BayernDach Magazin 5-2017
Recht BLAUE SEITEN
Unangemessen
Dies benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen. Eine solche Klausel ist also wirksam. Werden Stundenlohnarbeiten ohne die schriftliche Anordnung des Auftraggebers ausgeführt, steht dem Auftragnehmer ein Ver- gütungsanspruch nur unter den in § 2 Abs. 8 VOB/B genannten Voraussetzungen oder nach den Vorschriften über die Geschäfts- führung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) zu. In einem VOB-Vertrag wird die Höhe der Vergütung für erbrachte Stundenlohnarbeiten ohne schriftlichen Auftrag auf Basis der Auftragskalkulation ermittelt (OLG München, Az.: 28 U 4738/13 Bau vom 27.04.2016; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Be- schluss vom 20.04.2017 – VII ZR 141/16 zurückgewiesen). EIN LÜCKENHAFTES LEISTUNGSVERZEICHNIS DARF DER AUFTRAG- NEHMER NICHT EINFACH HINNEHMEN. ER IST VIELMEHR VER- PFLICHTET, NACHZUFRAGEN. Ist das Leistungsverzeichnis insoweit „unvollständig“, dass dem Bieter kalkulationserhebliche Angaben fehlen, darf er diese „Un- vollständigkeit“ nicht einfach hinnehmen. Vielmehr müssen vom Auftragnehmer die fehlenden Angaben durch Rückfrage beim (öffentlichen) Auftraggeber ausgeräumt werden. Klärt der Bieter eine kalkulationserhebliche Unklarheit nicht auf, und kalkuliert er mit der für ihn günstigsten Ausführungsvariante, steht ihm kein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn es im Rah- men der Ausführung zu genau den zu erwartenden Erschwernis- sen kommt (OLG München, Az.: 28 U 4738/13 Bau vom 27.04.2016; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 20.04.2017 – VII ZR 141/16 zurückgewiesen). Rückfrage ist Pflicht
EINHEITSPREISE ALS FESTPREISE FESTLEGEN? DER BUNDESGE- RICHTSHOF MEINT: DAS GEHT GAR NICHT.
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Wenn Einheitspreise als Festpreise festgelegt werden, trägt der Auftragnehmer ein unangemessenes Risiko.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthält manchmal eine Klausel: „Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Ver- tragsdauer verbindlich“. Dann wird dadurch der Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. Daher ist eine solche Klausel un- wirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VII ZR 259/16 vom 20.07.2017). WENN EIN AUFTRAGNEHMER STUNDENLOHNARBEITEN OHNE AUFTRAG AUSFÜHRT, KANN DAS TEUER FÜR IHN WERDEN. DENN NUR NOTWENDIGE LEISTUNGEN WERDEN VERGÜTET. Oft beinhaltet eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen des Auftraggebers, dass Stundenlohnarbeiten nur geleis- tet werden dürfen, wenn sie schriftlich besonders angeordnet worden sind. War das notwendig?
Hohes Risiko
DIE AUSFÜHRUNG VON ABDICHTUNGS- UND ISOLIERUNGSARBEI- TEN IM ZUSAMMENHANG MIT DACH- UND DACHDECKERARBEI- TEN MUSS BESONDERS INTENSIV ÜBERWACHT WERDEN. DENN GERADE DIESE ARBEITEN BEINHALTEN EIN BESONDERS HOHES MANGELRISIKO.
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