BayernDach Magazin 3-2020

ARBEITSSCHUTZ

wir unsere Bemühungen verstärken, um eine Ver- haltensänderung hinzubekommen.“ Auch wenn die Umfrage zeigt, dass Azubis zwar um die Gefährlichkeit der UV-Strahlung wissen – zumeist ist aber nicht bekannt, ab wann diese Strahlung bereits die Haut schädigen kann. So gab jeder Dritte an, dass UV-Strahlung erst nach einigen Stunden schädigend auf die Haut wirkt oder dass Wolken einen ausreichenden Schutz gegen die UV-Strahlung bieten können. Bedenklich ist auch das weitgehend fehlende Risi- kobewusstsein unter den Befragten. Mehr als die Hälfte (57 %) halten einen Sonnen- brand nicht für gefährlich. Entsprechend hat nur jeder Vierte überhaupt Bedenken, den ganzen Tag in der Sonne zu arbeiten. Auch nutzen nur 17 % eine Sonnenschutzcreme. Wenigstens trägt ein Drittel immerhin eine Kopfbedeckung. Dr. Wahl-Wachendorf: „Vor dem Hintergrund, dass

Neue Arbeitsschutzprämien Seit 1. Juli 2020 bietet die BG BAU ihren Mitglie- dern mit mindestens einer bzw. einem Beschäftig- ten und einem BG-Beitrag von mindestens 100 € eine neue, beitragsunabhängige Förderung. Voraussetzungen für die Förderung für im Unter- nehmen umgesetzte Maßnahmen zur Absturzprä- vention gem. Förderkatalog der BG BAU sind neben einem ausgeglichenen Beitragskonto in der: Förderstufe 1 (maximale Förderhöhe: 3.000 €) 1. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist im Unternehmen vorhan- den und wird aktiv als Präventionswerkzeug an- gewendet (Handlungszyklus – 7 Schritte). 2. Das Unternehmen wurde durch die BG BAU zum Thema Absturzprävention durch eine Aufsichts- person, Präventionsberater*In der BG BAU oder durch Mitarbeiter*Innen der BfGA GmbH, BfGA Berlin GmbH oder des AMD der BG BAU GmbH beraten. 3. Die Betriebliche Erklärung des Präventionspro- gramms der BG BAU „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH“ wurde unterzeichnet und wird im Unternehmen umgesetzt (STOPP-Botschaft). Förderstufe 2 (maximale Förderhöhe: 5.000 €) zusätzlich zu 1. – 3. 4. Die Grundpflichten im Arbeitsschutz sind gemäß „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF BAU“ organi- siert und bescheinigt (AMS BAU, SCC, OSHAS werden anerkannt). Förderstufe 3 (maximale Förderhöhe: 10.000 €) zusätzlich zu 1. – 4. 5. Nachweis der Teilnahme mindestens einer be- trieblichen Führungskraft am Seminar „Absturz- prävention“ (zweitägiges Seminar). Die Maßnahmen sind ausschließlich im Jahr der Umsetzung förderfähig. Die Förderstufe 3 ist nur einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren mög- lich. In dem auf die Förderung in Förderstufe 3 fol- genden Kalenderjahr ist keine beitragsunab- hängige Förderung möglich.

gerade Verbrennungen in jungen Jahren schwerwiegende gesund- heitliche Folgen haben können, sind die Ergebnisse besorgniser- regend. Denn die durch UV- Strahlung geschädigte Haut vergisst nichts, Hautkrebs kann die Folge sein. Nicht von un- gefähr steigen die Hautkrebs- zahlen kontinuierlich. Hier müssen wir ansetzen und aufklären und beraten. Denn vor UV-Strahlung kann man sich problemlos schützen.“

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Betrieblicher Arbeitsschutz imUnternehmen U A B

Alle Informationen: BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Kronprinzenstraße 62–66 44135 Dortmund Telefon: 0231 5431-1007 Hotline: 0800 6686688-38950 Internet: www.bgbau.de

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