BayernDach Magazin 3-2020
MWST.-SENKUNG
Die neuen Steuersätze gelten für Umsätze, die im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 gemacht werden. Entscheidend ist jedoch aus- schließlich, wann die Leistung erbracht wird (§ 27 Abs. 1 UStG).
Steuer- senkung – schwer gemacht Zu den Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Im Umsatzsteuerrecht gilt der Leis- tungszeitpunkt. Danach ist eine Leistung erbracht oder ausgeführt, wenn sie beendet oder vollständig ausgeführt ist.
Coronavirus-Krise zählt auch die zeitlich befristete Absenkung des Umsatzsteuer-
Regelsatzes von 19 % auf 16 %. Klingt ganz einfach – doch wie sieht das in der Praxis aus? Die Zusammenfassung einer ZVDH-Info.
Foto: Pixabay
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