BayernDach Magazin 2-2022_OEB
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Stundenlohnzettel sind sorgfältig auszufüllen
Die pauschale Gleichsetzung mit „Ohne-Rechnung-Abrede“, die zwangsläufig zur Unwirksamkeit führen würde, liegt aufgrund der fehlenden Eintragung hier nicht vor. Der vorliegende Ver trag wäre somit auch ohne Handwerksrolleneintragung wirk sam und der Auftraggeber kann die Vergütung für die ausgeführten Leistung nicht verweigern (OLG Köln. Az.: 7 U 12/20 vom 16.12.2021). Hi r lesen Innungsmitglieder mehr.
Eine auf Stundenlohnbasis erfolgte Abrechnung ist nicht ausrei chend dargelegt und bewiesen, wenn die Stundenlohnzettel nicht so detailliert und nachvollziehbar ausgefüllt sind, dass der angesetzte Zeitaufwand durch einen Sachverständigen über prüft werden kann. Hieran ändert auch eine Vereinbarung, die Unterzeichnung durch den Bauleiter ohne Nennung der Namen aller Mitarbeiter sei ausreichend oder der Einwand, dass die Ar Wichtig für Sie? Innungsmitglied werden.
Auftraggeber haftet nicht für Schäden durch Neben- oder Nachfolgeunternehmer
beiten vor Ort angeordnet worden seien, nichts (LG Frankfurt/Main. Az.: 3-15 O 3/20 vom 21.06.2021).
Nachweis der Standsicherheit nur durch eingetragenen Tragwerksplaner Konkrete Zweifel an der Standsicherheit rechtfertigen nicht nur eine Untersagung der Nutzung der baulichen Anlage, sondern bilden auch eine hinreichende Grundlage dafür, vom Verant wortlichen die Vorlage eines Standsicherheitsnachweises durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu fordern. Durch die Vorlage der Stellungnahme eines Ingenieurbüros für Tragwerksplanung und Architektur wird die Standsicherheit nicht nachgewiesen. Gefordert ist ein von einem „qualifizierten Tragwerkplaner“ erstellter Standsicherheitsnachweis (OVG Nordrhein-Westfalen. Az.: 2 B 941/21 vom 15.11.2021). Topaktuelle Information n: Exklusiv für Inn ngsmitglieder. Fehlende Meistereigenschaft ist keine Schwarzarbeit Hinsichtlich der Wirksamkeit eines Werkvertrages hat das OLG Köln zu der Frage, ob Schwarzarbeit vorliegt, eine aktuelle Ent scheidung gefasst, die für das Dachdeckerhandwerk relevant ist. Nach dieser Entscheidung liegt keine Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor, wenn die dem Meisterzwang unterliegenden Arbeiten (hier Abdichtungs arbeiten) ohne Meistertitel und Eintragung in die Handwerks rolle ausgeführt werden. Als Innungsmitglied könnten Sie hier weiterlesen.
Wird die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme durch einen parallel am Gesamtwerk arbeitenden Drittunternehmer beschädigt, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber keine Mehrvergütung für erforderlich werdende Nach- oder Repara turarbeiten verlangen. Der AG ist jedoch nach den Grundsätzen der sogenannten Dritt schadensliquidation dazu verpflichtet, sein gegenüber dem Schädiger bestehenden Schadenersatzanspruch an den AN ab zutreten (OLG Düsseldorf. Az.: 5 U 131/18 vom 16.04.2020. Nicht zulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 24.02.2021 – VII ZR 72/20 zurückgewiesen). Wir halten unsere Innungsmitglied r auf dem Laufenden. Bedenken können immer an einen angestellten Bauleiter gerichtet werden Der Grundsatz, dass dann, wenn der Bauleiter sich den vorgetra genen Bedenken des Werkunternehmers verschließt, der Bau herr selbst informiert werden muss, betrifft die Fälle, in denen der Bauleiter außerhalb der Sphäre des Bauherrn steht. Insbe sondere, weil er mit dem Bauherrn durch einen Werkvertrag verbunden ist. Steht der Bauleiter in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bau herrn, so gelangt der Bedenkenhinweis unmittelbar in die Sphäre des Bauherrn. Die den Hinweis missachtende Anweisung ist dann ebenfalls der Sphäre des Bauherrn zuzurechnen (OLG Köln. Az.: 16 U 55/21 vom 05.10.2021). Die aktu lle Rechtsprechung kö n n hie nur Innungsmitglieder lesen.
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