BayernDach Magazin 1-2023OEB

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Dürfen nicht abgerechnete Nachträge „nachgeschoben“ werden? Stellt der Auftragnehmer seine Schlussrechnung und wird diese vom Auftraggeber vorbehaltlos beglichen, darf der Auftrag geber die geltend gemachte Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers als abschließend ansehen. Bei einem vor dem 01.01.2018 geschlossenen BGB-Bauvertrag ist die Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung keine Fälligkeits voraussetzung. Die Verjährung des Werklohnanspruchs des Auf tragnehmers beginnt daher am Ende des Jahres, in dem das Werk abgenommen wurde (OLG Rostock, Az.: 7 U 52/21 vom 12.11.2021; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 01.06.2022 – VII ZR 885/21 zurückgewiesen). Innungsbetriebe erfahren hier mehr. Auftraggeber muss weder Bauwasser noch Baustrom stellen Die in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Bauvertrag enthaltene Klausel, nach der „Bauwasser und Baustrom ... vom Bauherrn gestellt bzw. ... die Kosten des Unternehmens insofern ausgeglichen (werden)“, benachteiligt den Auftraggeber unan gemessen und ist unwirksam. Die Klausel ist außerdem überra schend und wird deshalb nicht Vertragsbestandteil. Besteht keine wirksame Verpflichtung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer Bauwasser und Baustrom zur Verfügung zu stellen, gerät der Auftraggeber nicht in (Annahme-)Verzug, wenn er kein Bauwasser oder keinen Baustrom liefert. Dementsprechend steht dem Auftragnehmer bei fehlendem Bauwasser/Baustrom kein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung zu (OLG Schleswig, Az.: 12 U 119/21 vom 31.08.2022). Wäre das wichtig für Sie? Dann sollten Sie Innungsmitglied werden.

Nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen ist eine weitere Fristsetzung entbehrlich. Wird nach einem Rücktritt das Werk zur Verfügung gestellt, kann der Schaden anhand der fiktiven Mängelbeseitigungs- kosten ermittelt werden (OLG Stuttgart, Az.: 12 U 540/19 vom 23.02.2021; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 20.04.2022 – VII ZR 241/21 zurückgewiesen). Innungsmitglieder können hier weiterlesen.

Bürgschaftsurkunde ist abzuholen

Bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde handelt es sich um eine Holschuld. Aus der Holschuld folgt für den Bürgschaftsgläubiger (hier: den Auftragnehmer zur Absicherung von Vergütungsansprüchen) lediglich die Verpflichtung, die Bürgschaftsurkunde zur Abholung bereitzuhalten und im Rahmen der Abholung heraus zugeben (OLG Frankfurt, Az.: 22 W 22/22 vom 30.05.2022). Kraneinsatz ist rechtzeitig anzuzeigen Das Benutzen des Nachbargrundstücks durch Überschwenken des Baukrans – mit oder ohne Lasten – muss der Bauherr dem Nachbarn zwei Wochen vor der Benutzung anzeigen, sonst kann er sich nicht auf das sogenannte Hammerschlags- und Lei terrecht berufen (OLG Stuttgart, Az.: 4 U 74/22 vom 01.08.2022). Innungsmitglieder sind immer vollständig informiert. Innungsmitglieder sind schneller informiert.

Nach drei erfolglosen Mängel- beseitigungsversuchen ist Schluss

Foto: Pixabay

Ein Vertrag über den Erwerb und den Einbau eines Glasfaser kunststoff-Fertigpools ist ein Werkvertrag.

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