BayernDach Magazin 5-2021
SOLARPFLICHT
Fotos: HF.Redaktion
Gut gedacht - aber wie gemacht?
2022, bei umfassenden Sanierungen zum 1. Januar 2023 bereits „in trockenen Tüchern“. Vorange- prescht ist auch Berlin mit seinem „Masterplan So- larcity“. Demzufolge müssen „auf möglichst allen“ öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert wer- den. Darüber hinaus tritt mit dem „Solargesetz Berlin“ eine allgemeine Verpflichtung zur Installa- tion von Solaranlagen bei Neubauten und grundle- genden Dachsanierungen ab 1. Januar 2023 in Kraft. Diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle Gebäude mit mehr als 50 m 2 Nutzfläche, jedoch nicht für Härte- fälle oder – wie weise – für Dachflächen, die unge- eignet für eine Solaranlage sind. Auf allen anderen
WAS IN MEHREREN BUNDESLäNDERN BEREITS BE- SCHLOSSENE SACHE IST, DÜRFTE WOHL AUCH BUNDESWEIT KOMMEN: DIE SOLARPFLICHT. DIESE VERPFLICHTUNG ZUR ERRICHTUNG VON PV-ANLA- GEN BEIM NEUBAU UND UMFASSENDEN DACHSA- NIERUNGEN IST - UNABHäNGIG VON DER ENDGÜLTIGEN REGIERUNGSKOALITION - EIN BAU- STEIN AUF DEM WEG ZUR GEPLANTEN CO2-NEU- TRALITäT. UND DAZU EIN DAUERHAFTER AUFTRAGSSCHUB FÜR DAS DACHDECKERHAND- WERK.
Baden-Württembergs schwarz-grüne Landesregie- rung hat die Solarpflicht für Neubauten ab 1. Mai
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