BayernDach Magazin 3-2022
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Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben gelten auch bei öffentlichen Bauaufträgen Erhält der Auftragnehmer zeitnah zur Verhandlung über den mit einem öffentlichen Auftraggeber bereits geschlossenen Ver trag das darüber erstellte Protokoll, und ist aus diesem eine Ab änderung des Vertrags zu erkennen, ist er verpflichtet, den Änderungen zu widersprechen, um zu verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche konkludente Genehmigung behandelt wird und die Vereinbarung mit diesem Inhalt zu Stande kommt (OLG Celle, Az.: 4 U 37/20 vom 26.02.2021; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 11.11.2021 – VII ZR 236/21 zurückgewiesen).
Kein Fernabsatzvertrag nach Ortstermin
Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel ver wenden – es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienst leistungssystems erfolgt. Haben die Parteien einen Vertrag über Gartenbauarbeiten durch schriftliches Angebot des Unternehmers und telefonische Annahme des Kunden geschlossen, ist dem Vertrag zur Vorbe reitung des Angebots aber ein gemeinsamer Ortstermin voran gegangen, ist er nicht ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande gekommen. Gibt der Unternehmer Angebote regelmäßig erst nach vorher gehendem Ortstermin ab, so ist sein Geschäftsbetrieb auch nicht auf den Fernabsatz ausgerichtet. In diesen Fällen liegt kein Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB vor (OLG Schleswig, Az.: 1 U 122/20 vom 15.10.2021). Gebäudereiniger beschädigt Fenster: Wann verjährt der Anspruch auf Schadenersatz? Beschädigt ein Gebäudereiniger während der Ausführung seiner Leistung mehrere Fenster, stellt sich dies nicht als nachbesse rungsfähige Schlechtleistung im Sinne des Gewährleistungs rechts dar. Vielmehr liegt eine Verletzung des Eigentums des Auftraggebers aus Anlass der Ausführung des Gewerks vor. Schadensersatzansprüche wegen einer Eigentumsverletzung aus Anlass der Ausführung unterliegen der Regelverjährung und verjähren drei Jahre nach Schluss des Jahres der Anspruchsent stehung und der Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers (OLG Schleswig, Az.: 9 U 7/20 vom 27.10.2021).
Nachtragsforderung wird durch Abschlagszahlung nicht anerkannt
Abschlagszahlungen haben stets nur vorläufigen Charakter. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung rechtfertigt nicht die An nahme eines Anerkenntnisses der darin enthaltenen Positionen, insbesondere nicht hinsichtlich der Höhe der geschuldeten Ver gütung (OLG Hamburg, Az.: 8 U 7/20 vom 27.11.2020; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 27.10.2021 – VII ZR 11/21 zurückgewiesen).
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