BayernDach Magazin 4-2021_OEB

LOHNOPTIMIERUNG

Darf es etwas mehr sein?

Fotos: Fotolia

GUTE MITaRBEITER FInDEn – GUTE MITaRBEITER BInDEn. MoTIVIEREn KönnEn aRBEITGEBER IHRE MITaRBEITER naTÜRLIcH MIT EInEM GUTEn BE- TRIEBS- UnD aRBEITSKLIMa. ZUSÄTZLIcH aBER GIBT ES ÜBER 20 MöGLIcHKEITEn, GanZ LEGaL UnD MIT „GRÜnEM LIcHT“ VoM FISKUS DEn nETToLoHn ZU oPTIMIEREn. In EInER nEUEn aRTIKELREIHE STELLT B ayERn D acH SoLcHE MöG- LIcHKEITEn VoR. Kleinere Lohnerhöhungen lohnen sich in erster Linie meist nur für das Finanzamt. Je nach Einkom- men und Steuerklasse können z. B. von einer Brutto-Lohnerhöhung von 100 € dem arbeitneh- mer nur noch 50 € netto übrig bleiben. Den arbeit- geber kostet in diesem Beispiel die Lohnerhöhung aber gleich 120 € durch die zusätzliche abführung von Sozialbeiträgen. nicht erst seit Einführung der co2-abgabe ist auch für Mitarbeiter der Tank-Stopp teuer geworden. Und gerade in diesem Jahr sind darüber hinaus mit dem Rohölpreis auch die Literpreise für Super- und Dieselkraftstoff kräftig gestiegen. Tipp 1 in dieser neuen artitelserie: Schenken Sie Ihren Mitarbeitern doch 528 € pro Jahr steuer- und abgabenfrei (steuerfreien Sachbezug § 8 abs. 2 Satz 11 EStG). Das können z. B. 44 € monatlich zum Tanken der Privatfahrzeuge oder zum Einkaufen sein.

Grundsätzlich ist dabei zu beach-

Serie: Nettolohn-

ten, dass keine Geldauszahlung möglich sein darf. So können aber beispielsweise Tank-

Optimierung

gutschein-Karten im Wert von 44 € vom arbeitsge- ber erworben und gegen entsprechende Quittung mit Datum der aushändigung an arbeitnehmer weitergegeben werden. Das Quittieren ist wichtig, um dem Finanzamt gegenüber belegen zu können, dass die betreffenden Mitarbeiter tatsächlich nur einen Gutschein pro Monat erhalten haben. neben Tankkarten gibt es natürlich auch die Mög- lichkeit, entsprechende Prepaid-Kreditkarten aus- zustellen. Weiterhin sind auch Gutscheine zulässig, die nur beim Herausgeber eingelöst werden kön- nen (z. B. MediaMarkt). Bei allen Gutscheinen muss jedoch gewährleistet sein, dass nur ein Sachbezug möglich ist. Eine Barauszahlung – auch teilweise – muss gemäß §2(1) nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz ZaG ausgeschlossen sein. Eine Übetragung auf den Folgemonat ist nicht möglich. Übrigens: Dieser steuer- und abgabenfreie Sachbe- zug wird ab 01.01.2022 auf 50 € erhöht. Grundsätzlich sollte die Gewährung jeder Netto- lohn-Optimierung individuell mit dem Steuerbera- ter abgestimmt werden.

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