BayernDach Magazin 5-2021
LOHNOPTIMIERUNG
Fotos: HF.Redaktion/Fotolia
Serie: Nettolohn-
Optimierung
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IN DER LETZTEN AUSGABE VON B AyERN D ACH WURDE DER MONATLICHE TANKGUTSCHEIN ALS BAUSTEIN ZUR NETTOLOHNOPTIMIERUNG VORGE- STELLT. EINE WEITERE BELIEBTE MöGLICHKEIT IST DIE PRIVATE NUTZUNG EINES SMARTPHONES ODER TABLETS. Auch der Dachdecker-Alltag wird zunehmend digi- tal. So gehören Smartphone und Tablet bei vielen Betrieben zur „Grundausstattung“ ihrer gewerbli- chen Mitarbeiter. Dabei ist die private Nutzung dieser „Telekommunikationseinrichtungen“ steu- ern- und abgabenfrei, wenn der Arbeitsgeber so- wohl Vertragsinhaber des Kommunikationsdienste- Anbieters und das Gerät selbst Eigentum des Ar- beitgebers ist. Ganz wichtig: Es darf also seitens des Arbeitgebers kein Vertrag oder Gerät des Arbeitnehmers bezu- schusst werden.
Eine andere Möglichkeit der Belohnung: Ein Ar- beitgeber darf jedem Mitarbeiter dreimal jährlich zu besonderen persönlichen Anlässen (Geburtstag, Mitarbeiterjubiläum, Umzug etc.) einen Pauschal- betrag von 60,00 € zur Verfügung stellen. Eine weitere Alternative, die Mitarbeiter zusätzlich nettolohnoptimiert zu belohnen, sind Kfz-Kennzei- chenhalter oder Firmenaufkleber mit dem Namen und Logo des Arbeitgebers. Für diese Firmenwer- bung darf der Chef seinen Mitarbeitern 21,00 € jeden Monat als Dankeschön auszahlen. Grundsätzlich sollte die Gewährung jeder Netto- lohn-Optimierung individuell mit dem Steuerbera- ter abgestimmt werden.
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