BayernDach Magazin 4-2020 OEB

DACH-HAIE

Mal schnell das Dach abdecken und dann mit neuen Forderun- gen den Hausbesitzer zu erweiterten Auftragserteilung erpres- sen ist nur eine von vielen Dach-Hai-Maschen.

sen, wen wir belangen können, weil der Betrieb nirgendwo gemeldet ist,“ so Kay Preißinger. Da es keine Datenbank für die zentrale Erfassung solcher Abmahnungen gibt, ziehen diese Kolonnen munter weiter in den nächsten Landkreis und das nächste Bundesland, um hier ihre fragwürdigen Dienste weiter anzubieten. Allerdings: Steter Tropfen höhlt nicht nur den Stein, sondern auch den hartnäckigsten Dach-Hai. Nur wenn alle seriös arbeitenden Betriebe und ihre

Kaum noch zu überbieten sind Dach-Haie, die günstige Angebote für angeblich notwendige Re- paraturen machen, im Anschluss daran das ge-

samte Dach abdecken und dann die Hausbesitzer dazu nötigen, einen neuen Auftrag zu überhöhten Prei- sen zu erteilen. Unter den „Top Ten“ der Unver- schämtheiten sind auch Handwerker- kolonnen vertreten, die mit Adressen Geschädigter handeln. An solchen gekauften Adressen erscheint die nächste Handwerkerkolonne mit ge- spielten Mitleid („Sie sind vor einem Jahr auf einen Dach-Hai hereingefal-

Mitarbeiter Augen und Ohren offen halten und „verdächtige“ Betriebe und deren Aktivitäten umgehend an die Geschäftsstelle des LIV zur Über- prüfung weiterleiten, kann den Dach-Betrügern langfristig der Spaß am Geschäft vergehen. Mit einem drastischen Hinweis ver- sucht die Polizei im Oberbergischen Kreis in NRW auch die letzten Gut- gläubigen wachzurütteln: „Nach bis- herigen Erkenntnissen handelt es sich

„Bei der Beauftragung handelt es sich um Schwarzarbeit, für die auch der Auftraggeber mit Bußgeld belegt werden kann“ Polizei Oberbergischer Kreis (NRW)

len – jetzt wollen wir das Dach ordentlich ma- chen“). Und schon wird der Hausbesitzer zum zweiten Mal hereingelegt. Das rentiert sich vor allem für die Akquisiteure. Sie bekommen dafür bis zu 30 % des Auftragswertes als Provision gezahlt. Und das nicht selten bar und quittungslos. Vermehrt verzeichnet der LIV Bayern auch Aktivitä- ten von Betrieben, die überhaupt nicht für Dachde- ckerarbeiten in der Handwerksrolle eingetragen sind. Dennoch akquirieren und werben sie fleißig für Dachdeckerarbeiten – zumindest, bis sie teuer vom LIV Bayern abgemahnt werden. „Das ist manchmal gar nicht so einfach, wenn wir nicht wis-

um illegale Handwerkerleistungen von Personen ohne Gewerbeanmeldung. Werden diese tätig, handelt es sich um Schwarzarbeit, deren Beauftra- gung auch bereits mit Bußgeldern belegt ist.“

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