BayernDach Magazin 5-2020
KRANKENKASSE
Gemeinsam durch die Krise: IKK classic unterstützt Betriebe Die Corona-Pandemie stellt die
deutsche Wirtschaft in den meisten Branchen vor vielfäl- tige Probleme. Täglich ändern sich die Rahmenbedingungen, eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen wurde erlassen oder wegen der Corona-Situation angepasst. Dadurch tauchen zunehmend neue Fragestellungen zur Sozialversicherung auf.
Mit dem Jahreswechsel 2020/21 stehen wieder einige änderun- gen in der Sozialversicherung an. Diese betreffen beispiels- weise das Kassenwahlrecht sowie das Melde- und Versi- cherungsrecht. Die wichtigsten änderungen für Arbeitgeber hat die IKK classic in einer Bro-
Foto: IKK Classic
Fax an 0800 4558888367 oder per E-Mail an fax-367-ag@ikk-classic.de bei der Innungskrankenkasse ein. Für Rück- fragen steht die IKK-Firmenkundenbera- tung unter der Tel. 09181 4034 38210 zur Verfü- gung. Digital und vernetzt mit der IKK-Onlinefiliale: Die IKK classic hat die Digitalisierung in den letzten Jahren stark vorangetrieben. Diese Investitionen zahlen sich jetzt aus. Auch in Zeiten von Abstands- regeln und Kontaktbeschränkungen steht die IKK- classic Interessierten mit Service- und Beratungs- angeboten verlässlich zur Seite. Neben der Erreich- barkeit ganz klassisch per Post und Fax, per E-Mail und telefonisch ist auch ein Besuch der IKK-Online- filiale auf meine.ikk-classic.de möglich. Die „digi- tale Filiale“ hat 24 Stunden am Tag geöffnet – auch am Wochenende. Hier könnenbeispielsweise Be- scheinigungen eingereicht, Kostenerstattungen be- antragt oder um einen Rückruf gebeten werden. Welcher Weg auch gewählt wird: Es ist der richtige Weg zum Ziel. www.ikk-classic.de
schüre zusammengefasst. Diese kann per E-Mail bgm-bayern@ikk-classic.de angefordert werden und steht im Seminar-Archiv der IKK classic als Download zur Verfügung. Dort finden Arbeitgeber auch einen Videomitschnitt des diesjährigen Jah- reswechselseminars, in dem die Experten der In- nungskrankenkasse praxisnah und anhand von Beispielen zeigen, wie die neuen Vorgaben im be- trieblichen Alltag umgesetzt werden können. IKK classic stundet Beiträge: In Kenntnis der durch die Coronakrise verursachten finanziellen Probleme setzt die IKK classic unbürokratische Regelungen zur Stundung von Beiträgen in Kraft. So können auf Antrag des Arbeitgebers bereits fällig gewor- dene oder noch fällig werdende Beiträge gestun- det werden. Bei der etwaigen Erhebung von Stundungszinsen sowie Säumniszuschlägen oder Mahngebühren richtet sich die Innungskranken- kasse nach den jeweils aktuell geltenden Richtli- nien des GKV-Spitzenverbands. Den formlosen Antrag zur Stundung von Beiträgen reichen Betroffene in Bayern schriftlich per
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