BayernDach Magazin 3-2024 MB / Dezember
Umweltschutz oder Denkmalschutz? BLAUE SEITEN
ES IST IMMER WICHTIG, RESSOURCEN ZU ERHALTEN. DIES GILT SOWOHL FÜR DEN KLIMASCHUTZ ALS AUCH FÜR DEN DENK MALSCHUTZ. WÄHREND DER DENKMALSCHUTZ BEMÜHT IST, BAUKULTURELLES ERBE ZU BEWAHREN, DIENT DER UMWELT SCHUTZ DAZU, NATÜRLICHE LEBENSGRUNDLAGEN AUCH FÜR NACHFOLGENDE GENERATIONEN ZU ERHALTEN. Was aber, wenn genau diese beiden Interessen kollidieren? Mit dieser Frage befasste sich das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 7. März 2024; Az.: 2 M 70/23).
Innerhalb des denkmalgeschützten Bereichs einer Siedlung wollte ein Eigentümer eine PV-Anlage errichten. Die zuständige Behörde verweigerte ihm die Genehmigung dafür mit der Be gründung, dass dies zu einer rechtswidrigen und aus denkmal pflegerischer Sicht nicht hinnehmbaren erheblichen Beein- trächtigung des Kulturdenkmals führen würde. Das OVG stellte nach ausführlicher Prüfung fest, dass es sich bei der Siedlung um einen Denkmalbereich handelt, für den die Er richtung einer PV-Anlage ein genehmigungspflichtiger Eingriff ist. Schließlich stellt bereits eine einzelne Anlage an einem Ge
Fotos: Pixabay
60
Made with FlippingBook - Share PDF online