BayernDach Magazin 4-2023OEB

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EU-SANIERUNGSPFLICHT

Zweierlei Maß(nahmenpflicht)

ES KÄME WOHL NIEMAND AUF DIE IDEE, DAS GUTE ALTE FORD-T-MODELL VON 1908 MIT DEM UR-AUDI QUATTRO VON 1980 ZU VERGLEICHEN. DOCH WENN ES UM GEBÄUDESTANDARDS GEHT, HAT DIE EU GENAU DAS VOR. Im März 2023 hat das EU-Parlament mit der Mehr heit von 343 Stimmen bei 216 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen eine Sanierungspflicht im Gebäu debestand beschlossen. Hierzu soll die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)” reformiert werden.

Hintergrund ist, dass rund 40 % des Energiebedarfs und 36 % der Treibhausgasemissionen auf den Ge bäudesektor entfallen. Den EU-Parlamentariern schwebt vor, bis 2030 in den EU-Mitgliedsstaaten 15 % der energetisch schlechtesten Häuser in der Effizienzklasse G in die bessere Effizienzklasse E und bis 2033 in die Effi zienzklasse D zu zaubern. Was auf dem Papier nach einem guten Plan klingt, hat in der Praxis gleich mehrere Hürden. So gibt es beispielsweise derzeit keine einheitlichen ver gleichbaren Energieeffizienzklassen in der EU.

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