BayernDach Magazin 5-2018

BETRIEBE Digitalisierung

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Lange Leitung

ERFOLGSMELDUnG VOM ZVDH: nAcH EInER UM- FRAGE SInD DIE DAcHDEcKERBETRIEBE DIGITAL GUT AUFGESTELLT. MEHR ALS 9 VOn 10 BETRIEBEn HABEn EInE WEBSITE, RUnD EIn DRITTEL IST In SO- ZIALEn nETZWERKEn UnTERWEGS. DOcH LEIDER BREMST DIE WIRKLIcHKEIT AUcH MAncHMAL DIGI- TALE BEMüHUnGEn AUS. Zwei Fälle zeigen, dass es manchmal gar nicht so ein- fach ist, die „staatlich verordnete” Digitalisierung umzusetzen. Trotz aller Versprechen der Regierung für ein schnelles Internet. Mario Kunzendorf aus Bad Abbach, Obermeister der Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim, wundert sich auch. Seit Jahren propagieren Politik wie Wissen- schaft, Industrie- wie Handwerksverbände die Digi- talisierung. Er freute sich für seinen Betrieb, dass die öffentliche Hand den Ausbau der Infrastruktur für die Digitalisierung fördert. Schließlich wurden Milli- arden an Steuergeldern für das Verlegen von Glas- faserleitungen für schnelle Datenanschlüsse bereit gestellt – und ausgegeben. Doch es gibt es immer noch zu wenig davon – vor allem in der Fläche. Woran liegt es?

über Monate hat Kunzendorf in seiner Funktion als Obermeister diese Frage an Politiker verschiedener Parteien, an die öffentliche Verwaltung und an Pro- vider von schnellen Internetanschlüssen gestellt. Hier sein Versuch einer Bilanz: Den „Urfehler” sieht Mario Kunzendorf in der poli- tischen Entscheidung, den Ausbau eines schnellen Datennetzes dem freien Markt zu überlassen. Dies hatte wohl zur Folge, dass einerseits in den Metro- polen oft mehrere schnelle Leitungen nebeneinan- der liegen, andererseits in kundenärmeren Regionen gar keine Leitung verlegt wird. Kunzendorf wundert sich, dass beim nordoberpfäl- zer Wirtschaftstag im September 2018 in Weiden auch Bayerns damaliger Finanz- und Digitalisierungs- minister Albert Füracker offen zugab, man hätte das Datennetz eher wie den Aufbau eines öffentlichen Stromnetzes anpacken müssen. Die Fehlentscheidung erklärt das Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat in ei- ner schriftlichen Stellungnahme so: „Die Kommune legt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit fest, welche Bandbreiten nach Ausbau eines Erschlie- ßungsgebiets verfügbar sein sollen und folglich, ob

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