BayernDach Magazin 3-2021

Solar-Pflicht kommt!

Was das bedeutet und wie Sie profitieren können

Die Solarpflicht kommt Ab 2022 gilt in Baden-Württemberg bei Nicht-Wohngebäuden (Nutzung maximal 5 % für Wohnzwecke) eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten. Das bedeutet, dass Dächer von Produktions- oder Lagerhallen, Büroge- bäuden und Parkhäusern als Energieflächen genutzt werden sollen. Solche Regelungen bestehen bereits auch in einigen Kommunen, wie Waiblingen oder Würzburg. Weitere Bundesländer, wie Bayern, Hamburg und Berlin, ziehen eine Pflicht in Erwägung. Durch bundesweite und regionale Förderprogramme werden Solaranlagen und Speichersysteme zudem für zukünftige Besitzer immer attraktiver . So profitieren Sie davon Auf den Dächern liegt also in Zukunft noch mehr Potential. Und diese Chance sollten Sie gemeinsam mit uns nutzen. Als Dachhandwerker arbeiten Sie bei Ihren Kunden bereits auf dem Dach. Wenn Sie Ihr Portfolio um den Bereich Photovoltaik erweitern, können Sie somit dem Kunden einen Mehrwert schaffen und mit nur einer Baustelle mehr Umsatz generieren. Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht und bauen Sie rechtzeitig Kompetenz in Ihrem Team dafür auf.

Nutzen Sie das Marktpotential des Bereichs Photovoltaik. Wir beraten Sie!

Ihre Ansprechpartner der Solar-Dacheinkauf GmbH & Co. KG (100%-ige Tochter der DE Süd) beraten Sie gerne zum Thema Photovoltaik und informieren Sie über

unser Sortiment und unsere Leistungen. Herr Dominik Daub oder Joachim Stangohr Per Mail an solar@deg-sued.de oder telefonisch: 0621 47097-15 oder 0621-47097-14

Dachdecker-Einkauf Süd eG | Saarburger Ring 25-29 | 68229 Mannheim

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