BayernDach Magazin 4-2023OEB
EU-SANIERUNGSPFLICHT
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Finanzhilfen für das Mammutprogramm durch die Anzahl der Gebäude, ist das Ergebnis nicht gerade ermutigend: Im Durchschnitt würde so jede Haussa nierung mit lediglich 3.750 € unterstützt. Auch die praktische Machbarkeit ist nicht geklärt. Derzeit werden weniger als 1 % aller Häuser jähr lich in Deutschland saniert. Die EU-Kommission for dert in ihren Plänen zur Energieeffizienz aber eine Steigerung der Sanierungsquote auf 1,5 %. Zu wenig, meint dagegen das EU-Parlament und will eine jährliche Sanierungsquote von 2,5 % errei chen. Notwendig wären nach Expertenschätzungen aber mindestens 4 % Sanierungserfolge pro Jahr. Neben der Frage, wer das eigentlich alles bezahlen soll und kann, ist die nächste Hürde der Fachkräfte mangel. Das wissen nicht nur die Handwerksver bände. Auch die Bundes-Architektenkammer BAK weist darauf in ihrer Stellungnahme vom 24. Feb ruar 2022 zum Entwurf der EU-Kommission hin: „Eine der größten Herausforderungen zur Umset zung von MEPS wird die Verfügbarkeit von Fach kräften sein. Vor allem in Deutschland, wo das Ziel Klimaneutralität noch fünf Jahre früher erreicht sein soll als auf EU-Ebene vereinbart, ist noch mehr Tempo beim Aufbau der notwendigen Fachkräfte kapazitäten gefragt. Der Fachkräftemangel betrifft dabei nicht nur das ausführende Gewerbe, sondern auch die Planung, deren Kapazitäten bereits jetzt am Rande der Belastbarkeit sind. Hier müssen An reize und Programme geschaffen werden, um die notwendigen Planungskapazitäten rechtzeitig auf zubauen”. Bedenken meldet auch der Landesverband Haus & Grund Bayern an. „Für viele Gebäude der Energie klassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten”, so Verbandsvorstand Dr. Ulrike Kirchhoff in einem Statement. Bedenken meldet auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an. Er warnte in einem Interview angesichts des für die Immobilienbesitzer zu erwar tenden „Kostenhammers” vor diesem schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht.
Nach dem „Quartieransatz” von Bundesbauministerin Klara Geywitz könnten nicht optimierte Gebäude von ihren engagier ten Nachbarn profitieren.
Und dies sei schließlich von der Grundrechte-Charta der EU geschützt. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bevor zugt einen „Quartieransatz”. Nicht jedes einzelne Gebäude müsse damit seinen CO2-Ausstoß senken, sondern ein Quartier, ein Stadtteil oder ein Dorf insgesamt. Dabei profitierten Altbauten von den gut gedämmten Neubauten in der Nachbarschaft, weil nur die Gesamtbilanz zähle. Mit Spannung – aber auch mit Nervosität – wird er wartet, ob und wie die EU-Staaten sich letztendlich einigen werden. Und das, während zum Beispiel Großbritannien und die Schweiz inmitten Europas über ihre Bausubstanz und die Energiefreundlich keit ihres Gebäudebestands weiter selbstbestimmt entscheiden können.
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