BayernDach Magazin 3-2023
VERSICHERUNG
und Videoanlagen mitversichert werden. Nicht ver sicherbar sind allerdings Wechseldatenträger (z. B. externe Festplatten), Werkzeuge, Betriebsmittel und Verbrauchsmaterial. Ein Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherten Sachen beschädigt oder ganz zer stört werden. Ebenso ist der Diebstahl versichert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man den Schaden versehentlich selbst verursacht hat, ein Dritter dafür verantwortlich ist oder einfach ein technischer Defekt vorliegt. Kann die beschädigte Sache wieder repariert wer den, prüft der Versicherer, ob die Reparaturkosten niedriger sind als die Neuanschaffung der Sache.
cherung – abgesichert werden. Diese Cyberversi cherung bietet Versicherungsschutz für die Beein trächtigung von elektronischen Daten und Soft- ware und deren Systemen. Das ist der Fall, wenn die Daten beispielsweise nicht verfügbar sind, geändert wurden, geändert sein könnten oder Unberechtigte die Daten gelesen oder gar gestoh len haben. Zum Leistungsumfang gehören auch die Feststel lung des Schadens mit Unterstützung von externen Experten, das Entfernen der Schadsoftware, die Wiederherstellung der Daten, die Zahlung von Erpressungsgeldern, der Ersatz von betrügerischen Fehlüberweisungen, der Ersatz von entgangenen Betriebsgewinnen und fortlaufender Kosten bei einem Unterbrechungsschaden sowie der Schaden ersatz wegen Datenschutzverletzungen. Die Elektronik- und die Cyberversicherung können eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung von unternehmerischen Risiken sein. Sie sind aber letztlich nur ein Bau stein in einem gesamten
Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig keiten in der Versicherungs wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).
Absiche rungssys tem.
Ist dies der Fall, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten einschließlich Material-, Lohn-, Transportkosten. Wertverbesserungen werden allerdings davon abgezogen. Kann die beschädigte Sache nicht wiederhergestellt werden, erstattet der Versicherer den versicherten Neuwert abzüglich des Werts des Altmaterials. Der Versicherungsschutz wird hier für eine Sache – also etwas Gegenständliches – geboten. Dieser Ver sicherungsschutz kann auf Schäden an Daten und Software erweitert werden. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden durch Programme und Dateien mit Schadfunktionen. Diese können allerdings über ein relativ neues Ver sicherungsangebot – die sogenannte Cyberversi
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