BayernDach Magazin 4-2020 OEB
VERSICHERUNG
nen z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Kreditablösung sein. • Die Kosten für die Abmeldung des geschädigten Fahrzeugs und für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs trägt die Versicherung des Unfallgeg- ners. • Darüber hinaus müssen auch die Kosten für das Kennzeichen des neuen Fahrzeugs erstattet wer- den. • Auch Sachschäden, z. B. an Kleidungsstücken, müssen ersetzt werden. • Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen. • Grundsätzlich kann auch ohne weitere Belege eine angemessene Unkostenpauschale bean- sprucht werden. Ein Thema für sich ist das Schmerzensgeld . Um Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, sind ärztliche Unterlagen notwendig. Nach einem Unfall empfiehlt sich die Untersuchung bei einem Arzt oder im Krankenhaus – auch wenn unmittelbar nach dem Unfall evtl. schockbedingt keine Schmerzen spürbar sind. Diese Untersuchung sollte in jeden Fall erfolgen, wenn es sich um eine berufsbedingte Fahrt gehandelt hat. Also auch bei einer Fahrt zu oder vom Betrieb/Baustelle. Nicht bei jedem Schaden kann auf Kosten der geg- nerischen Versicherung gleich ein Gutachter beauf- tragt werden. Hier gilt eine Bagatellgrenze von rund 750 €. Übrigens kann anstatt eines Kostenvor- anschlags der Werkstatt auch ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben werden. Dies sollte aber im Ein- zelfall vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Jeder Geschädigte kann, muss aber nicht das Fahr- zeug reparieren lassen. Möglich ist auch, das Fahr- zeug selbst zu reparieren. Mit der gegnerischen Versicherung wird dann eine fiktive Abrechnung (Abrechnung nach Gutachten) vorgenommen. Die Mehrwertsteuer auf Teile oder den fiktiven Ar- beitslohn wird dabei allerdings nicht erstattet. Häufig kürzen Versicherer die Reparaturkosten auf
Stundenverrechnungssätze einer freien Werkstatt herunter. Gerichte haben dazu Merkmale für eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit entwickelt. Keinesfalls aber muss ein Geschädigter sich mit Ver- rechnungssätzen von Werkstätten zufriedengeben, mit denen der Versicherer Sonderkonditionen ver- einbart hat. Der Landungsinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks hat mit der VHV Versiche- rung einen Rahmenvertrag mit sehr guten Kondi- tionen geschlossen. Die VHV bietet dabei ein „Stückkostenmodell“ mit verschiedenen Selbstbe- teiligungen an. Die Prämie ergibt sich aus der Fahr- zeugart, der Motorleistung in kW und dem ge- wählten Versicherungsschutz. Die günstigen Prämien gelten vorbehaltlich einer Schadenquote von max. 70 % in den letzten drei Jahren. Als Nachweis muss eine entsprechende Auf- stellung der Vorversicherung vorgelegt werden. Die Antragstellung bei der VHV erfolgt formlos mit der Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugschein und der Angabe des gewünschten Versicherungsschut- zes.
Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).
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