BayernDach Magazin 3-2020

VERSICHERUNG

Foto: Pixabay

Selbst bei größter Vorsicht sind Schäden nie völlig ausgeschlossen, die sogar existenzgefährdend sein können. Denn Betrieb haf- tet auch für Schäden, die durch seine Mitarbeiter verursacht werden.

Thema: Haftpflicht

Heisses

Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer hö- here Summen zuzusprechen, hält an. Der LIV Bayern hat nun mit dem Münchener Verein einen Rahmenvertrag exklusiv für Innungsmitglie- der unterzeichnet. Darin wurde ein eigenes De- ckungskonzept für das Betriebshaftpflichtrisiko entwickelt. Es bietet Dachdecker-Innungsbetrieben einen umfassenden und leistungsstarken Schutz. Wesentliche Merkmale sind: • 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden; • 5 Mio. € pauschal für Umwelthaftpflicht-Basis bei Personen- und Sachschäden; • Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der Sachscha- den-Deckungssumme; • 100.000 € bei Mietsachschäden an Arbeitsmaschi- nen und -geräten;

• Nachbesserungsbegleitschäden inkl. der Folge- kosten daraus;

• Photovoltaikanlagen bis zu 50 kWp; • Nutzung von Drohnen bis zu 1 Mio. €.

Ebenso wichtig ist eine schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit nach einem Schadensfall. Meist sind moderne Technik, eine teure Ausstat- tung oder ein Warenlager vorhanden. Mit diesen zusätzlichen Komponenten sichert sich der Dachdeckerbetrieb – über die Betriebshaft- pflicht hinaus – weiter ab: • Geschäftsinhalts-Versicherung • Elektronikversicherung • Geschäftsgebäude • Gruppenunfall Auch hier hilft der neue Rahmenvertragspartner allen Innungsbetrieben weiter. Kontakt: Münchener Verein Peter Umkehr Tel: 089 / 5152-2580 E-Mail: umkehr.peter@muenchener-verein.de

• 10 Mio. € Schutz in der Privathaftpflicht; • Schäden an bauseits gestelltem Material; • Mangelbeseitigungsnebenkosten;

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