BayernDach Magazin 1-2021 MB
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I N F O R M A T I O N B A Y E R I S C H E R D A C H D E C K E R
Ausg. 1-2021 | Februar www.dachdecker.bayern
KLIMAPAKET: DER FISKUS ZAHLT MIT
CORONA: ZWANGSPAUSE
AKTION DACH: DAUERWERBESENDUNG
Foto: HF.Redaktion
EDITORIAL
Wunsch und Wirklichkeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, die wohl meisten von uns haben den
Dachtechnik in Waldkirchen. Wir wissen dieses Engagement sehr zu schätzen. Wenn auch mit manchen „Stolperschritten“ geht der 1. Bauab- schnitt der Generalsanierung der Werkstätten im Berufsschul- zentrum in Waldkirchen dem Ende entgegen. Es ist geplant, den kompletten Umzug vom Ausweichquartier in der Colentahalle in die neuen Werkstätten und Schulungsräume bis spätestens Ende des ersten Halbjahres 2021 vollziehen zu können. Unsere verantwortungsvollen Mitarbeiter sind damit voll be- schäftigt. Sie bewältigen die Schwierigkeiten in hervorragender Weise, die mit dem Umzug in das Ausweichquartier entstanden sind. Wie nicht anders zu erwarten, tragen gerade wir mit pragmati- schen Vorschlägen zur Lösung so mancher Problemen bei der Generalsanierung unseren Räumlichkeiten bei, die unter der Fe- derführung der Planer entstanden sind. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Mitarbeiter des LIV und KPZ – verbunden mit der Bitte um weiteres Durchhaltevermögen auf der Zielgeraden. Es kann nur besser werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum jetzigen Zeitpunkt dürfte allen klar sein, dass uns die Co- rona-Pandemie auch noch in diesem Jahr in unseren Aktivitäten, privat und beruflich einschränken wird. Wir, der LIV und das KPZ, stellen uns diesen Herausforderungen und werden Sie in gewohnter Weise auf dem aktuellen Stand der benötigten The- men halten. Und wir werden Sie dabei weiter unterstützen, damit Sie die beruflichen Herausforderungen meistern können. Ich wünsche uns allen eine glückliche Hand bei unseren persön- lichen und unternehmerischen Entscheidungen. Zum Schluss will ich wieder auffordern: Schützt Euch und schützt mit Eurem Schutz Eure Mitmenschen. Haltet Abstand und bleibt gesund.
Wunsch, dass die Corona-Pandemie endlich ihr Ende findet. Das private Bedürfnis nach sozialen Kontakten, Treffen mit Fa- milienangehörigen, Freunden und Bekannten, mal wieder ge- pflegt zum Essen gehen zu können, der Besuch des Stamm- tisches und kultureller Veranstaltungen, Reisen und – nicht zu vergessen – ein Termin beim Friseur, stehen sicherlich ganz oben auf der Wunschliste. Auch wenn die Wirklichkeit uns derzeit weiter in unserem Le- bensraum einschränkt, dürfen wir die Zuversicht nicht aufge- ben, dass es auch wieder besser werden wird. Letztlich liegt es an uns selbst, die Corona-Pandemie mit Vorsicht und Umsicht hinter uns zu bringen, um wieder geregelt und vorausschauend planen zu können. Nichts desto trotz müssen wir uns tagtäglich weiterhin mit vol- lem Engagement der Bewältigung der bekannten und mutier- ten Corona-Viren und deren Probleme und Folgen stellen. Das gilt für und mit unseren Familien, unseren Betrieben, unseren Beschäftigten auf den Baustellen. Und diese Probleme und die Folgen beschäftigen ebenso die Ehrenamtsträger in den Ver- bänden, die Mitarbeiter von LIV und KPZ bei der Mitgliederbe- treuung, der Wiederaufnahme und Fortführung der ÜLU-Lehrgängen, der Prüfungen und Weiterbildungsmaßnah- men. Lichtblicke in der Verbandsarbeit sind, dass wieder Prüfungen in den Abschlussklassen durchgeführt werden können – selbstver- ständlich unter strikter Berücksichtigung der geltenden Corona- Hygieneregeln. Wenn auch vorerst noch mit Einschränkungen kann außerdem der Ausbildungsbetrieb im KPZ nach aktuellem Stand wieder Schritt für Schritt aufgenommen werden. Zeigen Sie, liebe Leserinnen und Leser, bitte für unsere Vorge- hensweise Verständnis, auch wenn ÜLU-Lehrgänge möglicher- weise kurzfristig abgesagt werden müssen. Sie dürfen versichert sein, dass wir solche Entscheidungen nicht leichtfertig treffen. Gerade auch, wenn mit solchen möglichen Absagen dringend benötigte Einnahmen im KPZ wegfallen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den gesamten Vorstand der DMS für den initiierten Spendenaufruf für das KPZ
Euer Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer
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IN DIESER AUSGABE
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
KPZ und Corona: Zwangspause . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
Zwangspause Wann darf wieder un- terrichtet werden? Seiten 4-5
KPZ: Zur Förderkasse, bitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-8
KPZ-Spendenaktion: Danke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Klimapaket Auftrags-Werbepaket für Innungsbetriebe Seiten 10-11
Klimapaket: Mehr verdienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10-11
Arbeitsschutz: Dramatische Fall-Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . 12-13
Werbemittel: In die Tüte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-15
Aktion Dach Seit 30 Jahren Hand in Hand. Seiten 16-19
Aktion Dach: Vorschau und Rückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . 16-19
Drohnen: Neue Regeln über den Wolken . . . . . . . . . . 20-21
Aus den Innungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22-25
Versicherungen Corona und die Versi- cherungsbedingungen Seiten 28-30
Branche I: Hell und sicher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Versicherungen: Vorsicht, Nebenwirkungen . . . . . 28-30
Krankenkasse: Geimpft, geschützt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Werbeumlage: Leuchtturmprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Image: Einfach die Besten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Blaue Seiten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34-35
Branche II: Digital einkaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
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CORONA
Die nächste Zwangs- pause
Fotos: Pixabay
gängen (ÜBL) am Sonntag, den 13.12.2020 – und zwar durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaß- nahmenverordnung (BayIfSMV) vom 15.12.2020. Und die galt mit Wirkung ab 16.12.2020. Die sofortige Absage aller laufenden Maßnahmen war unumgänglich. Wer dachte, schlimmer geht’s nicht, wurde schon bald eines Besseren belehrt. Es sollte noch schlim- mer kommen. Das Abwarten über die weitere Vor- gehensweise auf Bundesebene und in den Ländern hatte zur Folge, dass am 07.01.2021 aufgrund der Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 31.01.2021 nun auch die kommenden Maßnahmen
Kurz vor den Weihnachtsferien erfolgte zuerst die Einführung von Distanzunterricht bei den berufli- chen Schulen. Später folgte auch die Untersagung der außerschulischen beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung als Präsenzveranstaltung. Zur „Freude“ der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden fiel diese Entscheidung leider erst nach der Anreise zu den überbetrieblichen Lehr-
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CORONA
einschließlich ÜBL und Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk abge- sagt werden mussten. Der Beschulungsplan ist also wieder mal Altpapier. Wie und wann es weitergehen wird, war bis Redak- tionsschluss noch offen. So konnte auch die wei- tere Planung im Zusammenhang mit der Unter- kunft und Verpflegung nicht geplant werden. Nach Absprache mit dem Gesellenprüfungsaus- schuss wurde festgelegt, dass wenigstens die Durchführung der Winterprüfung im KPZ beibehal- ten wird. Das Prüfungswesen ist von der Untersa- gung nämlich nicht betroffen und die üblichen Schutzmaßnahmen werden eingehalten. Dennoch sind bereits zugelassene Teilnehmer von der Untersagung ebenfalls betroffen. Denn man- chen Teilnehmern mit Verkürzung der Ausbil- dungsdauer fehlen nun einige ÜBL und der dreiwöchige Block für praktische Prüfungswieder- holer wie auch der Intensivkurs Steildach als Prü- fungsvorbereitung wurden ebenfalls untersagt. Keine guten Vorzeichen, so dass mehreren Teilneh- mern die Verschiebung der Prüfung empfohlen wurde. Eine vollständige Untersagung der außerschuli- schen beruflichen Bildung als Präsenzunterricht gilt nur in Bayern. In manchen Bundesländern gibt es keine Untersagung. Dort werden unter Berücksich- tigung der allgemeinen Schutzmaßnahmen ÜBL, Meisterkurse und Fortbildungsmaßnahmen fortge- führt.
Eine andere Ausbildungsstätte hat die ÜBL zur Prü- fungsvorbereitung umbenannt und kann sie daher auch „regulär“ durchführen. Oder das Essen wird in der Mensa abgeholt und auf dem Zimmer einge- nommen. Not macht eben erfinderisch. Bereits am 18. Januar 2021 hat eine Ausbildungs- stätte die ÜBL wieder aufgenommen. Während der Meisterkurs in Waldkirchen nicht be- gonnen wurde, haben sich andere Ausbildungsstät- ten mit bereits laufenden Kursen in den Online-Unterricht gerettet, der jedoch mit dem re- gulären Präsenz-Unterricht nicht vergleichbar ist. Dafür darf dann aber wiederum der praktische Un- terricht im Meisterkurs in Präsenz durchgeführt werden. Schwerpunkte für die weitere Durchführung der ÜBL werden die Abschlussklassen und die Klassen im 2. Ausbildungsjahr – zu Lasten des 1. Ausbil- dungsjahres – sein. So soll auch in diesem Jahr noch ein regulärer Ab- schluss der Berufsausbildung ermöglicht werden. Auch werden nun vor der Sommerprüfung ein drei- wöchiger Kurs für praktische Prüfungswiederholer und drei Intensivkurse Steildach als Prüfungsvorbe- reitung durchgeführt werden. Vorausgesetzt es kommt nicht wieder eine Zwangs- pause…
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KPZ
Auch wenn ab 15. Dezember 2020 aufgrund der Be- schlüsse von Bund und Freistaat Bayern in Waldkir- chen alles stillzustehen schien: Hinter den Kulissen wurde und wird engagiert für die Zukunft gearbei- tet und ein neues Förderprojekt auf den Weg ge- bracht. Für die Schaffung, Modernisierung, Umstrukturie- rung oder Ausstattung von überbetrieblichen Be- rufsbildungsstätten (ÜBS) können nämlich erheb- liche Fördermittel beantragt und in Anspruch ge-
nommen werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hin. Und genau für solche Maßnahmen hat das Kompetenzzentrum Dach- technik Waldkirchen e. V. (KPZ) ein Projekt ange- meldet. Aus mehreren guten Gründen: Einerseits ist die Ausstattung im KPZ in mehreren Bereichen – vorsichtig augedrückt – stark moderni- sierungsbedürftig. Das gilt sowohl für die Möblie- rung der Büros und Unterrichtsräume als auch für die technische Ausstattung. Gerade im Bereich der
Zur Förder-Kasse, bitte
Foto: Pixabay
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KPZ
EDV/IT besteht dringender Modernisierungs- und Nachholbedarf – und das nicht erst seit der Zeit des digitalen Fernunterrichts. Verschärft wird die Situation durch die Generalsa- nierung des Berufsschulzentrums. Nach der (hof- fentlich bald absehbaren) Fertigstellung des Mammutprojekts wird das KPZ-Team nach dem Rück-Umzug aus der Colentahalle vor leeren Räu-
Tempo wurde schon im November 2020 ein positi- ver Förderbescheid erstellt. Von den ursprünglich beantragten Fördermitteln in Höhe von insgesamt 1.048.000 € wurden rund 990.000 € als zuwen- dungsfähig anerkannt. Zugute kam dem KPZ die Lage in einem besonders förderwürdigen „C-Fördergebiet“. Dadurch sum- mieren sich die öffentlichen Fördermittel auf volle
men stehen. Denn in den an- gemieteten Räumlichkeiten im Berufsschulzentrum wird gäh- nende Leere herrschen. Büro- räume, Klassenzimmer, Werkstätten und Lagerräume müssen komplett neu möb- liert, mit EDV-Technik, Werk- zeugen, Lagerregalen, Maschinen etc. aus- gestattet werden. Genau für dieses Gesamtpro- jekt „Modernisierung Ausstat- tung im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.“ wurde Ende 2019 in wei- ser Voraussicht vom KPZ-Vor- stand eine Förderanzeige beim BIBB gestellt und damit das Projekt zur Förderung ange- meldet. Das BIBB beauftragte einen Gutachter mit der intensiven Prüfung der Projektbeschrei- bung des KPZ sowie den dazu-
90 % der als förderfähig aner- kannten Kosten. Diese setzen sich nun aus 60 % Bundesmit- teln, 30 % Landesmitteln und einem Eigenanteil von 10 % zusammen. In konkreten Be- trägen sind das ca. 594.000 € aus Bundesmitteln und ca. 297.000 € aus Landesmitteln. Damit verbleibt ein Eigenan- teil von 99.030 € für das KPZ. Mit dem rasanten Tempo ging es weiter. Die erste Rate der Fördermittel wurde noch in 2020 ausbezahlt. Das ermöglicht es dem KPZ, kurzfristig mit den ersten An- schaffungen beginnen zu kön- nen. Auch wenn sich durch die Co- rona-bedingte Zwangspause im KPZ die Beschaffung zwar etwas verzögert hat, liefen die vorbereitenden Arbeiten wei- ter. Gut so, denn so kann das
Von den notwenigen
Investitionen für das KPZ in Höhe von rund 1 Mio. Euro werden 90 % als Fördermittel bereitgestellt.
gehörigen Schulungs- nachweisen. Ebenso wurden die Auslastungsnachweise und besonders die de- taillierte Beschaffungsliste unter die Lupe genom- men. Das Ergebnis überrascht „Insider“ nicht: Der angemeldete Bedarf besteht tatsächlich. Die zur Förderung angemeldeten Ausstattungen dürfen also beschafft werden. Diese Beurteilung des Gutachters war die Grund- lage für den Förderantrag, den das KPZ schließlich im Oktober 2020 gestellt hat. Mit unglaublichem
Projekt umgehend nach Wiederaufnahme des Aus- bildungsbetriebes in Waldkirchen praktisch umge- setzt werden. Eine besondere Herausforderung stellte die Neuge- staltung der praktischen Werkstätten im Berufs- schulzentrum mit den neuen Dachmodellen mit integrierter Absaugung dar (s. B AyERN D ACH Ausgabe 2020-01). Schließlich musste hier eine Lösung erar- beitet werden, die technisch machbar und wirksam ist. Zudem muss sich diese Ausstattung und Ab-
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KPZ
Und selbstverständlich wird auch das B AyERN - D ACH Magazin „Augen- zeuge“ sein. Nicht nur die Komplexi- tät der Planung und Durchführung der ein- zelnen Anschaffungen ist eine große Herausfor- derung. Ebenso ist das Projektteam des KPZ mit der Termin- und Um- zugsplanung enorm ge- fordert. Hinzu kommt eine aus- geklügelte Taktung der einzelnen Ausschrei- bungspakete unter Be- rücksichtigung von Lie- ferfristen und Terminen.
Wann alle Räumlichkeiten des KPZ wieder mit „Dachdecker-Leben“ gefüllt werden, ist bisher nicht konkret definiert. Die Fördermittel für die Ausstattung sind jedoch schon jetzt sicher. Foto: Werner
nahme mit dem Beschulungsbetrieb in der ÜBL und dem Meistervorbereitungskurs vereinbaren lassen. Die Lösung wurde in enger Abstimmung mit der BG BAU vom KPZ entwickelt. Was nun folgt, ist die detaillierte Vorbereitung der Ausschreibung. Aber damit nicht genug. Auch die Planung aller an- deren notwendigen Investitionen erweist sich im Detail als sehr anspruchsvoll. Reifliche Vorüberle- gungen und Weiterdenken ist gefragt – von der Bemaßung und Auswahl der benötigten Möblie- rung bis zur technischen Ausstattung mit Compu- tern, Präsentationssystemen, den Maschinen zur Metall- und Holzbearbeitung mit Absaugung etc. Gemäß den Förderbedingungen wurde dafür aus dem Ehrenamt und Hauptamt von KPZ und LIV Bayern ein „Koordinierungsausschuss“ für dieses Projekt gebildet. Für KPZ und LIV war das kein Neuland, denn bereits beim Förderprojekt für den Wohnheim-Neubau wurde ebenso agiert. In den Mitglieder- und Delegiertenversammlungen von KPZ und LIV wird regelmäßig über den Fort- gang des Projekts berichtet.
Doch erst nach Fertigstellung und Abnahme der Sa- nierungsarbeiten im Berufsschulzentrum wird in den einzelnen Räumen und Werkstätten wieder „Dachdecker-Leben“ einkehren können. Und genau hier stehen die nächsten Hürden auf der „Rennstrecke“ zum Ziel: Dem KPZ fehlen hierzu nämlich leider nach wie vor verlässliche und verbindliche Aussagen. Und das macht die eigene Planung nun wirklich nicht leichter.
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KPZ
Danke
Thank You Merci
Hvala Gracias
angeordnet, und dadurch ist ein massiver Rück- gang der Einnahmen zu verkraften.“ Ein ganz besonderes Dankeschön gilt nach Aussage von A. Ewald Kreuzer der DMS selbst. Ihr ist die größte Einzelspende zu verdanken. Da es um die Ausbildung des dringend benötigten Nachwuchses geht, sollte sich hier auch jeder Dachdeckerbetrieb mit einer Spende beteiligen. Neben der Ausbildung ist das KPZ auch für die Weiterbildung und -qualifi- zierung der Fachkräfte in diesem Gewerk verant- wortlich. Wer diese tolle Aktion weiter unterstützen möchte, kann seine Spende überweisen an das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. mit dem Stichwort „Spende“ bei der Stadtsparkasse München IBAN: DE59 7015 0000 1001 1012 84 BIC: SSKMDEMMXXX Die Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. (KPZ) sagt Danke. Der Aufruf der DMS Dach- deckermeisterschüler Waldkirchen e. V. in der De- zember-Ausgabe von B AyERN D ACH stieß auf eine enorme Resonanz: Bis heute wurden mehr als 5.000 € für das KPZ gespendet. Die DMS riefen dazu besonders die Partner in In- dustrie und Handel auf, einen Teil der durch die Absage der Waldkirchener Meistertage frei gewor- denen Gelder dem KPZ zu spenden. „Das KPZ sichert die Aus- und Weiterbildung im Bayerischen Dachdeckerhandwerk“, so A. Ewald Kreuzer, 1. Vorsitzender des Kompetenzzentrums Dachtechnik Waldkirchen e. V. und Landesinnungs- meister. „Mit den Spenden kann ein Teil der Mehr- aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen finanziert werden“, so Kreuzer. „Das KPZ war und ist von den behördlich angeord- neten Corona-Maßnahmen direkt betroffen. Denn die Schließung des Aus- und Weiterbildungsbe- triebs wurde aufgrund der Pandemie ab 16.12.2020
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KLIMAPAKET
Das Klimapaket, das von der Bundesregierung 2020 verab- schiedet wurde, ist nicht nur gut für das Klima. Es ist auch gut für die Auftragsbücher. Ein ganzes Aktionspaket zur Auftragsakquisition steht jetzt exklusiv für Innungsbetriebe zur Verfügung.
Foto: Pixabay Mit weniger CO2 mehr verdienen
Auch wenn derzeit bei den meisten Dachdeckerbe- trieben die Auftragsbücher wohl noch gut gefüllt sind: Die Zeiten können sich ändern. Umso wichtiger ist es, schon heute die Kunden von morgen für die energetische Optimierung ihrer Im- mobilien zu sensibilisieren. Gerade jetzt ist ein guter Zeitpunkt dafür. Denn jetzt sind viele Menschen im Homeoffice und spüren ganz direkt, was gutes Wohnklima ist – und wie teuer ein schlechtes Klima und die Heizkosten- abrechnung werden kann. Außerdem haben viele Familien aufgrund der Rei- sebeschränkungen auf ihren Urlaub verzichten
müssen. Das gesparte Geld kann jetzt auch langfris- tig in die eigenen vier Wände investiert werden. Ein weiterer Grund für die energetische Optimie- rung mit Gesamtpaketen oder Einzelmaßnahmen sind die attraktiven steuerlichen Anreize und KfW- oder BAFA-Förderprogramme. Und nicht zu vergessen: Die mit dem Jahreswechsel eingeführte CO2-Abgabe in Höhe von 7,9 Cent pro Liter Heizöl bzw. 0,6 Cent pro kWh Erdgas haben bei vielen Immobilienbesitzern und Mietern für Ka- terstimmung nach Silvester gesorgt. Bis 2025 wird sich diese „CO2-Steuer“ mehr als verdoppeln. Für die gezielte Ansprache der potenziellen Kun-
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KLIMAPAKET
In dem Flyer im praktischen DIN lang-Format mit drei unter- schiedlichen Titelseiten werden die Vorteile der energetischen Sanie- rung auf den Punkt gebracht.
den wurde ein Flyer mit drei unterschiedlichen Titelseiten entwickelt. Darin sind die wichtigsten Argumente ent- halten, weshalb gerade jetzt die energetische Optimie- rung von Dach und/oder Wand angepackt werden sollte.
randlos drucken kann. Alle Anleitungen dazu gibt es in der Geschäfts- stelle des LIV Bayern.
Und weil auch der schonende Umgang mit Papier gut fürs Klima ist, können die Flyer entweder digi- tal an Kunden versandt werden oder nach persönli- chem Bedarf und mit dem eigenen Firmenlogo und den Kontaktdaten auch in kleinen Auflagen bei der Partner-Druckerei von B AyERN D ACH im „Print- on-Demand“-Verfahren bestellt werden. Darüber hinaus gibt es natürlich auch die Möglich- keit des Selbstausdrucks der Flyer, soweit im Be- trieb ein Drucker vorhanden ist, der beidseitig und
Die Dateien können auch per E-Mail angefordert werden unter info@dachdecker.bayern mit dem Betreff „Klimapaket“.
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ARBEITSSCHUTZ
„Die Situation muss uns alle wachrütteln. Wir brau- chen nun ein konzertiertes, gemeinsames Vorge- hen aller Beteiligten, um nicht noch weitere Menschenleben zu gefährden“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. „Arbeitsschutz muss wieder in den Fokus rücken, es kann nicht sein, dass Regelungen umgangen werden oder vor dem Hintergrund der Coronavirus-Epidemie aus dem Blick geraten.“ Beitragsunabhängig bietet die BG BAU daher Prä- mien bis zu 10.000 € für Maßnahmen zur Verhinde- rung von Absturzunfällen an. Auch kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten und geringen Beiträgen erhalten hohe Zuschüsse. Grundsätzlich werden 50 % der Anschaffungskos-
Die Zahlen sind alarmierend: 2019 sind fast die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle auf Abstürze zurückzuführen. Das meldet die BG BAU. Und auch 2020 war keine Trendumkehr zu verzeichnen. Allein in den sechs Wochen zwischen Mitte März und Ende April 2020 kamen 15 Menschen auf deut- schen Baustellen durch Unfälle ums Leben. Für fünf Abstürze waren die Ursachen ungesicherte Dach- öffnungen bzw. nicht durchbruchsichere Dachflä- chen. Zwei weitere Abstürze erfolgten von Gerüsten. Besonders erschütternd war der Tod eines 19-jähri- gen Dachdecker-Auszubildenden in Baden-Würt- temberg, der bei der Neueindeckung eines Daches abstürzte und seinen schweren Verletzungen erlag.
Dramatische Fall-Zahlen
Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - Fotograf: H. Hannemann
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ARBEITSSCHUTZ
ten für verschiedene Lei- tertypen, Arbeitsbüh- nen, Ein-Personen- Gerüste und vieles mehr bezuschusst – in der höchsten Förderstufe mit bis zu 10.000 €. Stufe 1 ist jährlich mit bis zu 3.000 € förderfähig für die Gefährdungsbe- urteilung bei Absturzge- fährdung, die Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsper- son der BG BAU (oder Dienste der BG BAU) und der Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz.
Wie diese Förderungen zustande kamen, erklärt A. Ewald Kreuzer, Vorstand der BG BAU und Lan- desinnungsmeister der Bayerischen Dachdecker, in einem Video: https://youtu.be/IZ3a4Cn4EVY
(oder Dienste der BG BAU), die Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz sowie die Teilnahme an „Bau auf Bau“ (oder AMS BAU) und der Teilnahme einer Führungskraft des Betriebs an einem Seminar zur Absturzprävention. Da nicht in Anspruch genommene Prämien nicht in das Folgejahr übertragen werden und verfallen, sollten die Maßnahmen von den Betrieben jetzt ausgeschöpft werden. Übrigens können diese Maßnahmen auch mit der bisherigen beitragsabhängigen Förderung kombi- niert werden.
In Stufe 2 können jedes Jahr bis zu 5.000 € Prämie in Anspruch genommen werden für die Gefähr- dungsbeurteilung bei Absturzgefährdung, die Be- ratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichts- person der BG BAU (oder Dienste der BG BAU), die Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz und der Teilnahme an „Bau auf Bau“ (oder AMS BAU). Zur Förderung mit bis zu 10.000 € alle zwei Jahre gehört in Stufe 3 die Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung, die Beratung zur Absturzprä- vention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU
Das Thema Arbeitssicherheit muss durch die Köpfe der Be- triebe in die Köpfe der Mitarbeiter.
Foto: Pixabay
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WERBEMITTEL
Etwas anderes kommt gar nicht in die Tüte
Plastik-Müll? Nein, Danke. Da geht das Bayerische Dachdeckerhandwerk mit gutem Beispiel voran. Und damit auch die Kunden umweltfreundlich zum Einkaufen gehen können, gibt es exklusiv für In- nungsmitglieder Einkaufstüten und -taschen aus Stoff und Papier. Da können viele andere einpacken. Versandkosten: 5,04 € netto.
Baumwolltasche: schwarz, 2-seitiger 2-Farbdruck, Größe ca. 40 x 35,5 cm. Material: 100 g/m 2 Baumwolle. Verpackungseinheit: 10 Stück. Best.-Nr. 2/1054 36,00 € netto
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WERBEMITTEL
Baumwolltasche (links): natur, 1-seitiger 4-Farbdruck, Größe ca. 40 x 38 cm. Material: 100 g/m 2 Baumwolle. Mit langem Tragegriff. Best.-Nr. 2/1050 1,95 € netto
Papier-Tragetasche (rechts): Material: Kraftpapier braun, 80 g/m 2 Seitenfalten und Blockboden, flache Tragegriffe. 2-seitiger 4-Farbdruck. Aufdruck: „Immer Hunger auf neue Herausforderungen“. Größe ca. 22 x 11 x 36 cm Verpackungseinheit: 25 Stück Best.-Nr. 14/3141 12,50 € netto
„Hunger“ auf noch mehr exklusive Werbemittel für Innungsmitglieder? Der Klick in den Werbemittelshop im internen Mitgliederbereich unter www.dachdecker.bayern macht Appetit.
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AKTION DACH
„Danke, dass Sie dies alles möglich machen“
AM ANFANG WAR DER MEISTER – DER MEISTER OBENAUF. VOR 30 JAHREN BEGANN DIE ERFOLGS- GESCHICHTE DER AKTION DACH.
Das große Dankeschön sprachen André Büschkes, Vizepräsident des ZVDH und Guido Vandervelt, Ge- schäftsführer der D+W Service GmbH und beim
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AKTION DACH
ZVDH zuständig für Messen und Marketing, den Teilnehmern der Vollversammlung der Aktion Dach gemeinsam aus. Als am Mittwoch, den 2. Dezember 2020, diese Vollversammlung stattfand, war dies eine Pre- miere: Aufgrund der Corona-Pandemie war dies die erste „digitale Vollversammlung“ der Aktion Dach. Natürlich gehörte anlässlich des runden Geburts- tags der Aktion Dach ein Rückblick dazu – aber auch der Blick in die Zukunft fehlte trotz der ange- spannten Pandemie-Lage nicht. In der für drei Stunden angesetzten Online-Sitzung ging es um die Etatplanung für die Aktivitäten bis 2023. Nach der persönlichen Vorstellung aller Kan- didaten wurde zur Briefwahl des Beirats, der im 3- Jahres-Rhythmus gewählt wird, aufgerufen. Die Briefwahl war aus juristischen Gründen not- wendig, da eine Online-Abstimmung allein nicht zulässig ist. Dabei war die ausführliche Vorstellung der Kandidaten eine wichtige Entscheidungshilfe. Guido Vandervelt erstattete den Teilnehmern vor den Monitoren seinen Bericht: 2017 wurde die komplette Überarbeitung und Neu- gestaltung der Broschüren zur Auftragswerbung abgeschlossen. Diese Broschüren mit völlig neuen Bilderwelten stehen allen Innungsmitgliedern als fertige Broschüren oder als Bausteine für die Eigen- gestaltung im Rahmen des Broschürenbaukastens zur Verfügung. Einen Meilenstein in der Nachwuchswerbung setzte die Aktion Dach mit den Jugendbotschaf- tern. Reale Auszubildende berichten in den sozia- len Medien über Ihren Alltag im Betrieb und auf der Baustelle. Auf den Aufruf, Jugendbotschafter zu werden, hatten sich spontan ein Dutzend angehende Dach- deckerinnen und Dachdecker gemeldet. Sie wur- den in mehreren Workshops auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. Dieses Konzept der „Nachwuchswerbung auf Au- genhöhe“ hat sich zusammen mit dem überarbei- teten Online-Portal „DachdeckerDeinBeruf.de“
und seinem „intelligenten Kontaktsystem“ be- währt. Neben zahlreichen Praktika konnten hier binnen drei Jahren rund 300 Auszubildende für das Dachdeckerhandwerk gewonnen werden. Kom- plettiert wurde das Paket „DachdeckerDeinBeruf“ durch Print- und Online-Broschüren in vielen Spra- chen sowie Poster, Aufkleber und RollUp-Displays für Betriebe. Bereits im Dezember 2019 wurde „Programmatic Advertising“ gestartet – eine neue Online-Zielgrup- penansprache ohne Streuverluste. Die Klickraten explodierten förmlich. Parallel dazu werden Presseinformationen über einen Redaktionsdienstleister verteilt und errei- chen Kontaktzahlen im Millionenbereich. Um Auszubildende auch nach erfolgreicher Gesel- lenprüfung als Fachkräfte an den Betrieb zu bin- den, wurde die Broschüre „So werden aus Azubis langjährige Mitarbeiter“ entwickelt. Die Nachwuchsgewinnung wird weiter optimiert und permanent aktualisiert. Dazu werden die Vor- bereitungen für eine Cloud-basierte Anwendung abgeschlossen. Hier wird eine virtuelle Dachdecker- Erlebniswelt geschaffen, in der interessierte Ju- gendliche und deren Eltern Antworten und Anleitungen finden. Ebenso erhalten Ausbildungs- betriebe und Jugendbeauftragte von Innungen und Landesinnungsverbänden in dieser Cloud volle Unterstützung für ihre Nachwuchsrekrutierung. Im Laufe des Jahres 2021 wird diese „Erlebniswelt“ ak- tiviert sein. Das ist umso wichtiger, weil die persön- lichen Kontakte auf Ausbildungsmessen und in Schulbesuchen im zweiten Corona-Jahr – wenn überhaupt – nur stark eingeschränkt möglich sein werden.
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AKTION DACH
30Jahre und kein bisschen leise
„Hochwertige Produkte
hochwertig verarbeiten“, war und ist bis heute das „ungeschrie- bene Gesetz“ der Aktion Dach. Her- steller der Bedachungs-
Das Jahr 1990 war für die gesamte Welt ein ganz
besonderes Jahr – auch für die „Dachdecker-Welt“. Denn nicht nur die Mauer in Berlin fiel, sondern auch so manche Hürden in der „Branche ganz oben“. Gemeinsam geht’s besser.
branche profitieren von hochqualifizierten Ver- arbeitern ihrer Produkte. Und für einen hochquali- fizierten Nachwuchs im Dachdeckerhandwerk zu sorgen, ist die beste Voraussetzung für eine sichere Zukunft des Handwerks und der Hersteller. Also eine „Win-Win-Situation“, wie man es heute auf gut Neudeutsch ausdrücken würde. Die Geburtsstunde der Aktion Dach war zugleich der Geburtstermin für Meister Obenauf. Der „Su- perman“ der Bedachungsbranche wurde schnell
Gemeinsamkeiten entdeckt und darauf aufgebaut haben nicht nur beide Teile Deutschlands im Jahr 1990, sondern auch Hersteller, Fachhandel, Be- triebe und Verbände in der Dach-, Wand- und Ab- dichtungstechnik: Die Aktion Dach wurde ins Leben gerufen.
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AKTION DACH
Der mittlerweile 30-jährige Meister Obenauf ist heute online. Mit der Plattform „DachdeckerDeinBeruf.de“ bietet er – unterstützt von den Jugendbotschaftern – interessierten Jugendlichen die zeitgemäße Möglichkeit, sich interaktiv für ein Praktikum oder einen Ausbil- dungsplatz in der Nähe zu bewerben.
zum Symbol für die Menschen mit Herz, Hirn und Bizeps, die auf und für das Dach arbeiten. Meister Obenauf wurde zur bundesweiten Be- rühmtheit, als er mit Peter Maffay und „Tabaluga und Lilli“ auf Tournee durch Deutschland ging. Ebenso begleitete der Meister seines Dach-Fachs die „Prinzen“, war bei der „adidas Streetball Chal- lenge“ dabei und zeigte sich schon damals als um- weltbewusster Mitarbeiter, indem er mit einem Sonderzug unzählige Bahnhöfe besuchte. Marketing und Werbung der Aktion Dach folgten über drei Jahrzehnte dem Zeitgeschmack und wur- den immer wieder angepasst und maßgeschneidert auf den Zeitgeist. Aus der Comicfigur von einst wurden die realen Jugendbotschafter. Aus Comic- Heften wurden lebendige Beiträge in den sozialen Medien. Für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen und den Blick in die Zukunft der Branche und des Zeitgeschmacks zeichnet der Beirat der Aktion Dach verantwortlich. Der Beirat tagt regelmäßig
und wird alle drei Jahre von der Vollversammlung aller Mitglieder neu gewählt. Das Sprichwort, dass „alle an einem Strang zie- hen“, wurde von der Aktion Dach neu umgesetzt. Denn wer dabei klassischerweise an ein Tauziehen denkt, bei dem niemand gewinnt, ziehen bei der Aktion Dach alle an einem Strang in Richtung vor- wärts. Der einstige Slogan eines großen Mineralölkon- zerns aus den 1970er Jahren wird durch die Aktion Dach zu neuem Leben erweckt: Es gibt viel zu tun – packen wir’s an.
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DROHNEN Über den Wolken ist die Freiheit neu geregelt
Seit dem Jahreswechsel gelten neue EU-Regelun- gen für Drohnen Die Euro- päische Kommission hat am 24. Mai 2019 ein neues Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) erlassen. Die Regelungen gelten seit dem 31. Dezember 2020.
Ganz gleich, ob der Drohnenpilot „Hobbyflieger“ ist oder eine Drohne gewerblich einsetzt: Die Neu- regelung betrifft alle, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI mit- teilt. Hier die wichtigsten neuen Regeln für alle Droh- nenbetreiber: 1. Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebs- kategorien unterteilt: Die Kategorie „Offen“ betrifft den Betrieb von Drohnen, die • eine Startmasse von weniger als 25 Kilogramm haben, • innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und • keine gefährlichen Güter transportieren oder Ge- genstände abwerfen.
Die Kategorie „Speziell“ regelt den Betrieb von Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt. Das kann z. B. der Fall sein beim Betrieb außer- halb der Sichtweite und/oder ab einer Startmasse von über 25 Kilogramm. Die dritte Kategorie „Zulassungspflichtig“ be- trifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind. 2. Registrierungspflicht: Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kate- gorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offe- nen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor,
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DROHNEN
der personenbezogene Daten erfassen kann, aus- gestattet sind, sofern es sich nicht um ein Spiel- zeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren. Die Registrierungsnummer muss auf jeder von dem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden. Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen. 3. Der neue EU-Kompetenznachweis für Fernpilo- ten: Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend. Dies war bisher erst ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm erforderlich. In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoreti- schen Online-Test auf der Webseite des Luft- fahrt-Bundesamtes (LBA). Damit soll sichergestellt werden, dass der Kom- petenznachweis in der Breite verpflichtend wird, aber für einfachere Betriebsarten unkompliziert zu erwerben ist. Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) be- nannten Stelle bestanden werden. 4. Erlaubnis und Genehmigungen: Der Betrieb von bestimmten Drohnen in der Be- triebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaub- nisfrei. Dazu gehören: • Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Start- masse, • die in unmittelbarem Sichtkontakt zum Fernpilo- ten während des gesamten Fluges, und die ent- sprechend der Vorgaben in den Unterkategorien A1, A2 und A3 betrieben werden. Diese Drohnen dürfen seit 31. Dezember 2020 in
einer Höhe von maximal 120 m betrieben wer- den. Bisher lag diese Grenze bei maximal 100 m. Für den Drohnenbetrieb, der von diesen Anforde- rungen abweicht und dann in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine Betriebsgeneh- migung benötigt bzw. alternativ dazu eine Be- triebserklärung oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) gemäß den neuen EU-Regelun- gen. Die Orte, an und über denen der Drohnenbetrieb verboten ist, gelten bis zum Inkrafttreten der na- tionalen Gesetze grundsätzlich weiterhin. Dazu gehören z. B. Krankenhäuser, Wohngrundstücke oder Naturschutzgebiete. 5. Übergangsbestimmungen Um den Übergang in die neuen Regelungen für Drohnenbetreiber zu erleichtern, gelten 2021 noch Übergangsbestimmungen. So gelten z. B. durch Landesluftfahrtbehörden erteilte Erlaubnisse sowie nationale Kenntnis- nachweise, die bei einer anerkannten Stelle er- worben wurden, längstens noch weiter bis zum 1. Januar 2022. Außerdem hat das LBA eine viermonatige Ausset- zung der Registrierungspflicht für Betreiber der „offenen“ und „speziellen“ Kategorie verfügt, wenn weiterhin Name und Adresse des Betrei- bers mit einer Plakette an der Drohne ange- bracht werden. Damit soll den Betreibern genügend Zeit eingeräumt werden, um sich in den ersten Monaten des Jahres 2021 zu registrie- ren.
Weitere Informationen: www.bmvi.de
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INNUNGEN
Mittelfranken
FÜR DIE EINEN KLINGT ES WIE „WIR LASSEN UNS DOCH VON EINEM VIRUS NICHT BESIEGEN“. FÜR DIE DACHDECKER-INNUNG FÜR MITTELFRANKEN IST ES DAS „GANZ NORMALE VORAUSDENKEN“. Das Leben geht weiter – ob mit oder nach der Pan- demie. Und deshalb haben bei der Innung auch die Planungen für ihre DACH21 begonnen. Diese bei Herstellern, Fachhandel, Immobilienbesit- zern und Innungsbetrieben inzwischen seit Jahren bekannten „Informationstage“ sind für Freitag und Samstag, 19. und 20. November 2021, eingeplant. Der große Unterschied zu den bisherigen DACH- Messen: In diesem Jahr wurde ein ganz besonderer Veranstaltungsort gewählt, der allein schon Anzie- hungspunkt genug ist. Das „Ofenwerk“ in Nürnbergs Norden ist eine Event-Location, die bei Liebhabern automobiler Ra- ritäten und Kulturgütern einen Namen weit über die Grenzen der fränkischen Metropole hinaus ge- nießt. Wie in jedem Jahr sind die Hersteller der Beda- chungsbranche, der Fachhandel und alle Innungs- betriebe (nicht nur die der Innung für Mittel- franken) eingeladen, sich dem Publikum mit eige-
nen Angeboten und im Rahmen von zahlreichen Fachvorträgen zu präsentieren. Interessenten wenden sich am besten per E-Mail an die Dachdecker-Innung für Mittelfranken (info@dachdecker-innung-mittelfranken.de).
Fotos: Ofenwerk
Ein ganz besonderes Ambiente verspricht der Hallenkomplex des Ofenwerks in Nürnbergs Norden.
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INNUNGEN
Oberpfalz u. Krs. Kelheim
Die Innung gratuliert Manfred Schreiner jun. zum 50. Geburtstag
AUCH WENN DAS FEIERN IN ZEITEN DER PANDEMIE NICHT MöGLICH IST: GRATULIEREN UND DANKE SAGEN GEHT IMMER.
Johann Weiss zum 55. Geburtstag Wolfgang Kurz zum 65. Geburtstag
Für ihre langjährige Treue zum Unternehmen von Obermeister Mario Kunzendorf und seinem Bruder Harald wurden gleich drei Betriebsangehörige am Dienstag, den 22. Dezember 2020, geehrt: Bürokauffrau Simone Schinn engagiert sich seit 15 Jahren in der Büroorganisation. Der Dachdecker Silvio Hake und der Zimmerer Jens Sterzel sind be- reits seit 20 Jahren bei der Kunzendorf GmbH. Allen drei treuen Weggefährten wurde die Ehren- nadel sowie eine Urkunde der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz überreicht. Und für alle 15 Mitarbeiter des Betriebs gab es in diesem Jahr zudem als Anerkennung für ihre Leistungen eine steuer- und abgabenfreie „Corona-Prämie“ in Höhe von 1.500 €. Simone Schinn, Silvio Hake (re.) und Jens Sterzel (li.) wurden für ihre Treue zum Betrieb ausgezeichnet. Foto: Kunzendorf
Herausgeber: B AyERN D ACH Gesellschaft zur Förderung des Bayerischen Dachdeckerhandwerks mbH Ehrenbreitsteiner Straße 5 . 80993 München Tel. 0 89 / 14 34 09-0 E-Mail: info@bayerndach-magazin.de www.bayerndach-magazin.de V. i. S. d. P.: Kay Preißinger, Geschäftsführer B AyERN D ACH GmbH Gestaltung und Redaktion: HF.Redaktion Harald Friedrich Mohnweg 4a . 85375 Mintraching www.hf-redaktion.de Druck: Nachbar-Druck GmbH 85375 Neufahrn Es gilt Anzeigenpreisliste 1-2021 I M P R E S S U M
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INNUNGEN
erneut zur Wahl. Ebenfalls aus Altergründen kandi- dierten die bisherigen Vorstandsmitglieder Gerald Hauser und Jürgen Hinz nicht erneut. Obermeister Josef Frank und die Vorstandsmitglie- der Harald Sigl, Rainer Sigl und Hartmut Bergener signalisierten ihre Bereitschaft für eine weitere Wahlperiode. Dabei stellte sich Harald Sigl zur Wahl für das Amt des stellvertretenden Obermeis- ters. Als Neuzugang und „Schnuppervorstand“ ließ sich Manuel Süßenguth gerne auf die Kandidaten- liste setzen. Erwartungsgemäß bestätigte die Innungsversamm- lung Josef Frank im ersten Wahlgang als Obermeis- ter und Harald Sigl zu seinem Stellvertreter. Weiterhin wurden auch die Vorstandsmitglieder Rainer Sigl und Hartmut Bergener sowie Manuel
München-Obb.
ALLES WAR ANDERS IM PANDEMIE-JAHR 2020. UND SO FAND AUCH DIE FRÜHJAHRS-MITGLIEDER- VERSAMMLUNG DER DACHDECKER-INNUNG MÜN- CHEN-OBB. ERST IM SEPTEMBER STATT. Im idyllischen Wirtshaus am Rosengarten wurde am Mittwoch, den 23. September 2020, die Frühjahrs- versammlung als Präsenzveranstaltung nachgeholt. Dies war nowendig, weil die Wahlen des Innungs- vorstands und der Obmänner und -frauen in die- sem Jahr satzungsgemäß durchzuführen waren. Der langjährige stellvertretende Obermeister Die- ter Süßenguth stellte sich aus Altersgründen nicht
Foto: Innung
Gemeinsamer Fototermin: der neue und alte Vorstand der Dachdecker-Innung München-Obb. (v. li.): Gerald Hauser (nicht mehr im Vor- stand), Rainer Sigl, Harald Sigl, Josef Frank, Hartmut Bergener, Manuel Süßenguth, Dieter Süßenguth und Jürgen Hinz (beide nicht mehr im Vorstand). Herzlichen Glückwunsch dem neuen Vorstand und allen bisherigen Vorstandsmitgliedern ein ganz großes, herzli- ches Dankeschön für ihr jahrelanges Engagement.
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INNUNGEN
Süßenguth im ersten Wahlgang von der Innungs- versammlung gewählt. Ein toller Vertrauensbeweis war auch die Bestäti- gung aller bisherigen Obmänner und -frauen in ihrem Amt. Da die Region Altötting-Mühldorf bisher von Ma- nuel Süßenguth betreut wurde, der nun in den Vorstand gewechselt ist, wurde Stephanie Kühnel- Grasberger als neue Obfrau für diesen Bezirk ge- wählt. Ebenfalls neu ist Karl Medvejsek als Obmann und Nachfolger von Florian Vogel, der in Richtung Norden umgezogen ist.
Kreishandwerkerschaft Fürstenfeldbruck: Bernd-Jürgen Lehmann
Kreishandwerkerschaft Ingolstadt-Pfaffenhofen: Karl Spindler
Kreishandwerkerschaft Landsberg a. Lech: Betreuung durch den Obmann Fürstenfeldbruck
Kreishandwerkerschaft Miesbach, Bad Tölz, Wolfratshausen: Karl Medvejsek
Kreishandwerkerschaft Neuburg/Donau: Christian Haberkorn
Die Ansprechpartner vor Ort Obmänner und -frauen der Innung
Kreishandwerkerschaft Rosenheim: Willi Horner
München-Stadt: Werner Voitl
Kreishandwerkerschaft Starnberg: Paul Mayr
München-Land: Peter Flotzinger
Kreishandwerkerschaft Traunstein, Berchtesgadener Land: Johannes Thanbichler
Kreishandwerkerschaft Altötting-Mühldorf: Stephanie Kühnel-Grasberger
Kreishandwerkerschaft Oberland Garmisch- Partenkirchen und Weilheim-Schongau: Josef Bobinger
Kreishandwerkerschaft Dachau: Bernd-Jürgen Lehmann
Kreishandwerkerschaft Ebersberg: Michelino Capezzuto
Kreishandwerkerschaft Eichstätt : Helmut Hofrichter
Kreishandwerkerschaft Erding: Betreuung durch Obmann Freising
Kreishandwerkerschaft Freising: Andreas Bauer
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NEU
VELUX Lichtkuppeln VELUX Lichtkuppeln sind die perfekte Lösung, um unbeheizte Räume wie z.B. Werkstätten oder Lagerräume über das Flachdach mit aus- reichend Tageslicht und frischer Luft zu versorgen.
Ab sofort im Fachhandel bestellbar. Mehr Infos auf www.velux.de
Hell und sicher BRANCHE
Neigung. Mit dem als Einbauzubehör erhältlichen Durchsturzgitter erfüllt es zudem die Anforderun- gen nach GS-Bau-18 an permanente Durchsturzsi- cherheit. Mit der Lichtkuppel ergänzt Velux sein Flachdach- Sortiment – bestehend aus den Flachdach-Fenstern Kuppel, Flach-Glas und Konvex-Glas – um eine Vari- ante für unbeheizte Räume. Die Lieferzeit beträgt fünf Arbeitstage. Für das Jahr 2021 plant Velux be- reits Sortimentserweiterungen.
MIT DER NEUEN VELUX LICHTKUPPEL BIETET DER DACHFENSTERHERSTELLER ERSTMALS EINE PRO- DUKTLÖSUNG SPEZIELL FÜR NICHT BEWOHNTE, UNBEHEIZTE GEBÄUDE MIT FLACHEM DACH AN.
Fotos: Velux Deutschland GmbH
Die Lichtkuppel ist erhältlich in neun verschiedenen Größen von 60x60 cm bis 150x150 cm, jeweils mit einem zwei- oder dreischaligen Oberelement.
„Auch in Werkstätten und Lagerhallen werden Ta- geslicht und frische Luft benötigt“, erklärt Oliver Steinfatt, Leiter Produktmanagement bei Velux Deutschland. „So lassen sich die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen verbessern und die Nutzung von Kunstlicht verringern“. Die neue Velux Licht- kuppel bildet eine passende und preislich attrak- tive Lösung, die sich gleichzeitig durch Robustheit und Haltbarkeit auszeichnet. Mit zehn Jahren Herstellergarantie auf Basis- und Oberelemente setzt Velux einen neuen Standard für diese Produktkategorie. Die Lichtkuppel ist in neun verschiedenen Größen von 60 x 60 cm bis 150 x 150 cm erhältlich. Zudem kann zwischen einem zwei- oder dreischaligen Oberelement aus Acryl sowie einem feststehenden oder öffenbaren Basiselement inklusive 230 V- Motor und Aufsetzkranz in unterschiedlichen Höhen gewählt werden. Alle Bestandteile sind vor- gefertigt und aufeinander abgestimmt. Die Velux Lichtkuppel ist geeignet für Dächer mit 0° bis 15°
Die Lichtkuppel ist auch in einer öffenbaren Ausführung erhält- lich. Mit dem als Einbauzubehör erhältlichen Durchsturzgitter erfüllt sie die Anforderungen an permanente Durchsturzsicher- heit nach GS-Bau-18
Die Velux Lichtkuppel gibt es in opaler Ausführung mit einem feststehenden oder öffenbaren Aufsetzkranz aus PVC-Material.
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VERSICHERUNG
Vorsicht, Nebenwirkungen
Seit einem Jahr ist alles anders: Das Corona-Virus hat die Welt verändert. Und das gilt manchmal auch für die „Welt der Versicherungsbranche“. Hierzu die Hinweise des Versicherunsgexperten Michael Jander.
Foto: Pixabay
EIN WINZIGES VIRUS HAT GENÜGT, UM BINNEN EINES JAHRES DEN ALLTAG IN VIELEN BEREICHEN AUF DEN KOPF ZU STELLEN. AUCH DIE VERSICHE- RUNGSBRANCHE HAT SICH DARAUF EINGESTELLT. Beipiel Krankenversicherung: Die Kosten für ambu- lante oder stationäre Leistungen sind fester Be- standteil der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Daher unterscheidet sich die Kostenerstattung aufgrund einer COVID-19-Erkran- kung nicht zu den Erstattungen bei anderen Er- krankungen. Derzeit sind in Bayern Corona-Tests – auch für Per- sonen ohne Symptome – kostenlos möglich („Baye- risches Testangebot“).
Nach Wegfall dieser momentanen Sonderregelung gelten wieder die Standardregelungen. Das bedeu- tet, dass Privatversicherte dann die Kosten für einen Corona-Test selbst tragen müssen, sofern es sich um eine Wunsch- oder Verlangensleistung handelt. Anders, wenn bei einem Privatversicherten Krank- heitssymptome vorliegen und ein Arzt daher einen Test anordnet. In diesem Fall handelt es sich um eine ärztliche Leistung – und die kann nach der Ge- bührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Allerdings kann bei Privatversicherten die berech- nete Vergütung unterhalb der Selbstbeteiligung liegen. Dann muss sie der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen.
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VERSICHERUNG
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für den Corona-Test auch nach der augenblicklich geltenden Sonderregelung in voller Höhe, wenn ein Arzt diesen Test verordnet hat. Eine vorsorgliche Quarantäne ist keine versicherte Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentage- geldversicherung. Allerdings ist eine ärztlich ver- schriebene Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit (z. B. drei Wo- chen) eine versicherte Leistung. Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams sind derzeit für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Beispiel Reiseversicherungen: Bei den Reiseversi- cherungen ist zu unterscheiden zwischen der Rei- serücktritt-, der Reiseabbruch- und der Auslands- reisekrankenversicherung. Im Bereich der Reiseversicherungen insgesamt ist ein erhebliches Streitpotential im Leistungsfall vor- programmiert. „Knackpunkt“ wird die Auslegung des Versicherungsschutzes mit seinen vielen Sprachregelungen und um die jeweils vereinbarten Bedingungen sein. So ist beispielsweise der Versi- cherungsschutz ausgeschlossen, wenn eine Reise in ein Gebiet gebucht oder angetreten wird, für das es eine eindeutige Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt. Unklar ist dies aber, wenn es nur Reise- oder Sicher- heits hinweise für das Zielland gibt. Viele Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherun- gen enthalten schon lange einen Ausschluss für Pandemien. Und COVID-19 wurde am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft. Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: Kann nach einer COVID-19-Erkrankung der Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt wer- den, könnte eine Berufsunfähigkeit vorliegen. In der Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsein- schränkung unterscheidet sich diese Erkrankung nicht von anderen Erkrankungen wie z. B. Wirbel- säulen- oder Herz-/ Kreislauferkrankungen. Eine COVID-19-Erkrankung ist insofern also kein Sonderfall.
Die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversiche- rung wird übrigens stets unabhängig gewährt und nicht verrechnet mit zusätzlichen Entschädigungen von anderen privaten oder gesetzlichen Versiche- rungen. Beispiel Todesfall-Leistung: Eine Todesfall-Leistung ist in Lebens- und Unfallversicherungen enthalten. In der Lebensversicherung (z. B. in Kapitallebens-, Risikolebens- und Rentenversicherungen) kommt es dabei nicht auf die Todesursache an. Der Tod als mittelbare oder unmittelbare Folge einer COVID- 19-Erkrankung stellt demnach keinen Sonderfall dar. Auch hier wird die Leistung unabhängig und zu- sätzlich zu Entschädigungen von anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen gezahlt. Beispiel Unfallversicherung: Auf dem Versiche- rungsmarkt gibt es eine Vielzahl unterschiedlichs- ter Versicherungsbedingungen. Die private Unfallversicherung leistet nach dem Prinzip, wenn nach der Definition der Unfallversi- cherung ein Unfall eingetreten ist und als Folge eine dauerhafte körperliche oder geistige Ein- schränkung bleibt. Aber Vorsicht: Dabei ist der Begriff „Unfall“ im all- gemeinen Sprachgebrauch nicht identisch mit der Definition in der Unfallversicherung. Der Unfallbe- griff in der Versicherung umfasst verschiedene Merkmale, die alle gleichermaßen erfüllt sein müs- sen. Demnach liegt ein Unfall erst vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Den Beweis für den Eintritt eines solchen Ereignisses muss aller- dings die versicherte Person erbringen. Besonders der Begriff „plötzlich“ beinhaltet aber einen gro- ßen Interpretationsspielraum im Schadensfall. Klarheit schafft hier nur eine Bestätigung des Versi- cherers zur Auslegung des Unfallbegriffs für die Folgen einer COVID-19-Erkrankung. Jedoch sind ge- rade in älteren und weniger leistungsstarken Versi- cherungen nach deren Bedingungen Infektionen ausdrücklich ausgeschlossen.
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