BayernDach Magazin 4-2021_OEB

BLAUE SEITEN

Auch die Ausführung von Schweiß- nähten ist zu überwachen

Mängelverdacht berechtigt nicht zum Einbehalt der Erwerber kann die bezahlung einer ansonsten fälligen ab- schlagsforderung wegen bis dahin aufgetretener baumängel in angemessenem verhältnis zum voraussichtlichen beseitigungs- aufwand verweigern. Ein solches mangelbedingtes leistungsverweigerungsrecht be- steht auch in den Fällen, in denen die abschlagsforderungen gemäß vertraglichem zahlungsplan nach baufortschritt fällig werden, ebenso im rahmen eines bauträgervertrags für die nach maßgabe der makler- und bauträgerverordnung verein- barten raten. Ein allgemeiner „mängelverdacht“ reicht zur begründung eines mangelbedingten leistungsverweigerungsrechts nicht aus. (olg schleswig, az.: 1 u 90/15 vom 27.04.2018; nichtzulassungs- beschwerde vom bgh mit beschluss vom 27.01.2021 – vii zr 125/18 zurückgewiesen) Mit allen Informationen sind Innungsmitglieder auf der sicheren Seite.

abdichtungsarbeiten sind insgesamt besonders gefahrgeneigte arbeiten, weshalb der bauüberwachende architekt auch die verschweißung der abdichtungsbahnen zu überwachen hat. kommt es bei abdichtungsarbeiten zu ausführungsmängeln, spricht bereits der beweis des ersten anscheins dafür, dass der architekt seine bauüberwachungspfiicht verletzt hat. (olg münchen, az.: 20 u 2534/20 bau vom 20.01.2021; nicht rechtskräftig) Die ganze Information erhalten nur Innungsmitglieder. Wer eine Abdichtung will, muss auch eine Abdichtung bestellen Wird der auftragnehmer lediglich mit dem lagenweisen vergie- ßen der hohlräume unterhalb der schwimmbadrinne beauf- tragt, schuldet er keine kapillarbrechende abdichtung. umfasst der auftrag keine abdichtungsarbeiten, ist die leistung nicht deshalb mangelhaft, weil sie sich nicht als abdichtung eig- net. liegt kein mangel vor, treffen den auftragnehmer auch keine Prüf- und hinweispflichten. (olg schleswig, az.: 1 u 52/18 vom 19.12.2018; nichtzulassungs- beschwerde vom bgh mit beschluss vom 10.03.2021 – vii zr 16/19 zurückgewiesen) Weiterlesen? Innungsmitglied werden. Verstoß gegen EnEV = Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik Ein verstoß gegen die vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEv) stellt gleichzeitig einen verstoß gegen die anerkannten regeln der technik dar. die nachbesserung kann nicht wegen hoher kosten verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist. (olg stuttgart, az.: 13 u 261/18 vom 30.04.2020; nichtzulas- sungsbeschwerde vom bgh mit beschluss vom 16.12.2020 – vii zr 77/20 zurückgewiesen) Mehr Informationen? Nur für Innungsmitglieder.

Dachabdichtungsarbeiten sind besonders überwachungspflichtig

bei der abdichtung eines daches muss sichergestellt sein, dass einerseits keine Feuchtigkeit im dachbereich eingesperrt wird, und dass andererseits die abdichtung fachgerecht hergestellt wird. Wichtige und kritische arbeiten sind vom objektüberwacher in- tensiv zu überwachen. abdichtungsarbeiten an einem dachstuhl sind kritisch und deshalb eng und intensiv zu überwachen. (olg münchen, az.: 28 u 6762/19 bau vom 26.05.2020; nichtzu- lassungsbeschwerde vom bgh mit beschluss vom 24.03.2021 – vii zr 97/20 zurückgewiesen) Mehr dazu? Nur für Innungsmitglieder.

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