BayernDach Magazin 2-2021
FUHRPARK
schau nach einem gebrauchten e-Crafter hält, wird überrascht: So legt ein großer süddeutscher VW- Händler eigene „Umweltprämien“ drauf und bie- tet neue e-Crafter bereits ab 39.000 € an. Gibt es bei Verschleiß und Wartung die dicken Plus- punkte für den stromgetriebenen Lieferwagen? Immerhin sind beispielsweise weder Ölwechsel noch der regelmäßige Austausch von Kraftstofffil- tern oder ein Zahnriemenwechsel nötig. Bei den Reifen ist zu beachten, dass die für einen nicht unerheblichen Teil der Verbrauchskosten ver- antwortlich sind – Stichwort Rollwiderstand. Zudem haben E-Autos ein höheres Leergewicht, das naturgemäß zu einem höheren Verschleiß führt. Außerdem erfordert ein höheres Leerge- wicht auch höhere Bremskräfte. Die Rekuperation – also das Aufladen der Akkus beim Gaswegneh- men (besser: Stromwegnehmen) oder Bremsen – verzögert die Elektrischen schon etwas. Damit wird der höhere Verschleiß durch höheres Gewicht we- nigstens zu einem kleinen Teil kompensiert. Gleich- zeitig wird kinetische Energie in elektrische Energie umgewandelt und den Akkus zugeführt. Deutlich mehr beansprucht werden die Reifen der Stromer jedoch durch das maximale Drehmoment, das bei E-Autos im gesamten Drehzahlbereich durchgehend zur Verfügung steht. Wir haben bei Mercedes und Volkswagen nachge- fragt, wie sich Wartungsintervalle und Kosten zwi- schen Verbrenner und Stromer unterscheiden. Grundsätzlich zeige die Serviceintervallanzeige des Wartungsrechners ASSyST eine notwendige War- tung an. „Der erste Service A ist spätestens nach 12 Monaten fällig. Anschließend ist der Service A spä- testens alle 24 Monate fällig. Der erste Service B ist spätestens nach 24 Monaten fällig. Anschließend ist der Service B spätestens alle 24 Monate fällig,“ so die Auskunft der Presseabteilung. Service A ist die „kleine Inspektion“ mit Ölwechsel. Wieso Ölwech- sel beim e-Sprinter? Service B die „große Inspek- tion“. Doch die offizielle Homepage verrät zum e-Sprinter etwas mehr: „Eine jährliche Wartung ist unerlässlich, um die Zuverlässigkeit der Hochvolt-
Komponenten und weiterer Fahrzeugteile zu si- chern.“ Zu einem Kostenvergleich verwies Merce- des-Benz auf die lokalen Händler. Kooperativer schien da die Volkswagen-Presseab- teilung zu sein und sagte eine Vergleichsberech- nung zu. Die aber hat uns bis heute nicht erreicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Nächster Aspekt sind die Kfz-Steuern. Hier liegen die Stromer mit einer klaren Null auch ganz klar vorn. Sie sind für zehn Jahre von der Steuer befreit. Bei den Versicherungen lohnt sich der intensive Vergleich, denn einige Versicher sind bereit, güns- tige Konditionen für E-Autos einzuräumen. Be- gründet wird dies mit der Schadenshäufigkeit. Hier jedoch bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Und wo kann der Stromtanker aufgeladen wer- den? Optimal wäre natürlich, den Baustromkasten an der Baustelle als Tankstelle zu nutzen. Ob dies juristisch in Ordnung ist, haben auf unsere Anfrage die Bayernwerke durch ihre Juristen prüfen lassen. Demnach „wäre es aus Netzbetreiber-Perspektive durchaus möglich, einen Baustromanschluss zum Laden von E-Autos zu nutzen, beispielsweise durch den Anschluss einer sogenannten mobilen Lade- säule“. Allerdings weist Bayernwerk darauf hin, dass eine Nutzung stark von der Dimensionierung des Baustromanschlusses abhängen würde. „...die für eine zügige Aufladung erforderliche Kapazität dürfte nur bei größeren Baustellen – und weniger beim EFH-Neubau – vorhanden sein“. Abschließend noch der Hinweis, dass der Stromversorger nicht in die Art der Nutzung eines Baustromanschlusses ge- nerell nicht eingreift, „...da die Nutzung des (Bau-) Stroms nicht auf bestimmte Tätigkeiten einge- grenzt ist“. Und wie sieht das die BG BAU? Auch hier haben wir nachgefragt (s. Infokasten Seite 11).
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