BayernDach Magazin 3-2023

BLAUE SEITEN

Keine Arbeitseinstellung

bei Nachtrags streitigkeiten

Foto: Pixabay

DER AUFTRAGNEHMER SOLL LEISTUNGEN NACH VOB-VERTRAG AUSFÜHREN, DIE SEINER MEINUNG NACH NICHT IM LEISTUNGS VERZEICHNIS ENTHALTEN SIND. DESHALB STELLT ER DEM AUFTRAGGEBER EINEN NACHTRAG. ES KOMMT ZUM STREIT ÜBER DIE BERECHTIGUNG DER NACHTRAGSFORDERUNGEN. INFOLGEDESSEN DROHT DER AUFTRAGNEHMER MIT DER RÄUMUNG DER BAUSTELLE, SOLLTEN DIE NACHTRÄGE NICHT BESTÄTIGT WERDEN. Nachdem am Folgetag kein Mitarbeiter des Auftragnehmers auf der Baustelle erschien, kündigte der Auftraggeber den Vertrag, ohne vorher eine Frist mit Kündigungsandrohung zu setzen.

Da der Auftragnehmer die Kündigung für unberechtigt hielt, machte er die Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistun gen abzüglich ersparter Aufwendungen geltend. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit der Kündigung. Dieser Fall wurde am OLG Stuttgart verhandelt (Urteil vom 17.08.2021, Az.: 10 U 423/20). Der BGH wies die Nichtzulassungs beschwerde am 01.06.2022 zurück (Az.: VII ZR 826/21). Rechtlicher Hintergrund: Das OLG Stuttgart urteilte in einem anderen Fall bereits am 28.04.2020 (Az.: 10 U 294/19): „1) Die Einstellung der Arbeiten ist der Extremfall der unzurei chenden Ausstattung einer Baustelle mit Arbeitskräften. § 5

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