BayernDach Magazin 3-2020

MWST.-SENKUNG

Kunde eigentlich 3 % des Darlehens zusätzlich“, er- klärt der Steuerfachmann aus Unterschleißheim. Doch da dieses Geld zweckgebunden ist, darf sich der Bauherr nicht über einen durchaus beachtli- chen „Mehrwert“ freuen. „Ob die KfW das Geld dann z. B. als Sondertilgung verrechnet, bleibt ab- zuwarten.“ Oder, wie der Volksmund sagt: Nichts Genaues weiß man nicht.

Und was ist mit Abschlagsrechnungen, die der Dachdecker im ersten Halbjahr korrekt mit 19 % MwSt. geschrieben hat? Raimund Festl zu dieser aktuell am häufigsten gestellten Frage: „Bei Fertig- stellung der Leistung im zweiten Halbjahr erstellt der Betrieb seine Schlussrechnung – dann natürlich mit 16 % Mehrwertsteuer und zieht die geleisteten Abschlagsrechnungen ab. Eine Änderung der vor- herigen Abschlagsrechnungen ist nicht nötig.“ Aufpassen muss der Betrieb auch,

Klar sind auch die „Spielregeln“, wenn z. B. die Leistung am Jahres- ende – also beispielsweise am 31.12.2020 – fertiggestellt und die Ab- nahme zu diesem Termin vereinbart war. Wenn dann König Kunde kommt und wegen seines Urlaubs die Abnahme auf den 2. Januar 2021 ver- schiebt: „Dann muss der Dachdecker- betrieb die Rechnung neu mit dem neuen, alten Steuersatz von 19 % ausstellen, denn was zählt ist der Zeitpunkt der Abnahme der Leis- tung“, erklärt Festl. Und er warnt vor einer vorgezogenen Abnahme um der Steuerersparnis Willen. „Dann ist der Streit vorprogrammiert, wenn die

„Als die Mehrwert - steuer 2007 von 16 auf 19 % erhöht wurde, hatten die Betriebe vier Monate Zeit zur Umstellung. Jetzt soll der umge- kehrte Weg mit einem Vorlauf von zwei Wochen gelingen“

wenn er zum Jahreswechsel ein Auto seines Fuhrparks verkauft. „Ist der Bruttopreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer im Vertrag verein- bart, ändert sich der Endpreis nicht, wenn das Auto erst im neuen Jahr übergeben wird“, beruhigt Festl. „Wird der Vertrag aber zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 mit einem ausgewiesenen Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ge- schlossen und das Auto erst am 2. Ja-

nuar 2021 übergeben, wird es 3 % teurer, denn dann müssen auf der Rechnung 19 % Mehrwertsteuer ausgewiesen wer- den.“ Einen Trost hat Raimund Festl aber für alle Be- triebe, die ihre Fahrzeuge geleast haben: „Da muss der Leasinggeber die Raten für die Zeit der Mehr- wertsteuersenkung von sich aus anpassen.“ Auch das zeigt, wieviel Arbeit dieses Konjunkturpa- ket in der Praxis allen Beteiligten und Betroffenen beschert. Raimund Festl: „Vielleicht hätten sich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat etwas Zeit lassen sollen und sich auch erst mal bei Unter- nehmen und Verbänden informieren sollen, was wirklich geht.“

Leistung tatsächlich eigentlich noch nicht abschlie- ßend erbracht ist.“ So kann es durchaus sein, dass eine zusammen beauftragte Eindeckung von Haus und Garage wegen unterschiedlicher Fertigstel- lungs- und Abnahmeterminen zu unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet wird.

Foto: Fotolia

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