BayernDach Magazin 3-2020

MWST.-SENKUNG

Der Preis für das neue Dach kann dank der Mehrwertsteuersenkung deutlich günstiger für die Kunden werden. Doch für den Dachdeckerbetrieb ist der Mehraufwand erheblich.

Raimund Festl, Geschäftsführer der Steuerbera- tungsgesellschaft MTG GmbH in Unterschleißheim bei München, die auch den LIV Bayern betreut, kann sich weniger darüber freuen. „Die häufigsten Fragen der Innungsbetriebe dre- hen sich um den richtigen Mehrwertsteuersatz zum richtigen Termin“, so Raimund Festl. „Grundsätz- lich gilt: Nicht das Rechnungsdatum, sondern aus- schließlich das Datum der Leistungserbringung oder der Lieferung sind maßgeblich“. Mogeln gilt nicht. Denn Steuerexperte Festl weiß, dass die Finanzbehörden auch die entsprechenden Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragneh- mer zur Kontrolle anfordern können. Aus seiner Sicht ist die Umsetzung der Mehrwert- steuersenkung für sechs Monate in der Praxis rea- listisch kaum zu bewerkstelligen. „Als dieser Steuersatz zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 % an- gehoben wurde, räumten die Finanzbehörden den „Da hätte man lieber mal die Verbände fragen sollen“

Foto: MTG

Betrieben eine Übergangsfrist von vier Monaten ein – und nun soll der umgekehrte Weg in knapp zwei Wochen klappen?“ Eine kleine „Gnadenfrist“ gibt es dennoch nach Festls Angaben. Immerhin sei ein Regierungserlass in Umlauf, demzufolge die Finanzämter im Juli noch über falsch ausgewiesene MwSt.-Sätze hin- wegsehen dürfen. Das heißt, die Rechnung muss nicht korrigiert werden und der volle Vorsteuerab- zug ist gestattet. Aber es gibt Ausnahmen von der Ausnahme: „Mit dem Privatkunden muss taggenau zum richtigen Steuersatz abgerechnet werden“, so Raimund Festl. Noch komplizierter könnte es für KfW-Darlehens- nehmer werden. Denn einerseits hat der Bauherr einen Darlehensvertrag mit der KfW. Andererseits hat er einen Bauvertrag mit dem Dachdeckerbe- trieb. „Der Betrieb muss zum taggenauen Mehr- wertsteuersatz abrechnen. Und damit hätte der

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