BayernDach Magazin 4-2021_OEB

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Neues aus dem Baurecht

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Dampfbremse ist keine Dampfsperre Eine dampfbremsfolie ist keine dampfdiffusionsdichte Folie. der auftraggeber haftet auch dann für die Fehler seiner Planer, wenn er durch die zurverfügungstellung der Pläne lediglich seine mitwirkungsobliegenheit erfüllt und diese den zweck hat, den schaden abzuwenden, der zur haftung des auftragnehmers führt. dies gilt selbst dann, wenn die Planung Fachplanern oder generaiunternehmern, die eigene Planungsleistungen erbrin- gen, zur verfügung gestellt wird. (olg münchen, az.: 28 u 120/17 vom 03.07.2018; nichtzulas- sungsbeschwerde vom bgh mit beschluss vom 25.03.2020 – vii zr 143/18 zurückgewiesen) Weiterlesen? Innungsmitglied werden.

Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen machen anschlüsse bedürfen bei einer Warmdachkonstruktion schon wegen der damit verbundenen risiken planerischer sorgfalt. ist die konstruktion schadensanfällig, bedürfen anschlüsse einer eingehenden Planung. und das erst recht, wenn verschiedene gewerke aufeinandertreffen. der architekt muss im Einzelnen festlegen, welcher unterneh- mer welche anschlussarbeiten in diesem bereich vornimmt. (olg hamm, az.: 24 u 14/20 vom 03.12.2020) Als Innungsmitglied lesen Sie hier weiter.

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