BayernDach Magazin 4-2017 OEB

FUHRPARK Dieselskandal

Was sind

Werte wert?

Foto: Fotolia/HF.Redaktion

ALLE REDEN VON GRENZWERTEN – DERZEIT AM MEISTEN ÜBER DEN VON STICKSTOFFDIOxID NO2. DOCH WELCHE WERTE WIE UND WO FESTGELEGT WURDEN, WIRFT EHER FRAGEN AUF, ALS DASS FRA- GEN BEANTWORTET WERDEN. Bei Grenzwerten ist es wie bei einem Mindesthalt- barkeitsdatum: Werden Wert oder Datum über- schritten, bedeutet das noch lange nicht, dass diese Überschreitung gesundheitsgefährdend ist. Aktuell drohen nach dem Urteil des Stuttgarter Ver- waltungsgerichts im juli 2017 Fahrverbote in Innen- städten, wenn eine Stickoxidbelastung von 40 µg/m 3 im jahresmittel an mehr als 18 Tagen überschritten wird. Nach EU-Richtlinie 2008/50/EG müssen „Die Probenahmestellen ... grundsätzlich für ein Gebiet von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein“. Nach dieser Verordnung sind für eine Stadt wie München mit 1,5 Mio. Einwohnern insgesamt

fünf Messstellen ausreichend für eine „repräsenta- tive Bewertung“. Und das bei einer Fläche von Mün- chen von 310 km 2 . jede ortsfeste Messstelle ist nach Ansicht der EU demnach in München repräsentativ für 80 km 2 . Auf den Meter genau sind dagegen die Vorgaben für die Platzierung: „Bei allen Schadstof- fen müssen die Probenahmestellen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.“ An Arbeitsplätzen erlaubt die TRGS 900 weitaus hö- here Schadstoffkonzentrationen als im Freien. Be- rechnungsgrundlage ist eine Belastung an fünf Ta- gen pro Woche, täglich acht Stunden, bezogen auf die gesamte Lebensarbeitszeit. So sind z. B. beim Stickstoffdioxid 950 µg/m 3 erlaubt. Beim Kohlendi- oxid CO2 liegt der Grenzwert sogar erst bei 9,1 Mio. µg/m 3 Raumluft. Selbst für das hochgiftige Kohlen- monoxid CO gilt hier nur ein Grenzwert von 35.000

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