BayernDach Magazin 3-2021

VERSICHERUNG

Auch sind bei einzelnen Versicherern Leistungen für Heilmittel (wie Krankengymnastik) und Hilfs- mittel (wie Hörgeräte) enthalten. Bei den Sehhilfen ist der Erstattungsbetrag und der Erstattungszeitraum (z. B. alle zwei Jahre) zu be- achten. Hier gelten möglicherweise auch kürzere Zeiträume, wenn sich die Sehstärke um einen vor- definierten Wert verändert.

Auf dem Versicherungsmarkt sind dazu spezielle Leistungspakete zu finden. Versicherungsnehmer ist in jedem Fall der Betrieb. Meistens verzichten die Versicherer auf eine Ge- sundheitsprüfung und auf Wartezeiten. Der Monatsbeitrag liegt – abhängig vom Leistungs- umfang – meist zwischen 10 bis 80 € je Mitarbeiter. Liegen Angebote von Versicherern vor, muss sehr genau auf die konkreten Formulierungen geachtet werden. So finden sich etwa die Begriffe „Rech- nungsbetrag“, „Gesamtkosten“ und „Restkosten“ oder„verbleibende Kosten nach Vorleistung der GKV“. Erstattet der Versicherer beispielsweise 30 % vom Rechnungsbetrag, so ist dies deutlich besser, als die Erstattung von 30 % vom Restbetrag. Die Formulierung „nach Vorleistung der GKV“ be- deutet in der Realität, dass ohne eine Vorleistung der GKV auch keine Leistung der Zusatzversiche- rung beansprucht werden kann. Für den ambulanten Bereich werden häufig Heil- praktikerleistungen beworben. Die Erstattung ist meistens begrenzt, so z. B. auf „70 % des Rech- nungsbetrags und maximal 400 € pro Jahr“. Im Klartext: Der Versicherer erstattet also bei jeder einzelnen Rechnung höchstens 70 % des Rech- nungsbetrages und die Erstattung aller Heilprakti- kerrechnungen ist auf max. 400 € im Jahr begrenzt. Andere Versicherer bieten Erstattungen von den Mindest- bis zu den Höchstsätzen der Gebühren- ordnung für Heilpraktiker an. Eine Besonderheit bei alternativen Heilmethoden stellt die Erstattung im Rahmen des Hufelandver- zeichnisses dar. Das permanent aktualisierte Ver- zeichnis beinhaltet Heilmethoden und Therapien, „die konventionelle Medizin als auch komplemen- täre und naturheilkundliche Verfahren im Sinne der integrativen Medizin miteinander verbinden“ so der Originaltext der Hufelandgesellschaft. Im ambulanten Bereich werden von vielen Versi- cherungsunternehmen Erstattungen für Zuzahlun- gen zu Arznei- und Verbandmittel angeboten.

Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).

Im Zahnbereich werden zahlreiche Leistungen für Zahnbehandlung und -ersatz angeboten. Bei der Erstattung für Zahnbehandlung ist häufig eine pro- fessionelle Zahnreinigung pro Jahr enthalten. Zu- sätzlich wird von einigen Versicherern auch Parodontal- und/oder Wurzelbehandlung angebo- ten. Beim Zahnersatz sollten Inlays, Onlays und Im- plantate zum Leistungsumfang gehören. Bei allen Leistungen ist auf die Eigenbeteiligung oder maxi- male Erstattung zu achten. Im stationären Bereich sind in der Regel Leistungen für Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbe- handlung enthalten. Die Anbieter unterscheiden meist bei Leistungen in Privatkliniken und bei am- bulanten Operationen. Die Erstattung in der betrieblichen Krankenversi- cherung sollte bis zu den Höchstsätzen der Gebüh- renordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) erfolgen.

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