BayernDach Magazin 3-2023
BLAUE SEITEN
Neues aus der
aktuellen RECHTSPRECHUNG
Mängelhaftung hängt nicht von ordnungsgemäßer Wartung ab
In einem Werkvertrag (mit einem Verbraucher) ist eine Klausel unwirksam, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unterneh mers davon abhängig macht, dass die Durchführung der Wartung entsprechend den Herstellervorschriften nachgewiesen wird (OLG Koblenz, Az.: 2 U 63/22 vom 09.03.2023). Auftragnehmer muss auf erforderliche Mitwirkungshandlungen hinweisen Muss im Rahmen der Beseitigung eines Mangels auch das mit einem eigenständigen Mangel behaftete Vorgewerk in Stand gesetzt werden, ist die Instandsetzung des Vorgewerks Sache des Auftraggebers. Ist eine erforderliche Mitwirkungshandlung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung diesem nicht bekannt, ist eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ohne Angebot der Mitwirkungshandlung nur unwirksam, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die erforderliche Mitwir kung konkret hinweist (OLG Köln, Az.: 11 U 252/21 vom 08.02.2023; nicht rechtskräftig).
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Baustromklausel mit Abrechnungs- option ist wirksam
Eine sogenannte Baustromklausel, wonach der Auftraggeber von der Schlussrechnung des Auftragnehmers 0,3 % der Schluss rechnungssumme in Abzug bringen darf, benachteiligt den Auf tragnehmer jedenfalls dann nicht unangemessen, wenn die Klausel die Option einer Abrechnung nach tatsächlichem Ver brauch enthält (OLG Hamm, Az.: 24 U 65/21 vom 22.09.2022).
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