BayernDach Magazin 3-2020

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Die Klausel würde auch eine Zinszahlung verursachen, wenn der AN keinen Nutzen aus einer Überzahlung gezogen hat. Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 

Vollständiger Einbehalt bei fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen Eine Klausel, die es dem Auftraggeber erlaubt, dass der gesamte Schlussrechnungsbetrag erst dann zur Zahlung fällig wird, wenn sämtliche geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorge- legt werden, ist nach OLG Köln Az.: 16 U 48/19 vom 04.09.2019 unwirksam. Die Klausel erlaubt vollständigen Einbehalt auch beim Fehlen einer einzigen Bescheinigung und widerspricht dem gesetzli- chen Zurückbehaltungsrecht nach den §§ 273, 320 BGB

Individuelle Vertragsstrafe ohne Obergrenze wirksam

Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen einer Wirksamkeitskontrolle nach dem Gesetz (§§ 307 ff BGB). Hier hat der BGH entschieden, dass solche Vertrags- strafen unwirksam sind, wenn die in der Klausel festgelegte Obergrenze 5 % der Auftragssumme überschreitet. Neben den AGB werden häufig auch individuelle Vereinbarun- gen getroffen, für die die o. a. Wirksamkeitskontrolle nicht an- gewendet werden kann. Verstößt eine individuell vereinbarte Vertragsstrafe „gegen die guten Sitten“ und ist damit unwirk- sam? Das OLG München stellte mit Urteil 28 U 429/18 vom 13.07.2018 fest, dass eine individu- ell vereinbarte Vertragsstrafe wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn für die Gesamt- höhe der Vertragsstrafe keine Obergrenze festgelegt wird.

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Verzinsung von Überzahlungen

Eine Klausel, die im Falle einer Überzahlung des Auftragneh- mers (AN) die Verzinsung des zu viel bezahlten Betrages an den Auftraggeber vorsieht, ohne dass sich der AN auf einen Wegfall der Bereicherung berufen kann, ist nach OLG Koblenz Az.: 1 U 298/19 vom 21.11.2019 unwirksam.

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