Teilleistung gezahlt wird.

Soll-Versteuerung und

Ist-Versteuerung

Sowohl bei der Soll-Versteuerung als auch bei der Ist-Versteuerung muss der bis zum 30. Juni 2020 geltende Umsatzsteuersatz von 19 % angewendet werden. Dies gilt entsprechend auch für die Berich- tigung des Vorsteuerabzugs. Entscheidend für die Fälligkeit der Umsatzsteuer- zahlung an das Finanzamt ist weiterhin die Art der Versteuerung. Bei der Soll-Versteuerung ist die Um- satzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzuführen, in dem die Werklieferung oder Werk- leistung ausgeführt worden ist. Bei der Ist-Ver- steuerung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs maßgeblich. Bei der Ist-Versteuerung gilt: Auf alle vor dem 1. Juli 2020 erhaltenen Entgelte oder Teilentgelte wie beispielsweise Abschlagszahlungen für Teilleis- tungen, die ab dem 1. Juli 2020 ausgeführt werden und der Besteuerung unterliegen, ist der ab dem 1. Juli 2020 geltende Umsatzsteuersatz von 16 % anzuwenden. Umgekehrt gilt: Werden nach dem 30. Juni 2020 Entgelte oder Teilentgelte für Teilleistungen ver- einnahmt, die vor dem 1. Juli 2020 ausgeführt wur- den, ist die auf diese Beträge entfallende Umsatzsteuer mit dem bis zum 30. Juni 2020 gel- tenden Umsatzsteuersatz von 19 % zu berechnen.

Muss eigentlich auch berichtigt werden?

Natürlich ist auch die Berichtigungspflicht zu be- achten. Sind Umsätze, für die die Umsatzsteuer be- reits entstanden ist, bisher nicht versteuert worden, müssen die betreffenden Umsatzsteuer-Voranmel- dungen umgehend berichtigt werden. Entspre- chend ist dann auch die sich ergebende Mehrsteuer zu entrichten.

Zuviel Umsatz- steuer berechnet: Was nun?

Übrigens wird ein fälschlicher Weise zu hoch aus- gewiesener Umsatzsteuerbetrag (19 % anstatt 16 % für den Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020) vom Unternehmer dem Finanzamt gegen- über trotzdem geschuldet.

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FUHRPARK

Am 8. Juni hat der Transportausschuss des Europa- parlaments die Bestimmungen zum „Digitalen Ta- chografen“ angenommen. Das Handwerk konnte sich dabei mit seiner Argu- mentation durchsetzen, dass das Lenken von Fahr- zeugen nicht die Haupttätigkeit des Handwerkers darstellt. Daher sind einige Nachweispflichten und Sozialvor- schriften, die für Berufskraftfahrer gelten, nicht auf das Handwerk anzuwenden. Allerdings werden nach wie vor weitreichendere Ausnahmeregelungen vermisst, was weiterhin eine unnötige finanzielle und organisatorische Belas- tung für das Handwerk bedeutet. Bereits im Vorfeld hatte Mario Kunzendorf, Ober- meister der Dachdecker-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim und LIV Bayern-Vorstandsmitglied dazu mit dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Aumer korrespondiert. Mit Schreiben vom 8. April 2020 teilt er mit, dass die Ausweitung der Tachografenpflicht auf Fahr- zeuge ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr ausgeweitet werden soll.

Um das Handwerk durch diese Ausweitung nicht zu belasten, seien Ausnahmen vorgesehen. So würden leichte Nutzfahrzeuge, die für die Güterbeförde- rung im Warenverkehr eingesetzt werden, grund- sätzlich von den Neuregelungen ausgenommen, sofern der Gütertransport nicht gewerblich durch- geführt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmache. Auch habe sich die CSU für eine Freistellung von der Tachografenpflicht bei Fahrzeugen bis 7,5 t auf eine Ausweitung des Aktionsradius auf 150 km ein- gesetzt. Damit jedoch konnte sich das Europaparlament nicht anfreunden. So bleibt der Aktionsradius auch künftig auf 100 km Entfernung vom Betriebssitz begrenzt. Handwerker oder Kraftfahrer?

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DROHNEN

Sich an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu beteiligen, ist oft nicht die „Lieblingsbeschäftigung“ eines Dachdeckerbetriebs. Dass es sich dennoch lohnen kann, zeigt das Beispiel eines oberbayerischen Innungsbetriebs.

Fotos: HF.Redaktion/Bavaria Airview

Ganz oben gecheckt

Die Ausschreibung der Dachüberprüfung von ins- gesamt 94 Liegenschaften im Stadtgebiet von In- golstadt mit einer Gesamt-Dachfläche von über 50.000 qm war – nennen wir es mal: konventionell. „Da waren die typischen Vorgaben drin wie das Vorhalten des Gerüstes und so weiter“, berichtet Raphael Eckstein, Juniorchef der Pfahldorfer eck- stein Bedachungen im nahegelegenen Altmühltal. Und neben Dachdeckermeister im Familienbetrieb ist er auch Inhaber der AIRVIEW BAVARIA, die sich auf Drohnenflüge für das Handwerk spezialisiert hat (s. a. BayernDach April 2019).

„Wenn nicht jetzt – wann dann?“, fragte Eckstein. Und er gab sein Gebot für die Ausschreibung des Hochbauamts Ingolstadt ab – nur mit dem Unter- schied, dass er kein Gerüst, sondern den Drohnen- einsatz anbot. „Drohnen sind für uns kein Neuland“, so der zu- ständige Mitarbeiter des Hochbauamts. Und bei so viel Aufgeschlossenheit gegenüber einem „Dach- Check 2.0“ ging der Zuschlag an Raphael Eckstein. Von dieser neuen Art der Dachüberprüfung profi- tieren alle: Dem Auftraggeber entstehen weniger Kosten, weil ein teurer Gerüst- oder Hebebühnen-

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DROHNEN

einsatz für den Check nicht nötig ist. Der Dachde- cker profitiert davon, weil eine „virtuelle Dachbe- gehung“ immer sicherer ist als die konventionelle Überprüfung. Und beide Vertragspartner profitie- ren von einer ausführlichen Dokumentation mit hochauflösendem Bildmaterial mit bis zu 25 MB Datenvolumen pro Aufnahme und Videosequen- zen in 4k-Auflösung. In dem speziellen Fall mit AIRVIEW BAVARIA übernimmt die Auswertung des erstellten Materials mit Raphael Eckstein ein Dach-

deckermeister, der in dieser Eigenschaft auch als Drohnenpilot weiß, worauf er die Kameralinse zu richten hat. Zu den zu überprüfenden Liegenschaften gehörten der Turm Baur, ein in der ersten Hälfte des 19. Jahr- hunderts erbautes ovales 50 x 79 m großes Fes- tungswerk mit Metalleindeckung. Da dieses Bollwerk von Rasenflächen umgeben ist, wäre hier der Einsatz einer Hebebühne bei nassem Untergrund – vorsichtig ausgedrückt – aufwändig.

Höhenflug: 94 Liegenschaften in Ingolstadt werden per Drohnenflug gecheckt.

Der „Pilot“ Raphael Eckstein behält dabei den Überblick am Monitor auf dem Start- und Landeplatz.

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DROHNEN

Ein weiteres Objekt war das Christoph-Scheiner- Gymnasium. Auch hier zeigte sich der Vorteil der Drohne gegenüber eines Hebebühneneinsatzes, der großräumige Sperrungen zur Sicherheit der Schüler vorausgesetzt hätte. Die Vorbereitung vor Ort für den Drohneneinsatz mit Absperrung des kleinen Start- und Lande- platzes und der Stativaufbau des externen Moni- tors für die „Live-Begutachtung“ durch das Hoch- bauamt waren in wenigen Minuten erledigt. Mehr Aufwand erforderte es allerdings, eine Ge- nehmigung für einen Drohnenflug zu bekommen. Da es sich beim Überflug in Ingolstadt um eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ han- delt, ist witzigerweise das Tiefbauamt Ansprech- partner – besser gesagt: einer der Ansprechpartner. Denn da Ingolstadt zwei militärische Nachbarn hat, ist nicht die Deutsche Flugsicherung, wie sonst üb- lich, die zuständige Genehmigungsbehörde, son- dern die Bundeswehr.

Vom Gesamtüberblick kann bis ins kleinste Details wie Schrau- benköpfe hereingezoomt werden.

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DROHNEN

Homeoffice: Die Analyse der Aufnahmen beansprucht mehr Zeit als der Drohnenflug selbst.

Letzter Anruf beim Tower des Bundeswehr-Flugplatzes Man- ching für die Starterlaubnis der Drohne.

Im Westen von Ingolstadt liegt der Fliegerhorst Neuburg an der Donau. Von hier aus steigen z. B. bei kritischen Lagen im zivilen Luftverkehr Euro- fighter auf. Im Südosten von Ingolstadt befindet sich der Bundeswehr-Airport Manching. Und damit ist Ingolstadt eigentlich eine „No-go-Zone“ für Drohnenpiloten. In enger Abstimmung mit der Bundeswehr und der Auflage, unmittelbar vor dem Drohnenflug den Tower in Manching nochmals telefonisch zu infor- mieren, darf Raphael Eckstein dennoch abheben. Mit dem Überflug seiner neuen 1,1 kg schweren Mavic-2-Enteprise Drohne ist der Job des „fliegen- den Dachdeckermeisters“ aber noch lange nicht beendet. Jetzt geht es an den PC im Betrieb zur Auswertung und Beurteilung des Bildmaterials. „Gut, dass die Mavic-2 über ein 6-fach-Zoom ver- fügt“, freut sich Eckstein. „Das erlaubt am PC auch extreme Ausschnittvergrößerungen, mit denen man sogar einzelne Schraubenköpfe an der Blech- abdeckung vom Kamin oder Risse in einzelnen Zie- geln erkennen kann.“ Daraus erstellt Eckstein, der als Dachdecker beim Überflug auch gleich mögliche kritische Bereiche am Dach besonders intensiv unter die Drohnen- Lupe nimmt, das von der Stadt Ingolstadt auszufül- lende Prüfprotokoll. Von dem sorgfältigen DachCheck per Überflug pro- fitiert Raphael Eckstein aber nicht nur als AIRVIEW

BAVARIA-Pilot, sondern auch als Dachdecker: „Bei vielen Objekten ist dann eine Reparatur fällig, bevor daraus ein kapitaler Dachschaden werden kann“, bestätigt Eckstein. Und darüber kann sich eckstein Bedachungen auch freuen. Für den Auftraggeber Ingolstadt und den Dachde- cker auf jeden Fall eine „Win-Win-Situation“. Denn die Stadt kommt ihren Obliegenheitspflichten zur Abwendung von Gebäudeschäden und Gefahren für Dritte nach, und der Dachdecker hat mit dem DachCheck und den Ergebnissen potenzielle Auf- träge für eventuell notwendige Reparaturen. Hier haben Auftraggeber und Auftragnehmer wirklich verstanden, wie sinnvoll eine regelmäßige Dachwartung auch mit der Drohne ist.

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ARBEITSSCHUTZ

Gefahr

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erkannt

aber nicht gebannt

Was wissen junge Menschen über das Thema Schutz vor UV-Strahlung und wie sensibel gehen Sie mit diesem Thema um? Genau das wollte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wissen und befragte dazu im März 113 Auszubil- dende aus der Bau- branche.

Zwar kennen fast alle Befragten die Gefah- ren, die bei zu viel Sonne drohen. Doch bei der Umsetzung

strahlen wichtig, und gerade einmal 15 % von ihnen tragen bei der Arbeit im Sommer lange, ab- deckende Kleidung. „Positiv an den Ergebnissen ist, dass offenbar grundsätzlich ein breites Wissen zum Thema UV- Strahlung da ist, problematisch ist eher, wie mit dem Wissen umgegangen wird“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Leiterin des Arbeitsmedizini- schen Dienstes der BG BAU GmbH. „Die wenigsten ziehen die richtigen Konsequenzen und schützen sich entsprechend – da ist also noch viel Luft nach oben.“ Die Expertin für Arbeitsmedizin weiter: „Gerade bei diesen jungen Beschäftigten müssen

hakt es, wie das Ergebnis der Befragung zeigt. Nur die wenigsten schützen sich draußen bei der Arbeit ausreichend vor UV-Strahlung. Im Rahmen der Stichprobe wurden Azubis aus dem Dachdecker-, Maler- und Glaserhandwerk sowie des Bereiches Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik aus zwei Ausbildungszentren in Nordrhein-Westfa- len anonym und getrennt voneinander befragt. Die BG BAU wollte wissen, welche Bedeutung das Thema UV-Schutz unter den Befragten hat, wel- ches Gefahrenbewusstsein besteht und inwieweit bereits Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Auswertung zeigt: 91 % der befragten Auszu- bildenden sind informiert, dass UV-Strahlung ge- fährlich sein kann. 83 % wissen, dass richtige Bekleidung vor den Strahlen schützt. Und trotzdem ist nur 20 % der Azubis der Schutz vor Sonnen-

Was wissen Sie über UV-Strahlung?

UV-Strahlung kann gefährlich sein Kleidung schützt vor UV-Strahlung Wolken schützen vor UV-Strahlung Mehrere Stunden Sonne schaden der Haut nicht

91 %

83 %

41 %

34 %

Befragungvon 113 Auszubildenden der Gewerke Glaser, Dachdecker, Maler undSHK-Techniker

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ARBEITSSCHUTZ

wir unsere Bemühungen verstärken, um eine Ver- haltensänderung hinzubekommen.“ Auch wenn die Umfrage zeigt, dass Azubis zwar um die Gefährlichkeit der UV-Strahlung wissen – zumeist ist aber nicht bekannt, ab wann diese Strahlung bereits die Haut schädigen kann. So gab jeder Dritte an, dass UV-Strahlung erst nach einigen Stunden schädigend auf die Haut wirkt oder dass Wolken einen ausreichenden Schutz gegen die UV-Strahlung bieten können. Bedenklich ist auch das weitgehend fehlende Risi- kobewusstsein unter den Befragten. Mehr als die Hälfte (57 %) halten einen Sonnen- brand nicht für gefährlich. Entsprechend hat nur jeder Vierte überhaupt Bedenken, den ganzen Tag in der Sonne zu arbeiten. Auch nutzen nur 17 % eine Sonnenschutzcreme. Wenigstens trägt ein Drittel immerhin eine Kopfbedeckung. Dr. Wahl-Wachendorf: „Vor dem Hintergrund, dass

Neue Arbeitsschutzprämien Seit 1. Juli 2020 bietet die BG BAU ihren Mitglie- dern mit mindestens einer bzw. einem Beschäftig- ten und einem BG-Beitrag von mindestens 100 € eine neue, beitragsunabhängige Förderung. Voraussetzungen für die Förderung für im Unter- nehmen umgesetzte Maßnahmen zur Absturzprä- vention gem. Förderkatalog der BG BAU sind neben einem ausgeglichenen Beitragskonto in der: Förderstufe 1 (maximale Förderhöhe: 3.000 €) 1. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist im Unternehmen vorhan- den und wird aktiv als Präventionswerkzeug an- gewendet (Handlungszyklus – 7 Schritte). 2. Das Unternehmen wurde durch die BG BAU zum Thema Absturzprävention durch eine Aufsichts- person, Präventionsberater*In der BG BAU oder durch Mitarbeiter*Innen der BfGA GmbH, BfGA Berlin GmbH oder des AMD der BG BAU GmbH beraten. 3. Die Betriebliche Erklärung des Präventionspro- gramms der BG BAU „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH“ wurde unterzeichnet und wird im Unternehmen umgesetzt (STOPP-Botschaft). Förderstufe 2 (maximale Förderhöhe: 5.000 €) zusätzlich zu 1. – 3. 4. Die Grundpflichten im Arbeitsschutz sind gemäß „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF BAU“ organi- siert und bescheinigt (AMS BAU, SCC, OSHAS werden anerkannt). Förderstufe 3 (maximale Förderhöhe: 10.000 €) zusätzlich zu 1. – 4. 5. Nachweis der Teilnahme mindestens einer be- trieblichen Führungskraft am Seminar „Absturz- prävention“ (zweitägiges Seminar). Die Maßnahmen sind ausschließlich im Jahr der Umsetzung förderfähig. Die Förderstufe 3 ist nur einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren mög- lich. In dem auf die Förderung in Förderstufe 3 fol- genden Kalenderjahr ist keine beitragsunab- hängige Förderung möglich.

gerade Verbrennungen in jungen Jahren schwerwiegende gesund- heitliche Folgen haben können, sind die Ergebnisse besorgniser- regend. Denn die durch UV- Strahlung geschädigte Haut vergisst nichts, Hautkrebs kann die Folge sein. Nicht von un- gefähr steigen die Hautkrebs- zahlen kontinuierlich. Hier müssen wir ansetzen und aufklären und beraten. Denn vor UV-Strahlung kann man sich problemlos schützen.“

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Betrieblicher Arbeitsschutz imUnternehmen U A B

Alle Informationen: BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Kronprinzenstraße 62–66 44135 Dortmund Telefon: 0231 5431-1007 Hotline: 0800 6686688-38950 Internet: www.bgbau.de

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WERBEMITTEL

Auch die schönste Zeit geht mal zuende: Über Jahrzehnte war der Heißluftballon „Firstl“ ein treuer Begleiter der bayerischen Dachdecker. Jetzt wird ein neuer Eigentü- mer für die „artgerechte Haltung“ gesucht.

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Foto: HF.Redaktion

Ein Angebot zum Abheben – oder in der Ballonfah- rersprache korrekter ausgedrückt – ein Angebot, auf dass Sie abfahren. Der treue Firstl-Heißluftballon sucht einen neuen Wirkungskreis bei einem neuen Ballonsport-Begeis- terten. Der Preis ist dabei für die komplette Ausrüs- tung mindestens so heiß wie die Luft, die ihn (dachdeckergerecht) nach ganz oben bringt. Der Firstl-Heißluftballon wird verkauft zum Höchst- gebot bis zum 30. September 2020. Das Mindestgebot ist 2.500 €, formlos abzugeben bei der Geschäftsstelle des LIV Bayern.

Das Komplett-Paket

Der Heißluftballon D-OFIR wird nur als Komplett- Paket verkauft. Hersteller: Cameron Ballons Ltd. Typ: A120 3400 m³ Hülle: erneuert im Mai 1999 (170 Fahrten) Nächste Prüfung: 24.09.2020 Korb: Januar 1991 Transportanhänger: Westfalia TÜV 6/2021 Gebläse zum Aufrüsten 2 Funkgeräte Dittel 70 PL (entsprechen nicht mehr den Vorgaben der Bundesnetzagentur) 1 Flytec Cameron 3040 6 Gasbehälter VA 50 (Schröder) TÜV 2023

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WERBEMITTEL

Schreib’ mal wieder

Das vollständig papierlose Büro ist zwar für viele Betriebe das Ziel – doch noch geht es vielfach nicht ohne den „klassischen“ Postweg. Damit der Brief nicht nur physisch, sondern auch sympatisch ankommt, gibt es im Werbemittelshop im internen Mitgliederbereich des LIV Bayern ver- schiedene gestaltete Briefumschlagformate. Auf Wunsch gegen Mehrpreis können diese Briefum- schläge übrigens auch im „Print-on-Demand“-Ver- fahren zusätzlich mit dem individuellen Firmenlogo bedruckt werden. Alle angegebenen Preise netto zuzügl. MwSt.

Fenster-Versandtasche C4 „Meisterbetrieb“ 120 g/m 2 , weiß mit Haft- streifen. Eindruck Vorderseite „Post von Ihrem Meisterbetrieb der Dachdecker-Innung“ Mindestabnahme: 500 Stück Best.-Nr. 9/2350 ab 500 St.: 55,00 € ab 1000 St.: 105,00 € ab 2000 St.: 205,00 € Fenster-Versandtasche C4 „Innungsbetrieb“ 120 g/m 2 , weiß mit Haft- streifen. Eindruck Vorderseite „Post von Ihrem Dach- decker-Innungsbetrieb“ Mindestabnahme: 500 Stück Best.-Nr. 9/2340 ab 500 St.: 55,00 € ab 1000 St.: 105,00 € ab 2000 St.: 205,00 €

Foto: Fotolia

Fenster-Briefumschlag DIN Lang „Meisterbe- trieb“, 80 g/m 2 , weiß mit Haftstreifen. Eindruck Vorderseite „Post von Ihrem Meisterbetrieb der Dach- decker-Innung“ Mindestabnahme: 500 Stück. Best.-Nr. 9/2320 ab 500 St.: 35,00 €; ab 1000 St.: 68,00 €; ab 2000 St.: 133,00 €

Fenster-Briefumschlag DIN Lang „Innungsbe- trieb“, 80 g/m 2 , weiß mit Haftstreifen. Eindruck Vorderseite

„Post von Ihrem Dachdecker-Innungsbetrieb“ Mindestabnahme: 500 Stück. Best.-Nr. 9/2310 ab 500 St.: 35,00 €; ab 1000 St.: 68,00 €; ab 2000 St.: 133,00 €

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7LSS %HLWUlJH ]XU %HWULHEVKDIWSÀLFKW 9HUVLFKHUXQJ N|QQHQ als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Neu: Das spezielle Sicherheitskonzept für Dachdecker in Bayern

In Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband des Bayerischen Dach- deckerhandwerks hat der Münchener Verein ein eigenes Deckungskonzept für GDV %HWULHEVKDIWSÀLFKWULVLNR HQWZLFNHOW 'DFKGHFNHUEHWULHEH SUR¿WLHUHQ YRQ einem umfassenden und leistungsstarken Schutz.

5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 0LR ¼ SDXVFKDO 8PZHOWKDIWSÀLFKW %DVLV bei Personen- und Sachschäden %HDUEHLWXQJVVFKlGHQ ELV ]XU +|KH GHU Sachschaden-Deckungssumme 0LR ¼ 6FKXW] PLW GHU 3ULYDWKDIWSÀLFKW

100.000 € bei Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen/-geräten Schäden an bauseits gestelltem Material Mangelbeseitigungsnebenkosten Nachbesserungsbegleitschäden inkl. der Folgekosten daraus Photovoltaikanlagen bis zu 50 kWp

Wir zahlen ohne „Wenn und Aber“ bei Betriebsschließungen

Als langjähriger und zuverlässiger Partner des Handwerks leisten wir – anders als viele andere Versicherer – bei Betriebsschließungen infolge von Corona bei bestehenden Verträgen und lassen unsere Handwerkskunden nicht im Stich.

Soforthilfe bereits ausbezahlt Rettung von Existenzen im Handwerk

Unbürokratisch und schnell Das bestätigen unsere Kunden:

Weitere Infos unter: 089 / 5152 - 2580 umkehr.peter@muenchener-verein.de

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VERSICHERUNG

Foto: Pixabay

Selbst bei größter Vorsicht sind Schäden nie völlig ausgeschlossen, die sogar existenzgefährdend sein können. Denn Betrieb haf- tet auch für Schäden, die durch seine Mitarbeiter verursacht werden.

Thema: Haftpflicht

Heisses

Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer hö- here Summen zuzusprechen, hält an. Der LIV Bayern hat nun mit dem Münchener Verein einen Rahmenvertrag exklusiv für Innungsmitglie- der unterzeichnet. Darin wurde ein eigenes De- ckungskonzept für das Betriebshaftpflichtrisiko entwickelt. Es bietet Dachdecker-Innungsbetrieben einen umfassenden und leistungsstarken Schutz. Wesentliche Merkmale sind: • 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden; • 5 Mio. € pauschal für Umwelthaftpflicht-Basis bei Personen- und Sachschäden; • Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der Sachscha- den-Deckungssumme; • 100.000 € bei Mietsachschäden an Arbeitsmaschi- nen und -geräten;

• Nachbesserungsbegleitschäden inkl. der Folge- kosten daraus;

• Photovoltaikanlagen bis zu 50 kWp; • Nutzung von Drohnen bis zu 1 Mio. €.

Ebenso wichtig ist eine schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit nach einem Schadensfall. Meist sind moderne Technik, eine teure Ausstat- tung oder ein Warenlager vorhanden. Mit diesen zusätzlichen Komponenten sichert sich der Dachdeckerbetrieb – über die Betriebshaft- pflicht hinaus – weiter ab: • Geschäftsinhalts-Versicherung • Elektronikversicherung • Geschäftsgebäude • Gruppenunfall Auch hier hilft der neue Rahmenvertragspartner allen Innungsbetrieben weiter. Kontakt: Münchener Verein Peter Umkehr Tel: 089 / 5152-2580 E-Mail: umkehr.peter@muenchener-verein.de

• 10 Mio. € Schutz in der Privathaftpflicht; • Schäden an bauseits gestelltem Material; • Mangelbeseitigungsnebenkosten;

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HILFSPROJEKT

Am 29. Februar 2020 trat Mario Kunzendorf, Obermeister der Dachdecker-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim bei 3 o C den Rückflug von der Fachexkursion aus Island an. Einen Tag später startete er ins fast 30 0 C heiße Uganda.

Fotos: Kunzendorf

Geschafft: Das Werkstatt-Haus wurde übergeben. Mit dabei waren v. li.: Father Joseph Bigirwa (Direktor des Ausbildungs- zentrums), Mario Kunzendorf (Obermeister der Dachdecker-In- nung Oberpfalz und Kreis Kelheim), Botschafter Dr. Albrecht Conze und Dr. Eckard Bode (Portfolio-Manager der GIZ in Uganda).

Für den „Temperaturschock“ von Island zu Uganda gab es einen guten Grund: Gemeinsam mit einem Elektromeister-Kollegen aus dem nord- rhein-westfälischen Kerpen führte Kunzen- dorf die Restarbeiten am Werkstatthaus des Ausbildungszentrums St. Simon Peter´s Vocational Training Centre aus (s. a. Bericht in der B AyERN D ACH Ausgabe September 2019). Schließlich stand der Eröffnungs- und Übergabe- termin am Donnerstag, den 5. März 2020, bereits fest. Das Ausbildungszentrum für angehende Handwerker beschäftigt derzeit rund 35 Ausbilder, die 400 Auszubildende für ihr späteres Berufsleben qualifizieren. Also ein Hilfsprojekt zur Selbsthilfe für das einst von Bürgerkriegen erschütterte Land.

FERTIG FÜR DIE AUSBILDUNG

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HILFSPROJEKT

Auszubildende müssen hier ihre Ausbildung selbst finanzieren, denn betriebliche Ausbildungsverhält- nisse wie bei uns gibt es in Uganda nicht. Zur Werkstatthaus-Eröffnung kamen etwa 400 Gäste, angefangen von den Azubis des Zentrums über die Ausbilder bis hin zu den Ehrengästen. Unter ihnen waren Vertreter der Nationalregie- rung und des Bistums, von deutschen

und ugandischen Verbänden (wie ZDH und USSIA) und Un- ternehmen. Dazu kamen Me- dienvertreter von Printmedien, Radio- und TV-Sendern. Zur offiziellen Eröffnung mit dem Durchschneiden des Bandes griff der deutsche Botschafter in

Begeisterung pur bei allen Gästen der Eröffnungsfeier.

Uganda, Dr. Albrecht Conze, eigenhändig zur Schere. Mario Kunzendorf wurde eine besondere Ehre zuteil: Als Vertreter des deutschen Handwerks – von den ugandischen Azubis scherzhaft auch als „working whities“ bezeichnet – durfte er ein Gruß- wort auf Englisch sprechen. Nicht nur für Kunzen- dorf war das ein Highlight der aufwändigen und bunten Eröffnungsfeier mit Hymnen, Musik und Tanz. Das Werkstatt-Haus wird künftig als „Übungsmo- dell“ genutzt. Hier können viele Teile demontiert, ummontiert und wieder neu montiert werden: Learning by doing. Im Inneren des Hauses informieren Schautafeln über die „goldenen Regeln“ der einzelnen Ge- werke und über den Arbeitsschutz. Darüber hinaus sind hier eine Trainingswand für Elektrik und eine Trainingsecke für die SHK-Ausbildung installiert. Da Corona inzwischen auch hier angekommen ist, mussten mittlerweile alle geplanten Präsenzkurse in der Entwicklungszusammenarbeit verschoben werden. Die GIZ und zahlreiche deutsche Handwer- ker erarbeiten derzeit Online-Module, damit die Schulung weiter fortgeführt werden kann. Ganz knapp wurde es noch für Kunzendorf: Einen Tag nach seinem Rückflug am 8. März wurden die Grenzen wegen der Corona-Pandemie geschlossen.

Der große Wunsch des ZDH ist, dass solche Werk- statt-Häuser auch in anderen Ausbildungszentren weltweit entstehen. GIZ und das zuständige Bun- desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten aktuell an konkreten Planungen. Im ugandischen Hoima selbst soll ab 2021 mögli- cherweise als weiteres Gebäude eine Mehrzweck- halle errichtet werden. Dafür und für andere Auslandsprojekte sucht die GIZ ständig interes- sierte deutsche Handwerker für Einsätze, die übri- gens finanziell vergütet werden. Mario Kunzendorfs Appell: „Mitmachen und die Hilfe zur Selbsthilfe fördern – und damit auch per- sönlich von dieser Erfahrung profitieren, wenn man mal selbst über den Tellerrand schaut.“

Interessierte Handwerker*Innen erfahren mehr auf der Website www.skilledcrafts.org

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Dachfenster tauschen und glücklich sein – dank staatlicher Förderung

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Sie möchten ein neues Dachfenster einbauen oder ein bestehendes austauschen? Mit den staatlichen Fördermöglichkeiten können Sie dabei jetzt viel Geld sparen. Bevor Sie loslegen, sollten Sie deshalb prüfen, ob Ihr Vorhaben zusätzlich förder- fähig ist.

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BRANCHE

Sonnenkraft

Velux hat nicht nur das Design seiner außenliegen- den Hitzeschutz-Markisen optimiert, sondern gleich eine weitere Variante entwickelt: die neue solarbetriebene Markise mit Verdunkelungsfunk- tion. Diese Markise vereint dank ihres anthrazitfarbe- nen, wetterbeständigen Stoffes Hitzeschutz und Verdunkelung in einem Produkt. Alu-Querstreben sorgen für eine zusätzliche Stabilität des Gewebes. Die Markise lässt sich per Knopfdruck öffnen und schließen und wird über eine Solarzelle mit Energie versorgt. Ein Funk-Wandschalter ist im Lieferum- fang enthalten. Schlankes Design: Mit Einführung der neuen Hitze- schutz-Variante wurde auch das Design aller weite- ren elektrisch oder solarbetriebenen Velux Integra Markisen deutlich optimiert. Mit schmalen Schie- nen und einer schlankere Tuchkassette mit der komplett im Kassettenprofil integrierten Solarzelle fügen sich die Markisen dezenter in die Dachfläche ein. Der geräuscharme Motor sorgt für ruhiges Lauf- und Schließverhalten. Sowohl in der neuen, verdunkelnden als auch in der bereits erhältlichen, transparenten Variante lassen sich die Fenster auch bei geschlossenen Markisen komplett öffnen, denn die Montage erfolgt auf dem Fensterflügel. Hitzeschutz per

Fotos: Velux Deutschland GmbH

Lösungen für jeden Kundenwunsch: Damit bietet Velux jetzt drei Varianten für den individuellen Hit- zeschutz im Dachgeschoss. Der Rundumschutz Roll- laden bleibt die effektivste Lösung mit erhöhter Wärmedämmung, optimaler Verdunkelung zu jeder Tageszeit und verminderten Regen- und Ha- gelgeräuschen. Die neue Markise mit verdunkeln- dem Stoff stellt eine interessante Alternative dar. Für Wohn- oder Büroräume mit besonders effekti- vem Hitzeschutzbedarf bleibt auch weiterhin die Markise in der Tageslicht-Ausführung eine geeig- nete Lösung. Hier kann zudem zwischen den Be- dienvarianten manuell, elektrisch oder solar- betrieben gewählt werden. Rollläden wie auch Markisen sind – unabhängig vom außenliegenden Hitzeschutz – mit innenliegendem Sonnenschutz kombinierbar. Hier entscheidet der persönliche Ge- schmack oder der Wunsch nach einer individuelle- ren Tageslichtregulierung. Bereit für Smart-Home-Nutzung: Alle drei Velux Hitzeschutzprodukte können mit dem als Zubehör erhältlichen Smart-Home-System Velux Active auch per Smartphone und Sprachsteuerung bedient wer- den. Zudem ist damit die Steuerung der Hitze- schutz-Produkte auf Basis externer Wetterdaten möglich: Sind hohe Temperaturen ankündigt, fah- ren die Produkte herunter, bevor sich die Räume aufheizen können.

Die neue Hitzeschutz-Markise sorgt für angenehme Temperatu- ren und kann auch den Tageslichteinfall verhindern.

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ORGANISATION

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die Corona-Pandemie war für alle Bereiche der Wirtschaft und des Lebens eine völlig neue Aus- nahmesituation. Verunsicherung herrschte auch bei Innungen: Was ist z. B. mit Innungsversammlungen und Vorstandswahlen? Könnten da Fristen verstri- chen sein? Entwarnung zu diesem Thema kommt vom ZDH: „Nach der Bestimmung in Artikel 2 § 5 Abs. 1 Erstes COVID-Gesetz bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf sei- ner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt“ (DHKT, Mai 2020). Schwieriger wird es bei Gremien- oderAusschusssit- zungen. Diese können zwar z. B. mittels Videokon- ferenzen durchgeführt werden. Rechtssichere Beschlüsse dürfen zwar auch per Umlaufverfahren gefasst werden. Doch die Anforderungen sind hoch: • alle (Gremien-)Mitglieder sind zu beteiligen; • bis zu dem gesetzten Termin müssenen mindes- tens die Hälfte der (Gremien-)Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben; • der Beschluss muss mit der erforderlichen Mehr- heit gefasst werden. Ist auch nur eines der Kriterien nicht erfüllt, liegt keine wirksame Beschlussfassung vor. Die ausführliche Handreichung des DHKT gibt es zum Download unter www.zdh.de > Fachbereiche > Organisation und Recht.

Foto: Fotolia

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KPZ

Probier’s mal mit Gemütlichkeit

Foto: Meyerhöfer

Schöner Feierabend im Auszubildenden-Wohnheim des KPZ Waldkirchen: Dafür sorgt seit einigen Wo- chen eine Spende der Leutner & Gruber GmbH. Eine „Sitzgruppe der anderen Art“ schenkte der Straubinger Innungsbetrieb dem Wohnheim. Die

Fatboy-Sitzsäcke laden ein zum gemütlichen Bei- sammensein im Gemeinschaftsraum. Bereits im vergangenen Jahr hatten Theodor und Andrea Gruber anlässlich der OM-PR-LW-Tagung eine 1.000-€-Spende für das Wohnheim überreicht.

ine Termine Termine Termine Termine Term

09.10.2020: Freisprechungsfeier DDI für Mittelfranken 13.11.2020 OM-, PR-, LW-Tagung, Waldkirchen 14.11.2020 Delegiertenversammlung LIV, Waldkirchen Mitgliederversammlung KPZ, Waldkirchen

02.12.2020: Vollversammlung Aktion Dach, Mayen

04.12.2020: Mitgliederversammlung DDI für Mittelfranken

Immer auf dem Laufenden: www.dachdecker.bayern

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KPZ

Mit angezogener Handbremse

Montag, der 16. März 2020 war ein schwarzer Tag für das KPZ: alle Berufsbildungs- und Weiterbil- dungsmaßnahmen mussten abgesagt werden und der Beschulungsplan war nur noch Makulatur.

Foto: Pixabay

Alle Auszubildenden und Meisterschüler wurden nach Hause geschickt. Die noch ausstehenden Wei- terbildungsmaßnahmen wurden abgesagt und die Mitarbeiter des KPZ wurden mit Kurzarbeit kon- frontiert. Die aktuellen Informationen, wie es weitergehen könnte, wurden medienwirksam in Pressekonferen- zen verkündet – allerdings schon, bevor im Vorfeld Betroffene eingeweiht wurden. Vielen Beteiligten musste zuerst verdeutlicht wer- den, dass das KPZ keine Schule ist und die Zustän- digkeit beim Wirtschaftsministerium liegt – und nicht beim Kultusministerium.

Auch der Betrieb des KPZ-Wohnheims unterliegt der Aufsicht der Regierung von Niederbayern und nicht den Berufsschulwohnheimen. Alle Beteiligte mussten sich daher zunächst in die- sen ungewohnten Rollen zur Bekämpfung von Co- rona wiederfinden. Danach klappte alles wie am Schnürchen. Betroffenen Ausbildungsbetriebe erfuhren die guten Nachrichten zuerst: Am 28.04. 2020 wurde zu den überbetrieblichen Lehrgängen ab Montag, 11.05.2020, eingeladen. Und auch die Meisterschü- ler wurden noch am gleichen Tag per E-Mail über die Fortsetzung des Meisterkurses informiert.

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KPZ

Praktisch auf den letzten Drücker haben es die Be- rufsschule und das KPZ gemeinsam geschafft, allen Auszubildenden der Abschlussklassen den Unter- richt und ÜBL für eine Prüfungsteilnahme einzu- richten. Kaum zu glauben: Es gab dafür tatsächlich Anfein- dungen von Auszubildenden, Ausbildungsbetrie- ben und Firmeninhaber*Innen. Doch die Vernunft siegte: Das Aufatmen über den regulären Abschluss des Schuljahres war ganz eindeutig in der Mehr- zahl. Lediglich zwei Verdachtsfälle zeigten sich. Die aber erwiesen sich nach den sofort angeordneten Tests als unbegründet. Somit waren alle gesund und mehr oder weniger munter. Doch es gab auch eine schlechte Nachricht. Nach

der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Ver- ordnung durften die Unterkünfte im Wohnheim des KPZ nur mit einer Person belegt werden. Diese Einschränkung bedeutete, dass im KPZ im Moment nur zwei anstatt wie üblich vier Gruppen beschult werden können. Die Folge sind geringere Einnah- men für das KPZ, Kurzarbeit für die Beschäftigten und ein großes Fragezeichen, wie der zwischen 16.03. und 11.05.2020 ausgefallene Unterricht ei- gentlich nachgeholt werden kann? Nachdem die diesjährigen Abschlussklassen oberste Priorität genossen, sind nun die Klassen im Fokus, die im nächsten Schuljahr ihren Abschluss machen werden. Als letzte Notmaßnahme wäre es zwar auch möglich, bis zum 31.12.2020 die Unterrichtszeit einer Woche auf drei Tage mit Überstunden zu komprimieren. Das aber würde wohl nicht zu bes- seren Ergebnisse führen. Und wie geht’s weiter mit dem Meisterkurs, der vom gleichen Unterbrechungszeitraum betroffen war? Hier gilt es nun, den Kurs möglichst schnell zu Ende zu bringen, um den Geldbeutel der Teilneh- mer nicht zu sehr zu stressen. Arbeit und Einkom- men während der Förderung der Weiterbildungs- maßnahme ist nämlich nicht möglich. Ungewöhnliche Zeiten bedürfen daher ungewöhn- licher Lösungen: Ohne die sonst übliche Ferien-Un- terbrechung geht es nun pausenlos weiter mit dem

Fotos: Werner

Bodenmarkierungen weisen auf die vorgeschriebenen Si- cherheitsabstände hin. Auch im laufenden Unterricht ist Abstandhalten das oberste Gebot.

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