BayernDach Magazin 3-2023

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Im Urteil heißt es zwar, der Unternehmer sei von der Haftung für Mängel befreit, wenn er seine Bedenkenhinweispflicht erfüllt hat. Weiter führt das OLG Düsseldorf jedoch aus: „Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis – der bei BGB Verträgen nicht zwingend in Schriftform zu erteilen ist – setzt voraus, dass der Besteller ausreichend gewarnt wird. Die nach teiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben müssen konkret dargelegt werden, damit dem Besteller die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird. Allgemeine und vage Hinweise genügen nicht.“ Der Mitteilung von Bedenken des Unternehmers gegenüber dem Bauleiter des Bestellers fehlt ein wichtiges Detail: Es wurde versäumt, deutlich und nachweisbar auf die nachteiligen Folgen und Gefahren hinzuweisen. Zu dem Argument, bei dem Besteller handle es sich um ein professionelles Bauunternehmen, urteilte das OLG Düsseldorf: „Ein Bedenkenhinweis ist nicht deshalb entbehrlich, weil der Besteller ein professionelles Bauunternehmen ist oder es in der Vergangenheit zu ähnlichen Mangelsymptomen gekommen ist. Auch gegenüber professionellen Bestellern besteht eine Vage Hinweise ersetzen keine ordentliche Bedenkenanmeldung

EIN UNTERNEHMER SCHLIESST MIT DEM BESTELLER – EINEM PROFESSIONELLEN BAUUNTERNEHMEN – EINEN VERTRAG NACH BGB ÜBER DIE AUSFÜHRUNG VON ROHBAUARBEITEN EINES GEBÄUDES. Zum Zeitpunkt der Betonierarbeiten herrschten sommerlich hohe Temperaturen. Bei Anlieferung des Fertigbetons (die Lie ferung erfolgt durch den Besteller), teilt der Unternehmer dem Bauleiter des Bestellers mündlich mit, dass die Temperaturen für eine Verarbeitung des Betons zu hoch seien. Der Bauleiter des Bestellers reagierte mit dem Hinweis, man könne den Beton durch Bewässern kühlen. Ferner macht er deutlich, dass der Unternehmer andernfalls die Kosten für den angelieferten Beton einschließlich Transport und Entsorgung übernehmen muss. Daraufhin setzt der Auftragnehmer die Betonierarbeiten fort, um die angedrohten Kosten nicht tragen zu müssen. Nach dem Betonieren werden in den Wänden Mängel in Form von Hohllagen und Gefügestörungen (Betonnester) festgestellt und mit Fristsetzung zur Beseitigung gerügt. Da der Unternehmer die Mangelbeseitigung verweigerte, wurden die Mängel im Wege der Ersatzvornahme durch den Besteller selbst behoben. Über die Erstattung der Kosten urteilte das OLG Düsseldorf (Urteil v. 01.12.2023, Az.: 22 U 113/22). Der Unternehmer hatte seiner Meinung nach vor Ausführung der Leistung Bedenken angemeldet. Deshalb sah er sich nicht in der Verantwortung. Dies sah das OLG Düsseldorf jedoch anders.

Bedenkenhinweispflicht.“ Bedeutung in der Praxis:

Auch bei erfahrenen und professionellen Bestellern bzw. Auftraggebern sind Bedenken ordnungsgemäß anzuzeigen. Sie müssen alle Risiken, Folgen und Gefahren enthalten sowie verständlich verfasst sein.

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