BayernDach Magazin 4-2020 OEB
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Neue Wertgrenzen für öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich in Bayern
Erlass im Wesentlichen übernommen. Das BMI weist darauf hin, dass für Aufträge, die vor dem 01.07.2020 begonnen wurden und spätestens 31.12.2020 abgenommen bzw. vollendet werden, für die gesamte Leistung 16 % Umsatzsteuer zu entrichten sind. Dies gilt auch, wenn bereits Abschlagszahlungen mit 19 % Um- satzsteuer geleistet wurden. Bei Aufträgen, die vor dem 01.07.2020 begonnen wurden, aber erst im Jahr 2021 abgenommen bzw. vollendet werden sollen, ist für die gesamte Leistung 19 % Umsatzsteuer zu entrichten. Für Abschlagszahlungen ist der vom Auftragnehmer angegebene Umsatzsteuersatz anzuwenden. Gleiches gilt für Aufträge, die im zweiten Halbjahr 2020 begonnen und nach dem 31.12.2020 abgenommen werden. Leistungsfeststellungen zur Abgrenzung bereits erbrachter an- teiliger Leistungen sind nicht erforderlich. Es besteht keine Not- wendigkeit, Leistungen bevorzugt zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 (teil)abzunehmen, um sie dem niedrigeren Steuersatz zu unterwerfen. Bei neuen Vergabeverfahren sind bei der Angebotsabgabe evtl. von Unternehmen angegebene, unterschiedliche Umsatzsteuer- sätze für die Wertung gleichzustellen. Im Auftragsschreiben ist die Auftragssumme mit dem vom Unternehmer angegebenen Umsatzsteuersatz auszuweisen. Mehr Informationen gibt es für Mitglieder der Dachdecker-Innung
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Unterschwellen- bereich gelten für staatliche Auftraggeber seit dem 26.03.2020 neue Wertgrenzen für Direktaufträge, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb. Sie betragen ohne Umsatzsteuer: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 € Freihändige Vergaben: 100.000 € Direktaufträge: 10.000 € Die darüber hinausgehenden Regelungen der VVöA wie z. B. die Vorgaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unterneh- men, die Berücksichtigung bevorzugter Bieter und die Klarstel- lung, dass die Vergabe von Bauleistungen an Generalüberneh- mer unzulässig ist, wurden beibehalten. Für Kommunen gilt die VVöA grundsätzlich nicht. Allerdings werden die genannten Wertgrenzen auch im Bereich der kom- munalen Auftragsvergabe zeitnah übernommen und können bereits jetzt angewandt werden. Al Mitglied der Dachdeck r-Innung lesen Si hie weiter
Vergabehandbuch Bayern
Die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) gibt grundsätzlich vor, welche Regelungen die staatli-
Das Vergabehandbuch Bayern in seiner aktuellsten Fassung (Stand Juli 2020) kann heruntergeladen werden unter www.stmb.bayern.de
chen Auftraggeber in Bayern bei der Vergabe im Unter- schwellenbereich zu beachten haben. Die Höhe der Direktaufträge in Bayern unterscheidet sich damit von der in der VOB/A genannten Summe (3.000 €) deutlich.
Diese Informationen gibt es hier nur für Innungsbetriebe
Befristete Umsatzsteuersenkung – Hinweise zu öffentlichen Bauverträgen Das BMI hat in seinem Erlass vom 29.07.2020 die Auswirkungen der befristeten Umsatzsteueränderungen auf bestehende Ver- träge und neue Vergabeverfahren dargestellt. Bayern hat den Weiterlesen? Mitglied der Dachdecker-Innung werden
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