BayernDach Magazin 3-2020

ORGANISATION

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die Corona-Pandemie war für alle Bereiche der Wirtschaft und des Lebens eine völlig neue Aus- nahmesituation. Verunsicherung herrschte auch bei Innungen: Was ist z. B. mit Innungsversammlungen und Vorstandswahlen? Könnten da Fristen verstri- chen sein? Entwarnung zu diesem Thema kommt vom ZDH: „Nach der Bestimmung in Artikel 2 § 5 Abs. 1 Erstes COVID-Gesetz bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf sei- ner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt“ (DHKT, Mai 2020). Schwieriger wird es bei Gremien- oderAusschusssit- zungen. Diese können zwar z. B. mittels Videokon- ferenzen durchgeführt werden. Rechtssichere Beschlüsse dürfen zwar auch per Umlaufverfahren gefasst werden. Doch die Anforderungen sind hoch: • alle (Gremien-)Mitglieder sind zu beteiligen; • bis zu dem gesetzten Termin müssenen mindes- tens die Hälfte der (Gremien-)Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben; • der Beschluss muss mit der erforderlichen Mehr- heit gefasst werden. Ist auch nur eines der Kriterien nicht erfüllt, liegt keine wirksame Beschlussfassung vor. Die ausführliche Handreichung des DHKT gibt es zum Download unter www.zdh.de > Fachbereiche > Organisation und Recht.

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