BayernDach Magazin 3-2021
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Gesetzliche Unfallversicherung: Fahrt zur Arbeit startet von „drittem Ort“ In der Regel fahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem eigenen Wohnsitz aus zur Arbeit. Auf diesem (direkten) Arbeitsweg besteht grundsätzlich der Schutz durch die gesetzli- che Unfallversicherung. Gerichtlich war allerdings bereits häufiger über die Frage zu entscheiden, was gilt, wenn die Fahrt nicht vom eigenen Wohn- sitz aus gestartet wird, sondern z. B. von der Wohnung der Part- nerin oder des Partners, also von einem sogenannten „dritten Ort“? Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt grundsätzlich auch dann. In der bisherigen Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht (BSG) wurde dies allerdings davon abhängig gemacht, ob der Weg von diesem dritten Ort in einem „angemessenen Verhältnis“ zu der Fahrt vom eigenen Wohnsitz aus steht. Dies wurde bei ähnlichen Entfernungen des eigenen Wohnorts und des „dritten Orts“ zur Arbeitsstelle be- jaht. Mit seinem Urteil vom 30.01.2020 (Az. B 2 U 2/18 R) hat das BSG diese Voraussetzung nun aufgegeben und hat im zu ent- scheidenden Fall bejaht, dass der gesetzliche Versicherungs- schutz auch dann besteht, wenn die Anfahrt vom dritten Ort aus mit einer deutlich größeren Entfernung erfolgt als von der eigenen Wohnung. Corona-Regelungen: Auszahlungsfrist für steuerfreie „Corona-Prämie“ nochmals verlängert Mit der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien „Corona-Prä- mie“ können Arbeitgeber den Einsatz ihrer Beschäftigten unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie honorie- ren. Bis zu 1.500 € können lohnsteuer- und sozialversicherungs- frei ausbezahlt werden. Ein entsprechender Tarifvertrag regelte für das Dachdeckerhandwerk eine Corona-Prämie in Höhe von 150 € für jede und jeden Beschäftigte/n, auszahlbar bis zum 31.12.2020. Darüber hinaus steht es jedem Arbeitgeber frei, die volle Höhe der Prämie bis 1.500 € auszuschöpfen. Ursprünglich musste die Auszahlung bis spätestens 31.12.2020 erfolgen, um
die Prämie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren zu können. Diese Auszahlungsfrist wurde zunächst durch das Jah- ressteuergesetz 2020 bis zum 30.06.2021 und nun durch eine weitere Verordnung nochmals bis zum 31.03.2022 verlängert. Am Gesamtbetrag von 1.500 € hat sich dadurch nichts verändert, und die übrigen Voraussetzungen für die Corona-Prämie müs- sen auch weiterhin erfüllt sein. Insbesondere muss die Prämie oder Sachleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt werden, und sie muss im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Digitalisierung: FeRD veröffentlicht hybrides Format Order-X für elektronische Bestellungen
Das Forum elektronische Rechnung in Deutschland „FeRD“ hat bereits im Jahr 2014 mit dem Format „ZUGFeRD“ ein sogenann- tes „hybrides Format“ für elektronische Rechnungen entwickelt und veröffentlicht. Die aktuellste Version datiert vom 01.07.2020. Dieses Format vereint die Vorzüge der elektronischen Rechnung auf XML-Basis mit einer lesbar gemachten Darstellung im pdf- Format. Wie bereits bei der Entwicklung von ZUGFeRD hat sich FeRD nun mit dem vergleichbaren Forum aus Frankreich (FNFE- MPE) zusammengetan und ein hybrides Format für elektroni- sche Bestellungen nach demselben Schema entwickelt. Das Format Order-X besteht aus einer pdf-Datei mit angehäng- ter XML-Struktur und ist damit sowohl von Menschen als auch von Maschinen lesbar und kann maschinell verarbeitet werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sollen durch die hybride Form von ZUGFeRD und Order-X dabei unter- stützt werden, elektronische Bestellvorgänge und elektronische Rechnungen umzusetzen und zu verarbeiten. Beide Format können auf der Homepage von FeRD unter www.ferd-net.de heruntergeladen werden. Eine ausführliche Beschreibung ist dort hinterlegt.
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