BayernDach Magazin 4-2023OEB
EU-SANIERUNGSPFLICHT
Vertrauen schaffen
Foto: Pixabay
EIGENTLICH WÄRE EINE SANIERUNGS- UND DÄMMPFLICHT JA EINE GUTE SACHE FÜR DAS DACHDECKERHANDWERK ALS FACHGEWERK FÜR DIE DACH-, WAND- UND ABDICHTUNGSTECHNIK UND DAMIT AUCH FÜR DIE ENERGETISCHE OPTI MIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE. Doch wie bei der Bahn gilt: Was nützt der beste Fahrplan, wenn er nicht eingehalten wird. Schon das „nur” deutsche Gerangel um das Gebäu deenergiegesetz zeigt, wie sich Verunsicherung auswirkt: Auf der einen Seite neigen Immobilien besitzer zu Panikaufträgen („Jetzt noch schnell eine Heizung einbauen”), während die Industrie Lieferprobleme aufgrund der Nachfrage hat und die Handwerksbetriebe nur einen Blick in die Kris tallkugel werfen können. So halten sich Heizungs bauer und Dachdecker zurück bei der Beratung ihrer Kunden zu möglichen sinnvollen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Heizungsgesetz”, um nicht im Nachhinein von ihren Kunden den Vor wurf der Falschberatung zu hören. Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen – und das Dachdeckerhandwerk stellt diese Forderung schon lange – wenn zunächst die Gebäudehülle op timiert wird, um dann im nächsten Schritt die pas sende Heizung zu planen. Doch die Ampelregie- rung setzt auf die umgekehrte Reihenfolge: Erst
eine neue Heizung und dann die mögliche EU Dämmpflicht umsetzen. Von „Panik-Stimmung” profitieren zuerst diejeni gen „Handwerker”, die schnelles Geld einer treuen und zufriedenen Kundschaft vorziehen. Schon jetzt ist abzusehen, dass sich – wie in den 1970 Jahren – reisende Fensterverkäufer und Fassadenvernagler die Taschen mit Einzelmaßnahmen und Geldern füllen werden, die eigentlich für eine vernünftige Sanierung zur Verfügung stehen sollten. Dazu werden Dach-Haie mit dem Argument, „jetzt noch schnell das Dach neu eindecken, bevor die Re geln verschärft werden”, Kasse machen. Dagegen hilft nur, schon jetzt den eigenen Kun denstamm zu beruhigen und von Panik-Aufträgen abzuraten. Vertrauen schaffen ist die beste lang- fristige Geschäftsgrundlage. Das vielleicht beste Argument für den Gang zum Dachdecker-Innungsbetrieb ist die Tatsache, dass in den meisten Gebäuden, die zwischen 1950 und bis etwa 1990 in Deutschland errichtet wurden, Asbest verbaut wurde. Und genau das sind die Gebäude, die eine EU-Sanierungspflicht als erste betreffen würde. Gut, dass Innungsbetriebe mit TRGS 519 Sachkunde hier die Nase vorn haben können.
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