BayernDach Magazin 5-2021
VERSICHERUNG
tragsabschluss verschiedene Modelle mit und ohne Eigenbeteiligung berechnen lassen.
Wer zahlt den Ertragsausfall? Mit einer Ertragsausfallversicherung erstattet der Versicherer bei Ausfall der Anlage den entgange- nen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten. Die Haftzeit legt dabei den maximalen Zeitraum für die Entschädigung fest. Empfehlenswert ist eine Haftzeit von mindestens sechs, besser aber zwölf Monaten. Häufig wird in den Versicherungsverträgen eine pauschale Entschädigung von beispielsweise 2,50 € je kWp installierter Leistung und Tag erstattet. Da- durch entfallen zusätzliche aufwändige Berechnun- gen und Nachweise zur Ermittlung der Entschädi- gungssumme. Nur wenige Versicherer bieten sogar den Ersatz der entgangenen Erträge an, wenn die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz aufgrund eines Schadens am fremden Leitungsnetz oder an sonstigen Einrich- tungen entstehen. Dazu muss es gar nicht zu einem Sachschaden an der versicherten Anlage gekom- men sein. Versichererwechsel möglich? Wer mit einer älteren Anlage die Elektronikversi- cherung wechseln möchte, sollte vorab eine An- nahmebestätigung des neuen Versicherers be- sitzen. Da die Versicherer den Versicherungsschutz für ältere Anlagen ganz unterschiedlich handha- ben, ist es nicht unbedingt ratsam, einen bestehen- der Altvertrag für eine PV-Anlage mit einem Alter von 15 Jahren und älter voreilig zu kündigen. Arten der Selbstbeteiligung: Häufig werden Selbstbeteiligungen für die Anlage selbst in Höhe von 150 bis 250 € je Schadensfall an- geboten. Bei der Mitversicherung des Ertragsaus- falls sind meist ein oder zwei Tage als Selbst- beteiligung pro Schadensereignis möglich. Der Markt bietet natürlich auch die Entschädigung des Ertragsausfalls ohne Eigenbeteiligung an. Auf jeden Fall sollte die Prämie durch eine Selbstbeteili- gung deutlich sinken. Daher der Tipp: Vor Ver-
Sicherheitsvorschriften und vertragliche Pflichten: Die zu versichernde Anlage muss von Fachleuten installiert sein. Zusätzlich verlangen die Versicherer eine regelmäßige Prüfung der Anlage. Meisten be- schränkt sich diese Prüfung auf eine Sichtprüfung der technischen Anlage und der Stromzähler. Auf das Dach muss dafür aber niemand steigen.
Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).
Was kostet das alles? Die Prämie ist natürlich abhängig vom vorab ver- einbarten Leistungsumfang. Für einen guten Leis- tungsumfang ist für eine Anlage auf einem Wohnhaus mit rund 10 kWp Leistung mit einer jährlichen Prämie von rund 90 € zu kalkulieren. Und wie ist das mit der Haftpflichtversicherung? In vielen Fällen werden private Anlagen über die Privathaftpflicht versichert. Bei gewerblich genutz- ten PV-Anlagen erfolgt die Absicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung. Beide Arten der Haftpflichtversicherung enthalten meist auch die Risikodeckung bei Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
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