BayernDach Magazin 3-2021
INNUNGEN
fahrlässige Herbeiführung von Arbeitsunfällen un- terstellt. So werden die Nichteinhaltung von Un- fallverhütungsvorschriften, fehlerhafte, unvoll- ständige oder nicht vorliegende Gefährdungsbeur- teilungen als Argumente aufgeführt. Meist sind Geschäftsführer und Betriebsinhaber gegen solche Regressansprüche nicht richtig oder überhaupt nicht abgesichert. Ein Grund hierfür ist oft, dass vielen Unternehmern die Tragweite der Unfallverhütungsvorschriften in Verbindung mit den vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen nicht bewusst ist. Daher wurde in diesem Webinar besonders diese Themen in den Vordergrund gestellt: 1. Welche Verschuldensgrade gibt es im Zivilrecht und wie erfolgt die Einordnung der wissentlichen Pflichtverletzungen? 2. Wann ist eine persönliche Inanspruchnahme durch die Berufsgenossenschaft möglich? Kon- krete Praxisbeispiele wurden erörtert. 3. In einem Fallbeispiel wurden die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers und die strafrechtlichen Ermittlungen dargestellt. 4. Tipps zu Lösungs- und Präventionsstrategien. 5. Hintergrund-Informationen zum Verhalten und der Schadenbearbeitung des Betriebshaftpflicht- versicherers wurden anhand von konkreten Fäl- len verdeutlicht. 6. Welche sind die neuralgischen und entscheiden- den Klauseln in der Haftpflichtversicherung?
Schadstoffe entdecken und entsorgen: Das kann teuer werden, wenn dieser Kostenfaktor nicht einkalkuliert wird.
Zusätzlich gab es viele Informationen zu den un- mittelbaren Auswirkungen – auch aus juristischer Sicht – die sich bei den betreffenden Sanierungs-/ Instandhaltungs-/Rückbau- und Entsorgungsarbei- ten ergeben. Auch die für Dachdecker relevanten Phasen von der Ortsbesichtigung, Angebotserstellung, Bau- stoffuntersuchung, Sanierungsplanung, Sanie- rungsausführung und ordnungsgemäßen Abfall- entsorgung/ -bewertung wurden in diesem Semi- nar ausführlich erörtert. Natürlich hatten die Teilnehmer auch die Möglich- keit, Fragen zu konkreten Problemen aus ihrem Ar- beitsalltag zu stellen. Der Referent Rainer Baumüller steht Innungsmit- gliedern auch künftig für ihre Fragen zur Verfü- gung. Eine Woche später, am Freitag, 18. Juni, folgte das nächste Webinar unter dem Titel „Regressanspruch von Sozialversicherungsträgern aus § 110 SGB VII“ . 15 Teilnehmer klickten sich ein zu den Vorträgen von Sascha Rother und Rene Zerwas – Wengen- stein Rechtsanwälte (www.wengenstein.de). Darum ging es: Zunehmend werden Handwerksbe- triebe mit Regressansprüchen von Berufsgenossen- schaften konfrontiert. Vermehrt wird die grob
22
Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online