BayernDach Magazin 2-2023MB

VERSICHERUNG

richtung, Warenvorräte, unfertige und fertige Er zeugnisse und Handelswaren. Die Geschäftsversi cherung kann zusätzlich durch eine Ertragsaus- fallversicherung ergänzt werden. Mit einer Geschäftsinhaltsversicherung können die Gefahren Feuer, Überspannung, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementar abge sichert werden. Neuerdings bietet der Markt auch den Versicherungsschutz für sogenannte „unbe nannte Gefahren” an. Später dazu mehr. Was aber letztlich im Schadenfall tatsächlich erstat tet wird oder nicht, regeln im Detail die Versiche rungsbedingungen. Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also. Die versicherten Gefahren: Die Versicherungsbe dingungen enthalten einige Definitionen, die ge nauer unter die Lupe genommen werden sollten. So beschränkt sich die versicherte Gefahr Feuer auf eine offene Flamme. Das heißt im Klartext, dass beispielsweise Schäden durch Glühen oder Glim men nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, sofern dies im „Kleingedruckten” nicht ausdrück lich zugesichert ist.

Noch komplizierter wird es bei den Überspan nungsschäden. Hier unterscheidet der Versiche rungsmarkt, ob es sich um einen direkten oder indirekten Blitzschlag handelt. Für eine Verpflich tung zur Schadensregulierung kann es auch ent scheidend sein, ob der Blitz auf dem Versicherungs- grundstück oder außerhalb des Grundstücks einge schlagen hat. Darüber hinaus bieten zahlreiche Versicherer auch einen Versicherungsschutz für sonstige atmosphäri sche Störungen an. Dies bedeutet, dass zur Scha denentstehung kein direkter Blitzschlag erfolgen muss. Ein häufiges Problem bei Blitzschlägen ist die ge naue Nennung des Schadendatums. Wird ein Datum genannt, prüfen die Versicherer, ob an die sem Datum und einen Tag davor und einen Tag da nach Blitzschläge in der Region stattfanden. Wurde das Datum nicht richtig genannt, erfolgt meist eine Ablehnung der Schadensregulierung. Beim Einbruchdiebstahl muss immer ein Hindernis überwunden worden sein. Im Klartext: Es wurde z. B. eine Tür oder ein Fenster aufgebrochen.

Überschwemmung oder Grundwasseranstieg? Auf das Kleingedruckte kommt es auch bei der Geschäftsinhaltsversicherung an.

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