BayernDach Magazin 5-2021

VERSICHERUNG

diebstahl, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion, Schäden durch Wasser oder Feuch- tigkeit, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Sturm, Hagel, Schnee und Eis, Konstruktions-, Ma- terial- oder Ausführungsfehler und Tierverbiss (Marderbiss u. ä.) mitversichert. Einige Versicherer bieten auch innere Betriebsschä- den von elektronischen Bauteilen an. Und das selbst dann, wenn der Schaden nicht durch eine Einwirkung von außen entstanden ist. Für finanzierte und geleaste Anlagen gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine sogenannte GAP-De- ckung. Dabei handelt es sich um eine Leasingdiffe- renzdeckung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Zeitwert, mindestens aber die Restschuld aus dem Kredit- bzw. Leasingvertrag der zerstörten Anlage, im Schadensfall gezahlt wird. Auch bei grober Fahrlässigkeit sollte der Versiche- rer zur vollen Leistung verpflichtet sein. Und das ohne anteilige Leistungskürzung entsprechend einem möglichen eigenen Verschulden. Ebenso sollten im Schadenfall die Kosten für Ge- rüste und Arbeitsbühnen abgedeckt sein. Dies gilt dann zusätzlich zur vereinbarten Versicherungs- summe (Erstes Risiko).

Außerdem ist es empfehlenswert, im Vertrag auch die Kostenübernahme für das Suchen der Schaden- ursache zu integrieren. PV-Anlagen unterliegen einer starken technologi- schen Entwicklung. Dieser Technologiefortschritt ist mit versicherbar. Im Schadenfall werden dann die Wiederbeschaffungskosten für eine technisch bessere Anlage erstattet, wenn es keine neue An- lage mit dem bisherigen technischen Zustand mehr gibt. Einige Versicherer bieten sogar die Übernahme der De- und Remontagekosten für Anlagen an, die nach einem Gebäudeschaden entstehen. Dabei muss die Anlage bei dem Gebäudeschaden selbst gar nicht beschädigt worden sein. Zusätzlich bieten manche Versicherer hier sogar zusätzlich den Ersatz des Ausfallschadens an. Auch dies gilt bei Gebäu- deschäden, bei denen nicht die Anlage beschädigt wurde. Damit nicht genug: Unter den Versicherern gibt es Angebote, die Kosten von Schäden an Dächern und Fassaden übernehmen, die nach einem versicherten Schaden bei der Reparatur der versicherten Anlage entstehen. Das ist nicht versichert: Nicht versicherbar sind z. B. eigene vorsätzliche Be- schädigungen an der PV-Anlage. Ebenso können nicht versichert werden: Veränderungen an den PV-Modulen durch Mikrorisse an bzw. in den Zellen ohne Schädigung des Deckglases, Delamination, Schneckenspuren oder Hotspots – gleich aus wel- cher Ursache – sowie die potentialinduzierte De- gradation (PID). Die richtige Versicherungssumme: Als Versicherungssumme wird der gesamte Kauf- preis eingesetzt. Bei Privatkunden ist es der Brutto- preis und bei Unternehmen der Nettopreis. Wird die Anlage ganz oder teilweise vom Versi- cherten selbst aufgebaut, wird der Wert für die Ei- genleistung noch hinzugerechnet.

Schon für wenig Geld kann die PV-Anlage versichert werden. Dazu sollte der Versicherungsumfang vor Vertragsabschluss genau verglichen werden.

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