BayernDach Magazin 3-2024 MB / Dezember
SOLAR-KOOPERATION
betrieb erfolgen. Daher kooperieren im Bereich PV Anlagen bereits viele Dachdeckerbetriebe mit fes ten Partnern aus dem Elektrohandwerk. Seit April stehen für Dachdeckerbetriebe Muster texte für Nachunternehmerverträge zur gemeinsa men Errichtung von PV-Anlagen zwischen dem Dachdecker- und Elektrohandwerk zum Download im internen Mitgliederbereich zur Verfügung – ein weiterer guter Grund, Mitglied in der regionalen Dachdecker-Innung zu sein.
Mit der gewerkeübergreifenden Kooperation wird gewährleistet, dass die Montage von Solaranlagen sowohl für die ausführen den Betriebe als auch für deren Kunden sicherer wird.
sicheren Installation von PV-Anlagen bei. Bereits im März 2024 wurde diese Vereinbarung vom Zentral verband der Deutschen Elektro- und Informations technischen Handwerke (ZVEH) und dem Zentral- verband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und Berufsgenossenschaften ins Leben ge rufen. In dieser Vereinbarung sind Sicherheitsstandards für die Montage von PV-Anlagen definiert. Dazu gehören Musterarbeitsanweisungen für die Benut zung von Arbeits- und Schutzgerüsten, Muster für Nachunternehmerverträge und Schulungsanforde rungen für elektrotechnisch unterwiesene Perso nen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen des ZVSHK wird künftig Voraussetzung für elektro technische Arbeiten bei der Montage der PV-Mo dule sein. Damit gilt für alle Gewerke der Grundsatz: Die Montage einer PV-Anlage auf dem Dach erfordert zwingend eine Absturzsicherung. Der Anschluss an die Hauselektrik und das Strom netz dürfen ohnehin nur durch einen Elektrofach
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