BayernDach Magazin 4-2023OEB
EU-SANIERUNGSPFLICHT
Eine Anfrage hierzu an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde am 5. Juni 2023 so beantwortet: „Die Gebäudeeffizienzklassen innerhalb der EU sind nicht einheitlich geregelt. Energieeffizienz klasse C in Deutschland erfasst den Energiebedarf/ -verbrauch von 75 bis unter 100 kWh/m²a . Die deutsche Effizienzklasse C entspricht nicht der Effi zienzklasse C in den Niederlanden. Die niederländi sche Effizienzklasse Klasse A (65 bis 105 kWh/m²a) entspricht grob der deutschen Klasse C”. Damit wären wir beim eingangs erwähnten Ver gleich zwischen Fords Tin-Lizzy und Audis Quattro. So kam es dann zu dem Vorschlag, die 15 % der energetisch schlechtesten Gebäude in jedem Mit gliedsstaat der EU zu optimieren. Das bedeutet, dass Staaten, die bislang wenig Wert auf energie effizientes Bauen und Sanieren gelegt haben, einen Teil ihres Gebäudebestands leicht verbessern müssen. Damit sind diese Gebäude aber noch weit entfernt von Gebäudestandards in Staaten wie Deutschland, die bisher schon strengere Maßstäbe angelegt haben. Die aber müssen nun ihre Häuser noch weiter optimieren. Auf die Autowelt übertragen wäre das etwa so, als wenn in einem Teil der EU die Mindestprofiltiefe bei Reifen von 0 auf 1 mm angehoben würde, wäh rend in Staaten mit ohnehin schon schärferen Re geln die Mindestprofiltiefe von 3 auf 6 mm herauf- gesetzt werden würde. Die nächste Hürde ist, dass es bis heute keine zen trale Datenbanken über die Gebäudezustände gibt. Für Deutschland gibt es zwar eine Bestands zahl von rund 19 Millionen Wohngebäuden und etwa 2 Millionen beheizter Nichtwohngebäuden (dena Gebäudereport 2022). Doch für einen nicht unerheblichen Teil dieser Gebäude liegt gar kein Energieausweis vor, weil es schlichtweg keine Vor lagepflicht gibt. Und auf EU-Ebene? Es ist mangels Datenbanken unklar, in welchem Staat welche Ge bäude zu den 15 % schlechtesten gehören, deren Energieeffizienz durch eine Sanierung verbessert werden soll. Offen ist bislang auch, welcher Ener
gieausweis eigentlich grundsätzlich als Maßstab gelten soll – der Energieausweis nach dem Energie bedarf oder der Ausweis nach dem Verbrauch. Auch unklar ist, wer „qualifizierte” Energieaus weise erstellen soll und darf, damit wenigstens künftig einheitliche Ausweise gelten. Noch vor der endgültigen Verabschiedung der EU Dämmpflicht stehen aber bereits die Ausnahmen fest. Darunter sind viele historische Gebäude – was immer das heißen mag. Ersten Schätzungen zufolge würde die Sanierungs pflicht bis 2030 EU-weit 40 Millionen Gebäude be treffen, in Deutschland davon allein 3 Millionen Gebäude. Teilt man die geplanten 150 Mrd. Euro
Dämmen, ja aber...
Pressefoto SPD
Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung soll der Energieeffizienzstandard EH-40 für Neubau ten ab Januar 2025 vorgeschrieben werden. Damit würden u. a. die Vorgaben zur Stärke der Dämmung verschärft. Aus Sicht der Bundesbauministerin Klara Gey witz (SPD) sollte jedoch angesichts der aktuellen Baupreise und den zurückgegangenen Bauan trägen keine weiteren Standardverschärfungen bei Neubauten gemacht werden. Eine verbesserte Dämmung ist für viele Besitzer von Bestandsimmobilien in der EU – also auch in Deutschland – jedoch nach den Plänen aus Brüs sel zumutbar.
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