BayernDach Magazin 3-2018

BETRIEB

Bürokratie

ten nicht anfahren dürfen? Und das nur, weil Büro- kraten festgelegt haben, dass sich Schadstoffe an Straßengrenzen halten und nicht auch in die angren- zende Straße geweht werden. Bereits 2008 hatte ein Handwerker gegen die Stadt Hannover wegen der Umweltzonen geklagt. Auch wenn die Klage abge- wiesen wurde, stellte das Verwaltungsricht Hanno- ver fest: „Tatsächlich ist die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet der Beklagten im Jahre 2008 durch Ein- führung der Umweltzone nur um weniger als 1 % verringert worden. Dies ist ein derart geringfügiger Effekt, dass er messtechnisch nicht nachzuweisen ist, da die in den Messungen und Rechnungen unver- meidlich auftretenden Unsicherheiten größer sind als die Minderungen... Angesichts des kaum messba- ren Verminderungseffekts dürften die für den Bür- ger mit der Einführung der Umweltzone einher- gehenden Belastungen (Kosten für Nachrüstfilter, Entwertung „alter” Fahrzeuge, Gebühren für Aus- nahmegenehmigungen, u. a.) kaum mit dem Grund- satz der Verhältnismäßigkeit in Einklang gebracht werden können...”.

Zudem stellten die Verwaltungsrichter in Hannover fest, „...eine Ausnahmegenehmigung setzt ein auf- wändiges Antragsverfahren voraus, ist regelmäßig mit einer Fahrtenbuchauflage verbunden und zieht Verwaltungskosten in Höhe von 120,00 € nach sich, die zudem jährlich anfallen, da Ausnahmegenehmi- gungen immer nur befristet erteilt werden können” (VG Hannover; Urteil vom 21. April 2009. Az. 4 A 5211/08). Ein „Dauerbrenner” ist auch die Abfallentsorgung. Nicht nur, dass es noch immer keine bundesweit ein- heitliche und kalkulierbare Lösung für die Entsor- gung von EPS-Dämmstoffen gibt. Auch die Lager- haltung, Mülltrennung und Dokumentation von Ab- fallstoffen, wie sie täglich bei Dachdeckerbetrieben anfallen, lassen den Handwerker zum Verwalter werden. Schon lange in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis steht die Dokumentation zur Einhaltung des Min- destlohns z. B. bei geringfügig Beschäftigten. Zwei- felsohne ist es völlig richtig, die Zahlung des Min- destlohns zu gewährleisten. Legt man aber die Zeit-

Es lebe die Bürokratie: Jeder „Papierschnipsel” muss - auch bei der Entsorgung - dokumentiert werden. Foto: Fotolia

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