BayernDach Magazin 3-2022

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Aus der aktuellen Rechtsprechung

Gerüstnutzung in verlängerter Stand zeit ist nach Mietrecht zu beurteilen Es ist unerheblich, ob die Nutzung des Gerüsts stattgefunden hat, denn maßgebend ist die Gebrauchsüberlassung und die da raus resultierende Nutzungsmöglichkeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Gerüstbauer die Vorhaltung des Ge rüsts so lange, wie es für die Bauarbeiten benötigt wird (OLG Düsseldorf, Az.: 24 U 347/20 vom 18.01.2022).

Bezeichnungen verwendet und die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege beigefügt hat. Für die Prüfbarkeit kommt es darauf an, ob sich aus der Schluss rechnung im Zusammenhang mit den übrigen Umständen die Forderung in ausreichendem Maße nachvollziehen lässt. Es ist Sache des Auftraggebers, die fehlende Substanziierung oder Prüfbarkeit im Einzelnen zu rügen. Die sachliche Richtigkeit der Rechnung ist keine Frage der Prüf barkeit. Ob der Auftraggeber diese für prüfbar hält, ist uner heblich, weil es sich hier um eine Rechtsfrage handelt (KG, Az.: 21 U 107/19 vom 23.06.2020).

Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit im Einzelnen rügen

Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn er die Rechnung übersichtlich aufgestellt, die Reihenfolge der Pos ten eingehalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen

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