BayernDach Magazin 4-2023OEB

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Neues SV-Meldeportal am Start

AM 4. OKTOBER 2023 WIRD DAS NEUE SV-MELDEPORTAL FREI GESCHALTET. BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023 KANN DAS BISHERIGE SV.NET AUCH WEITERHIN GENUTZT WERDEN. Die Sozialversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Bei tragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfü gung zu stellen. Diese Funktion übernahm seit 2001 die Anwendung „sv.net”. Das neue www.sv-meldeportal.de ist eine komplett neu entwi ckelte reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird. Es soll vorrangig kleine und mittlere Arbeitgeber für deren Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Wie bisher beim sv.net wird auch das neue SV-Meldeportal keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durchführen. Hierfür stehen weiterhin die professionellen Entgeltabrechnungspro gramme von mehr als 100 Software-Erstellern zur Verfügung. Angelehnt an die europäischen Regelungen wird auf Basis des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Deutschland ein Portalverbund eingeführt und ausgebaut, der Bürgern und Unternehmen

einen digitalen Zugang zu allen Angeboten der Verwaltungen ermöglichen soll. Dazu hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beschlossen, das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER umzusetzen. Für die Nutzung des neuen SV-Meldeportals ist also zwingend ein ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. Dies kann über die Webseite https://mein-unternehmenskonto.de eingerichtet werden. Im Zuge der ELSTER-Registrierung erhält das Unterneh men oder der Selbstständige ein oder ggf. mehrere Unterneh menszertifikate, das von einem Nutzer für die erstmalige Registrierung am SV-Meldeportal und danach für jede Anmel dung eingesetzt wird. Ausländische Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alterna tiv zum ELSTER-Unternehmenskonto ab 2024 auch das BundID Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen. Das SV-Meldeportal eröffnet mit dieser erweiterten Registrie rung Arbeitgebern einen sicheren und nutzerspezifischen Zu gang zu den Anwendungen und zum zentralen Online- Datenspeicher.

Alle Informationen zu diesem wichtigen Thema erhalten Innungsmitglieder sofort.

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