BayernDach Magazin 5-2020
VERSICHERUNG
möglich. Aufgrund der aktuellen Pandemielage bieten viele Versicherer auch deutlich längere Zeit- räume an. Der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz wie z. B. im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit besteht in dieser Zeit fort. Nach Ablauf der Stun- dungszeit können die Beiträge nachgezahlt oder die Leistungen dauerhaft reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit der Beitragsfrei- stellung. Damit werden keine Beitragszahlungen mehr für den Vertrag und für die enthalten Zusatz- versicherungen geleistet. Doch Vorsicht: Mit der Beitragsfreistellung endet gleichzeitig der Versi- cherungsschutz. Einzelne Versicherer bieten eine Wiederherstellung des Vertrages in der alten Form innerhalb bestimm- ter Fristen an. Bei dieser Wiederherstellung – z. B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – gelten unterschiedliche Regelungen. So sind mehrere Ver- sicherer zur Wiederherstellung einer Berufsunfä- higkeitsversicherung nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung bereit. In diesem Fall gelten dann meist neue Rahmenbedingungen. Daher sollte – sofern dies finanziell möglich ist – eine Beitragsstundung bevorzugt werden. Besondere Umsicht ist auch bei der betrieblichen Altersversorgung geboten. Hier bestehen meist ebenfalls Möglichkeiten zur Beitragsstundung. Der Versicherungsschutz bleibt dabei erhalten. Die Bei- träge können später zu einem vereinbarten Zeit- punkt nachgezahlt werden. Welche Maßnahmen darüber hinaus möglich oder umzusetzen sind, ergeben sich aus den Einzelver- einbarungen mit den Mitarbeitern, aus einer Be- triebsvereinbarung oder aus dem Tarifvertrag. Dringend abzuraten ist von voreiligen Beitragsfrei- stellungen dieser Verträge. Auch hier können er- hebliche Nachteile für den Betrieb entstehen. Liquiditätserhöhende Maßnahmen: Nicht benötigte Fahrzeuge könnten vorüberge- hend außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Die bereits zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge werden dann anteilig zurückerstattet.
Können Fahrzeuge derzeit wegen der pandemie- bedingten Einschränkungen bei den Zulassungs- stellen nicht abgemeldet werden, bieten einzelne Versicherer auch eine beitragsfreie Ruheversiche- rung ohne die amtliche Abmeldung/Stilllegung an. Dies muss mit dem Versicherer ausdrücklich geklärt und dann beantragt werden. Der Vertrag kann angepasst werden, wenn die ge- fahrene Kilometerleistung in 2020 geringer sein wird als ursprünglich vertraglich vereinbart. Aller- dings gibt es bei der Rückerstattung der zu viel ge- zahlten Beiträge keine einheitliche Regelung unter den Versicherern. Daher muss vor einer Anpassung der jährlichen Kilometerleistung eine mögliche Rückerstattung mit dem Versicherer geklärt wer- den. Sind aktuelle Schäden am versicherten Fahrzeug in Bearbeitung beim Versicherer, könnte auch nach Gutachten abgerechnet und eine Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Eine weitere Möglichkeit der Liquiditätserhöhung gibt es bei privaten Lebens- und Rentenversiche- rungen: Sie können gekündigt oder an Policenauf- käufer veräußert werden. Die Auszahlungssummen der Policenkäufer sind etwas höher als die Rückkaufswerte der Versiche- rer. Häufig bleibt die Todesfall-Leistung sogar be- stehen. Wer sich für diesen Schritt entscheidet, kann vom Einreichen der ersten Unterlagen mit einem Geldeingang innerhalb von zwei bis vier Wochen kalkulieren. Jedoch lohnt sich ein Verkauf von fondsgebunde- nen Lebens- und Rentenversicherungen meist nicht. Bei einer Kündigung oder einem Verkauf von Le- bensversicherungen muss immer mit einem nicht zu unterschätzenden finanziellen Verlust gerech- net werden. Die Summe der eingezahlten Beiträge wird oft höher sein als die Auszahlungssumme. Es besteht aber auch die Möglichkeit von Policen- darlehen. Diese waren auch in der Vergangenheit selten attraktiv. Hier dürften über Bankdarlehen bessere Konditionen zu erzielen sein.
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