BayernDach Magazin 3-2020

KPZ

Praktisch auf den letzten Drücker haben es die Be- rufsschule und das KPZ gemeinsam geschafft, allen Auszubildenden der Abschlussklassen den Unter- richt und ÜBL für eine Prüfungsteilnahme einzu- richten. Kaum zu glauben: Es gab dafür tatsächlich Anfein- dungen von Auszubildenden, Ausbildungsbetrie- ben und Firmeninhaber*Innen. Doch die Vernunft siegte: Das Aufatmen über den regulären Abschluss des Schuljahres war ganz eindeutig in der Mehr- zahl. Lediglich zwei Verdachtsfälle zeigten sich. Die aber erwiesen sich nach den sofort angeordneten Tests als unbegründet. Somit waren alle gesund und mehr oder weniger munter. Doch es gab auch eine schlechte Nachricht. Nach

der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Ver- ordnung durften die Unterkünfte im Wohnheim des KPZ nur mit einer Person belegt werden. Diese Einschränkung bedeutete, dass im KPZ im Moment nur zwei anstatt wie üblich vier Gruppen beschult werden können. Die Folge sind geringere Einnah- men für das KPZ, Kurzarbeit für die Beschäftigten und ein großes Fragezeichen, wie der zwischen 16.03. und 11.05.2020 ausgefallene Unterricht ei- gentlich nachgeholt werden kann? Nachdem die diesjährigen Abschlussklassen oberste Priorität genossen, sind nun die Klassen im Fokus, die im nächsten Schuljahr ihren Abschluss machen werden. Als letzte Notmaßnahme wäre es zwar auch möglich, bis zum 31.12.2020 die Unterrichtszeit einer Woche auf drei Tage mit Überstunden zu komprimieren. Das aber würde wohl nicht zu bes- seren Ergebnisse führen. Und wie geht’s weiter mit dem Meisterkurs, der vom gleichen Unterbrechungszeitraum betroffen war? Hier gilt es nun, den Kurs möglichst schnell zu Ende zu bringen, um den Geldbeutel der Teilneh- mer nicht zu sehr zu stressen. Arbeit und Einkom- men während der Förderung der Weiterbildungs- maßnahme ist nämlich nicht möglich. Ungewöhnliche Zeiten bedürfen daher ungewöhn- licher Lösungen: Ohne die sonst übliche Ferien-Un- terbrechung geht es nun pausenlos weiter mit dem

Fotos: Werner

Bodenmarkierungen weisen auf die vorgeschriebenen Si- cherheitsabstände hin. Auch im laufenden Unterricht ist Abstandhalten das oberste Gebot.

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