BayernDach Magazin 4-2017 OEB
Diese interaktive Publikation wurde von HF.REDAKTION erstellt und dient für das Online-Streaming von PDF-Dateien. Kein Download, kein Warten. Öffnen und sofort mit Lesen anfangen.
INFORMATION BAYERISCHER DACHDECKER
VON A WIE ABFALL BIS Z WIE ZERO ENERGIE AUTO
Ausg. 4-2017 September www.dachdecker.bayern
Foto: Fotolia
EDITORIAL Auf ein Wort Stopp – denn so geht es nicht weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,
dungsprogramm an. Wir als Landesinnungsverband Bayern sind damit sehr gut aufgestellt. Ebenso wichtig muss uns auch der Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft unserer MitarbeiterInnen sein – und uns selbst nicht zu vergessen. Und das heißt: Arbeitsunfälle und Berufskrankhei- ten sind zu vermeiden. Wir müssen alle Arbeitsabläufe und Ar- beitsplätze vorausschauend gestalten, um mögliche Gefährdungs- potentiale bereits im Vorfeld zu erkennen und auszuschließen. Besonders gefährlich ist die Routine. Denn Routine (ver-)führt zu Leichtfertigkeit. Wer hat sich nicht schon selbst mal gefragt: Wie konnte das nur passieren? Der Slogan aus dem Programm der Verhaltensprävention der BG BAU verrät es: „1000 MAL HOCH HINAUS…1 MAL AUS-DIE- MAUS“. Jeder sollte sich vor Augen halten: Das hätte auch ich selbst sein können. 2016 war von allen tödlichen Arbeitsunfällen fast jeder zweite ein Absturzunfall. Meist Abstürze von Gerüsten, Dächern und Leitern. Das muss verhindert werden. Deshalb hat- jeder – ganz gleich ob Unternehmer oder Beschäftigter – die Pflicht und das Recht, bei Missständen „Stopp“ zu sagen und die Arbeit einzustellen, bis die Gefährdung für Leib und Leben besei- tigt ist. Da sage mir ja niemand, es sei doch wohl eine Selbstverständlich- keit, „Stopp“ zu sagen. Oder das seien doch immer nur die unse- riösen Betriebe. Wie kann es da sein, dass ich innerhalb von nur zehn Minuten in einem Hinterhof drei Beschäftigte sehe, die in 12 m Höhe Bitumenbahnen aufschweißen? Und 200 m weiter tur- nen zwei Beschäftigte in 10 m Höhe auf der obersten Lage des Ge- rüsts herum. Das alles ohne jede Absturzsicherung. Übrigens kenne ich die Betriebe (und die kennen mich). Und wenn die sich in meiner Schilderung wiederfinden: Ich war es, der „Stopp“ gesagt und sofort die zuständige Aufsichtsperson der BG informiert hat. Dank Smartphone gleich mit Beweisfoto. Auf weiterhin unfallfreies Arbeiten.
merken Sie es auch, wie schon wieder die Apokalypse in den Köp- fen der Planer und Auftraggeber reift? Immer öfter heißt es nun – wie alle Jahre wieder: Die Ausführung kann keinesfalls verscho- ben werden. Die Arbeiten müssen sofort ausgeführt werden. Das schlechte Wetter kommt. Der Winter steht vor der Tür. Jetzt prophezeihen wieder selbsternannte Wetterexperten und Weissager einen harten und langen Winter. Weil Blätter angeb- lich eher vom Baum fallen oder Eichhörnchen und andere Nager früher als sonst Futter bunkern. Ich sage: Jedes Jahr der selbe Schmarrn. Und das, obwohl schon jeder seit Wochen unter Volllast läuft. Unser Dachdeckerhand- werk ist nun mal nicht einfach wie ein Montageband. Es kann nicht der Antrieb einfach auf schneller gestellt werden. Unsere Leistung am Dach erbringen wir mit unseren und unserer Mitar- beiterInnen Hände. Doch diese Hände werden leider immer we- niger. Deshalb wird es künftig unsere Hauptaufgabe sein, diese Hände für das Dachdeckerhandwerk zu finden, sie zu pflegen, sie aus- und weiterzubilden und sie vor Gefahren bei der täglichen Arbeit zu schützen. Nur so kann die Arbeit am Dach noch lange getan werden. Mit dem Neubau unseres Wohnheimes entsteht für unseren Dach- decker-Nachwuchs ab September 2018 eine Herberge für den Auf- enthalt in Waldkirchen. Ein Aufenthalt, der ganz sicher – mit kleinen Ausnahmen – keine Wünsche mehr offen lassen wird. Mit den dann zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten können wir die an uns herangetragenen Wünsche der Auszubildenden für die Freizeitgestaltung – wie Fitnessgeräte, Tischtennis- und Billard- spiel und Großbild-TV – erfüllen. Neben dem Nachwuchs müssen wir uns aber auch intensiv um die MitarbeiterInnen in unseren Dachdeckerbetrieben kümmern. Zu den wichtigsten Themem gehört dabei die persönliche fachliche Qualifizierung. Hierzu bietet das Kompetenzzentrum Dachtechnik den Dachde- ckerbetrieben in 2017/2018 wieder ein umfangreiches Weiterbil-
Ihr Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer
2
INHALT
Auf einen Blick
In dieser Ausgabe
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Gewerbeabfallordnung Gut sortiert?
Gewerbeabfallverordnung: Töpfchenweise . . . . . . . . . . 4-5
HBCD: Unendliche Geschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-7
Dieselskandal 1: Stinkt uns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-9
HBCD Alles wie gehabt?
Dieselskandal 2: Wertlose Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10-11
Dieselskandal 3: Was tanken? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12-13
Dieselskandal Stinkt mächtig
Velux-Flachdach und Licht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14-15
KPZ: Energiesparen lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16-18
KPZ: Weiterbildung: Vorsprung buchen . . . . . . . . . . . . .
19-23
KPZ-Kurs Energiespar-Lerneffekt
KPZ: Weiterbildungsprogramm 2017/18 . . . . . . . . . . . . . .
24-25
KPZ: Meisterkurs bestanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26-27
KPZ-Weiterbildung Markterfolg ist buchbar
KPZ: Meister Grillabend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Nachwuchs: Ganz schön stark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
28-29
Wohnheimneubau Waldkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Meisterkurs Die neuen Könner
Aktion DachCheck: Fuß in der Tür . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Aus den Innungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32-35
Nachwuchs Ehre wem Ehre gebührt
Blaue Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
36-38
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
DE Süd: Sonne tanken lohnt sich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Blaue Seiten Schweizer Käse?
Dach-Haie: Miese neue Masche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3
BETRIEB Abfallentsorgung Die guten ins Töpfchen...
ASCHENPUTTEL HATTE ES EINST SO LEICHT: SIE MUSSTE NUR ZWEIMAL TRENNEN – DIE GUTEN INS TÖPFCHEN, DIE SCHLECHTEN INS KRÖPFCHEN. SPÄTESTENS SEIT AM 1 . AUGUST 2017 DIE NEUE GEWERBE- ABFALLVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN IST, SEHNEN SICH BETRIEBE NACH ASCHENPUTTELS ZEITEN ZURÜCK.
4
Fotos: Fotolia
Abfallentsorgung BETRIEB
EINES STEHT SCHON jETZT FEST: ZUMINDEST DER PAPIERBERG WIRD ZUNEHMEN. DENN DIE DOKU- MENTATIONSPFLICHT WURDE ERWEITERT. Künftig könnte es eng werden auf den Baustellen. Denn die neue Gewerbeabfallverordnung sieht eine Mülltrennung in nunmehr zehn Fraktionen vor: • Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier • Glas • Kunststoffe • Metalle • Bioabfälle nach §3 Kreislaufwirtschaftsgesetz • neu: Holz • neu: Textilien • und neu: mineralische Abfälle, getrennt nach Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten kann das für den Dachdeckerbetrieb möglicherweise bedeuten, auf der Baustelle bis zu zehn Container aufstellen zu müssen. Doch das neue Gewerbeabfallentsorgungsgesetz er- laubt auch Ausnahmen. So z. B. wenn der Betrieb der Trennpflicht nicht nachkommen kann aufgrund von technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbar- keit. Die könnte etwa vorliegen, wenn an abgeschla- genen Fliesen noch Putz- oder Betonreste anhaften. Oder wenn im Holz noch Schrauben oder Nägel sind. Wer jetzt aufatmet, hat sich zu früh gefreut. Denn die Unzumutbarkeit ist schriftlich zu begründen und zu dokumentieren. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann gegeben sein, wenn es sich um geringe Mengen der einzelnen Abfallfraktionen handelt. Das sind Mengen von je- weils unter 50 kg pro Fraktion und Woche. Diese Mischabfälle sind jedoch nach dem Gesetz einer Vor- behandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzufüh- ren. Und auch darüber muss peinlichst genau Buch geführt werden. • Beton • Ziegel • Fliesen und Keramik
Zur ordnungsgemäßen Dokumentation kann zusätz- lich zu einer entsprechenden schriftlichen „Buchfüh- rung“ auch eine fotografische Dokumentation ge- hören, die auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden muss. Hintergrund der Novellierung des Gewerbeabfall- entsorgungsgesetzes ist eine geplante Optimierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit seinen fünf Ab- fallhierarchien. Diese sind:
• Abfallvermeidung • Wiederverwendung • Recycling • energetische Verwertung • Entsorgung
Der bürokratische Aufwand für die Dokumentation wird auf jeden Fall Altpapiersammler erfreuen.
Fachleute bezweifeln jedoch, dass hier eine Optimie- rung der Hierarchien Wiederverwendung und Recyc- ling zu erzielen ist. Und auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB will nicht so recht an den Erfolg glauben. Schließlich würden schon bisher 90 % der mineralischen Abfälle auf Baustellen ohne eine Trennung in Beton-, Ziegel- und Fliesen- bzw. Keramikabfälle erfolgreich recycelt. Eines steht schon jetzt fest: Der Papierverbrauch (und später Papiermüll) wird drastisch zunehmen.
5
BETRIEB Abfallentsorgung
HBCD: Die unendliche Geschichte
Foto: Fotolia
WIE BEREITS IN DER jULI-AUSGABE DES B AyERN D ACH MAGAZINS ANGEKÜNDIGT, FAND AM MITTWOCH, 9. AUGUST, EIN GESPRäCH ZUR UMSETZUNG DER KÜNFTIGEN HBCD-ENTSORGUNG IN MÜNCHEN STATT. Treffpunkt für die insgesamt zwölf Teilnehmer war das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Das Handwerk bzw. das Bauge- werbe wurde vertreten durch den stellvertretenden Landesinnungsmeister des Bayerischen Dachdecker- handwerks, Kay Preißinger, Dipl.-Phil. Holger Seit von den Bayerischen Bauinnungen, Bereich Öffent- lichkeitsarbeit sowie Dipl.-Betriebswirtin (DH) Mela- nie Martin, Beauftragte für Innovation und Tech- nologie – Umwelt und Energie von der Handwerks- kammer Schwaben. Auf Ministeriumsseite waren Mi- nisterialdirigentin Dr. Monika Kratzer und Regie- rungsdirektor Dirk Hensel-Schikora die Gesprächs- partner.
Die Vertreter des Handwerks und Baugewerbes wur- den über den künftigen Vollzug der Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle informiert. Hierzu sollten of- fene Fragen bzw. weitere Anregungen eingebracht werden. Klargestellt wurde gleich zu Beginn, dass von Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt weder eine Neuauflage des LfU-Merkblattes noch neue Voll- zugshinweise geplant sind. Man möchte damit die Bürokratie reduzieren und Verwirrung vermeiden, falls aufgrund von Erfahrungen in einem halben jahr änderungen notwendig werden. Die für die Entsor- gung relevanten Punkte seien ohnehin bereits in der seit 1.8.2017 geltenden Verordnung festgelegt und erläutert. Es bestand Einvernehmen darin, dass auch künftig das Sammelentsorgungsnachweis-Verfahren der Re- gelfall sein sollte. Ein e-Nachweisverfahren sei zwar optional möglich. jedoch wurde der Aufwand für Hard- und Software
6
BETRIEB
Abfallentsorgung
dafür auf rund 25.000 € beziffert. Dieses Nachweis- verfahren würde also weniger für die Handwerks- und Baubetriebe infrage kommen, sondern sei eher
hen. Allerdings ist dabei auch der Auftraggeber, also Bauherr, in der Pflicht. Er muss entsprechende Infor- mationen zu dem bei ihm verbauten und zu entsor-
für größere Entsorgungsunterneh- men bzw. Transporteure relevant. Für die am Bau beschäftigten Be- triebe bleibt es also auch in Zukunft beim „Papierverfahren“, da ohnehin gemäß der neuen Gewerbeabfall- Verordnung ein entsprechendes Re- gister geführt werden müsse. Nach Aussage der Abfallwirtschaft seien gemischte Abfall-Fraktionen mit HBCD-haltigen Abfällen durch- aus möglich. Monofraktionen von
genden Dämmmaterial liefern, um eine realistische Schätzung zu er- möglichen. Die Form der Entsorgung ist bislang nicht festgeschrieben. Es werden von den Entsorgern sowie vom LfU aber BigPacks präferiert, um eine Freisetzung von POP zu vermeiden. Gute Nachricht: Entsorgungsauswei- se aus dem jahr 2016 behalten auch weiter ihre Gültigkeit. Übrigens sind inzwischen ausnahme-
Für Informationen zu verbauten Dämmstoffen ist künftig auch der Bauherr in der Pflicht.
HBCD-Abfällen seien im Hinmblick auf die thermi- sche Entsorgung nicht gewünscht. Und eine Weiter- verwertung HBCD-haltiger Stoffe sei ohnehin nicht zulässig. Bei Gemischtabfällen sind 20% HBCD als Volumen- anteil angedacht. Diese Prozentangaben werden auf Schätzungen des ausführenden Handwerkers beru-
los alle Müllverbrennungsanlagen in Bayern für die thermische Verwertung von HBCD-haltigen Stoffen zertifiziert. Auch weitere Anlagen zur energetischen Verwer- tung wie z. B. Zementwerke könnten möglicher- weise für eine thermische HBCD-Entsorgung zuge- lassen werden.
HBCD: Nur regional gefährlich? Keine Probleme gab es nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr.2016/460 vom 30.3.2016 in Österreich. HBCD-haltige Dämmstoffreste werden in Müllverbrennungsanlagen oder Zementwerken thermisch verwer- tet. Das österreichische Umweltministerium hatte in einem Erlass bestätigt, dass HBCD-haltiges Styropor auch zukünftig als nicht gefährlicher Abfall einzustufen ist. Die österreichische Begründung dafür ist in Deutschland zu suchen. Ausgerechnet bei einem 2013 durchge- führten Großversuch im Müllheizkraftwerk Würzburg wurde nachgewiesen, dass ein Mitverbrennen von HBCD-haltigem Styropor keine negativen Auswirkungen für die Umwelt hat. HBCD wird dabei vollständig zerstört. Selbst bis zu 30 Volumsprozente HBCD-haltiges Styropor ändert bei der Müllverbrennung nichts an der Zusammensetzung der Endprodukte wie Schlacke, Stäube und Filterrückstände. Ob die Gefährlichkeit von HBCD-haltigen Materialien wirklich so drastisch ist, wie von der EU dargestellt, lässt Zweifel aufkommen. In ihrer Stellungnahme zur HBCD-Problematik vertraten die Schweizer Experten Ueli Kasser, lic. phil. nat. (Chemiker), Matthias Klinger, MSc Umweltingenieur ETH und Daniel Savi, dipl. Um- weltnaturwissenschafter ETH; im Auftrag des Amts für Hochbauten der Stadt Zürich, Fachstelle Nachhaltiges Bauen, die Meinung: „HBCD gilt jedoch nicht als akut toxisch, krebserzeugend, erbgutverändernd, reizend, ätzend oder gewässergefährdend. Entsprechende Kennzeichnungen sind gemäss Gefahrstoffkennzeich- nungsverordnung nicht erforderlich. HBCD ist in dieser Sicht harmloser als die meisten heute bewilligten Biozide oder Inhaltsstoffe von Farben, die bestimmungsgemäss in die Umwelt gelangen“.
7
FUHRPARK Dieselskandal
„Das
stinkt
uns“
Foto: Fotolia
D a s s d e u t s c h e A u t o f a h r e r – u n d m i t i h n e n H a n d w e r k e r – v i e l l e i c h t n o c h i h r b l a u e s W u n d e r e r l e b e n , h a t t e n w i r i m F i r s t l - R e p o r t i m A p r i l 2 0 1 6 s c h o n a n g e k ü n d i g t . U n d w u r d e n d a f ü r v o n v i e l e n b e l ä c h e l t . D o c h d i e „ B l a u e P l a k e t t e “ k o m m t i m m e r n ä h e r .
DASS ZWISCHEN DEN VERBRAUCHSANGABEN VON AUTOHERSTELLERN UND TATSäCHLICHEM VER- BRAUCH DIFFERENZEN BESTEHEN, IST WOHL jEDEM KLAR. DASS ABER ZWISCHEN DEN FÜR DIE ERTEI- LUNG EINER BETRIEBSERLAUBNIS RELEVANTEN SCHADSTOFFANGABEN UND DER WAHRHEIT WEL- TEN LIEGEN, KONNTE SICH BIS 2015 KAUM jEMAND VORSTELLEN. Amerikanische Wissenschaftler deckten das auf, was später verniedlichend auch als „Schummel-Soft- ware“ bezeichnet wurde. Und mit dieser „Mogelpa- ckung“ wurde auch in Deutschland die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ABE bzw. Typ- prüfung als Voraussetzung für eine Zulassung der Fahrzeuge für den Straßenverkehr „erschlichen“. Von Reue war bei Herstellern kaum etwas zu bemer- ken. Vielmehr wurde erst einmal alles bestritten. Dann trafen sich die großen deutschen Autoherstel-
ler mit den Vetretern des Umwelt- und Verkehrsmi- nisteriums zum „Diesel-Gipfel“ am Mittwoch, 2. Au- gust, in Berlin. Dass es sich bei dem Betrug mit der manipulierten Motorsteuerung offenbar nur um ein Kavaliersdelikt handelt, signalisierte die Bundes- kanzlerin durch ihr demonstratives Fernbleiben. Sau- bere Luft im Urlaub war ihr wohl wichtiger als saubere Luft in den Städten oder saubere Software zur Motorsteuerung? In der anschließenden gemeinsamen Pressekonfe- renz setzte VW-Chef Matthias Müller in dem Schau- spiel einen weiteren Höhepunkt mit seiner Aussage: „Ich möchte meine Ingenieure zukunftsorientiert ar- beiten lassen. Und nicht rückwärtsgewandt. Nicht an Motoren, die zehn und 15 jahre alt sind“. Es wird also keine Hardware-Nachrüstungen z. B. mit Ad- Blue-Technologie geben. Die sind zu teuer und selbst bei bereits vorhandenem AdBlue-Tank wäre bei den meisten Autos kein Platz für einen größeren Tank.
8
FUHRPARK
Dieselskandal
Unter anderem Dank der gemeinsamen Absprachen der Autohersteller, für die sich nun die Kartellbehör- den interessieren. Es wird also nur Software-Updates geben. Auch wenn sich die Frage stellt, wie binnen weniger Tage ein Software-Update zur Verringe- rung der Schadstoffemissionen entwickelt werden kann. Warum wurde eine solche Software nicht an- statt der Betrugssoftware von Anfang an eingesetzt, wenn es so effektiv ist? Bei vielen Automodellen wird dieses Update, das nach Expertenmeinung den Schadstoffausstoß nur um maximal 30 % verringern kann, aber dennoch die eigentlichen Zulassungskri- terien nicht erfüllen. Denn der Schadstoffausstoß wird z. T. dennoch um ein Vielfaches überschritten. Wer sich auf das Update einlässt, hat möglicherweise nicht nur ein Gewährleistungsproblem. Nach ähnli- chen bisher durchgeführten Updates beklagten Au- tobesitzer vielfach verminderte Motorleistung, er- höhten Verbrauch, Verkokung der Brennräume bis hin zum Versagen der Start-Stop-Automatik. Bis heute ist die Haftungsfrage eine juristische Grau- zone. Wer sich aber weigert, das Update durchfüh- ren zu lassen, riskiert die Fahrzeugstilllegung. Denn dann sind plötzlich die Abgaswerte relevant. Es klingt natürlich schon fast aufopfernd von den Autoherstellern, 5,5 Mio. Fahrzeuge upzudaten und dafür 500 Mio. € zu investieren. Das entspricht aber nicht einmal 100 € pro Fahrzeug – also weniger als einer Arbeitsstunde in der Werkstatt. So schnell geht sonst kein Update. Seltsam – und von vielen bis dato kaum wahrgenom- men – ist auch, dass bei den Update-Angeboten stets nur die Rede von Pkw ist. Pritschenwagen und Kas- tenwagen mit Lkw-Zulassung, wie sie nun mal von Handwerkern bewegt werden, sind meist von den freundlichen Nachrüst-Angeboten ausgeklammert. Inzwischen drängt sich mehr und mehr der Verdacht auf, dass es sich bei dem „Dieselgate“ vielleicht um eine großangelegte Verkaufsförderungsmaßnahme der Autohersteller handeln könnte. Schon lange werden Autos auf Halde produziert oder mit Kurz- zeit-Leasingangeboten und Tageszulassungen ver- kauft, um die Zulassungszahlen zu schönen. Nun
sollen mit Umwelt-Boni und Tauschprämien „Altdie- sel gegen Neudiesel“ der Abverkauf gefördert wer- den. Und selbst Baden-Württembergs grüner Mi- nisterpräsident Kretschmann mahnt, dass der Diesel doch für die Umwelt gebraucht würde. In diesem Vorgehen sind sich alle deutschen Auto- hersteller offenbar einig. So wie sie sich anschein- dend auch bei gemeinsamen Treffen und Abspra- chen auf bestimmte Ausführungen einigen – Beispiel Größe des AdBlue-Tanks. Übrigens dürfte dies kein Einzelfall sein. Schon in den 1980er jahren trafen sich Mitarbeiter der Ent- wicklungsabteilungen deutscher Autohersteller. Hin- tergrund dieser Treffen: Die Marktforschung liefert allen Herstellern die gleichen Daten für Trends und Vorlieben von Autokäufern. Im Rahmen dieser Tref- fen sollte durch entsprechende Absprachen verhin- dert werden, dass demnach alle Hersteller identische Autos entwickeln. Man stelle sich vor, ein Dachdecker bestätigt mit sei- ner Unternehmererklärung die Erfüllung der gelten- den EnEV-Vorschriften bei dem von ihm erstellten Dach. Die Nachprüfung ergibt, dass dieses Dach gar keine Wärmedämmung besitzt. Der Dachdecker käme wohl kaum straffrei davon. Im Gegensatz zu millionenschweren Automanagern.
Foto: Renault
„Wir müssen leider draußen bleiben“, könnte es für viele Hand- werkerautos künftig an der Stadtgrenze heißen.
9
FUHRPARK Dieselskandal
Was sind
Werte wert?
Foto: Fotolia/HF.Redaktion
ALLE REDEN VON GRENZWERTEN – DERZEIT AM MEISTEN ÜBER DEN VON STICKSTOFFDIOxID NO2. DOCH WELCHE WERTE WIE UND WO FESTGELEGT WURDEN, WIRFT EHER FRAGEN AUF, ALS DASS FRA- GEN BEANTWORTET WERDEN. Bei Grenzwerten ist es wie bei einem Mindesthalt- barkeitsdatum: Werden Wert oder Datum über- schritten, bedeutet das noch lange nicht, dass diese Überschreitung gesundheitsgefährdend ist. Aktuell drohen nach dem Urteil des Stuttgarter Ver- waltungsgerichts im juli 2017 Fahrverbote in Innen- städten, wenn eine Stickoxidbelastung von 40 µg/m 3 im jahresmittel an mehr als 18 Tagen überschritten wird. Nach EU-Richtlinie 2008/50/EG müssen „Die Probenahmestellen ... grundsätzlich für ein Gebiet von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein“. Nach dieser Verordnung sind für eine Stadt wie München mit 1,5 Mio. Einwohnern insgesamt
fünf Messstellen ausreichend für eine „repräsenta- tive Bewertung“. Und das bei einer Fläche von Mün- chen von 310 km 2 . jede ortsfeste Messstelle ist nach Ansicht der EU demnach in München repräsentativ für 80 km 2 . Auf den Meter genau sind dagegen die Vorgaben für die Platzierung: „Bei allen Schadstof- fen müssen die Probenahmestellen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.“ An Arbeitsplätzen erlaubt die TRGS 900 weitaus hö- here Schadstoffkonzentrationen als im Freien. Be- rechnungsgrundlage ist eine Belastung an fünf Ta- gen pro Woche, täglich acht Stunden, bezogen auf die gesamte Lebensarbeitszeit. So sind z. B. beim Stickstoffdioxid 950 µg/m 3 erlaubt. Beim Kohlendi- oxid CO2 liegt der Grenzwert sogar erst bei 9,1 Mio. µg/m 3 Raumluft. Selbst für das hochgiftige Kohlen- monoxid CO gilt hier nur ein Grenzwert von 35.000
10
Dieselskandal FUHRPARK
Foto: Fotolia
µg/m 3 . Und sogar Chlor wird – auch für Schwangere – erst als bedenklich eingestuft am einer Grenzwert- überschreitung von 1.500 µg/m 3 . Was Feinstaub eigentlich ist, erklärt das Umweltbun- desamt auf seiner Website: „Feinstaub kann natürli- chen Ursprungs sein oder durch menschliches Han- deln erzeugt werden. Stammen die Staubpartikel di- rekt aus der Quelle – zum Beispiel durch einen Ver- brennungsprozess – nennt man sie primäre Fein- stäube. Als sekundäre Feinstäube bezeichnet man hingegen Partikel, die durch komplexe chemische Reaktionen in der Atmosphäre erst aus gasförmigen Substanzen, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Am- moniak oder Kohlenwasserstoffen, entstehen“. Wenn eine Empfehlung der Weltgesundheitsorgani- sation WHO im Zusammenhang mit der Feinstaub- belastung genannt wird (und sich die EU auf diese Studie bei der Festlegung der Grenzwerte bezieht), ist Vorsicht geboten. Die WHO-Empfehlung ist das Resultat einer Statistik und keineswegs einer wissen- schaftlichen Studie. In dieser Statistik wurden die Zahlen der Todesfälle durch Schlaganfälle, Erkran- kungen der Herzkranzgefäße, der Atemwegsorgane und Krebs verglichen mit der Zahl der Menschen in bestimmten Regionen mit verschmutzter Umwelt – und dazu gehören z. B. im afrikanischen Staat Mali Regionen, in denen Dung verbrannt wird. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass genau diese ge- nannten Todesursachen die häufigsten weltweit sind – unabhängig vom Verkehr. Bemerkenswert: Die Stickoxidbelastung durch Ver- kehr ist seit 1990 um 70 % gesunken. Die aktuelle Überschreitung der Grenzwerte hat ihre Ursache also in der Grenzwertabsenkung, nicht der Zunahme der Schadstoffe. Übrigens: Feinstaub entsteht nicht nur durch Ver- brennung (auch bei Heizungsanlagen). Ebenso ent- steht Feinstaub auch durch den Reifenabrieb oder den Bremsbelagabrieb. Und die beiden Letztgenann- ten sind keinem Fahrzeug mit einer bestimmten Mo- torisierung zuzuordnen. Also produzieren z. B. auch vollelektrisch betriebene Autos Feinstaub. Auch reine E-Autos sind nicht so umweltfreundlich,
wie vermutet. Eine Studie des schwedischen Umwelt- ministeriums belegt, dass bei der Produktion der Akkus enorme Mengen an Kohlendioxid-äquivalen- ten freigesetzt werden. je kW Speicherkapazität sind das zwischen 150 - 200 kg. Damit „beschert“ ein BMW i3 in stärkster Ausführung die Umwelt mit bis zu 19 Tonnen CO2. Das entspricht dem CO2-Ausstoß eines konventionellen Pkw in 8 - 9 jahren Fahrbe- trieb. Bisher weitgehend ungeklärt ist auch, was nach Er- reichen der „Altersgrenze“ der Akkus passiert. Sinkt deren Speicherfähigkeit auf 70 - 80 %, gelten sie als nicht mehr verwendbar für E-Autos. Ist vielleicht der moderne Direkteinspritzer-Benzin- motor die zukunftsfähige Lösung? Zwar senkt die Di- rekteinspritzung den Spritverbrauch und damit auch den CO2-Ausstoß. jedoch ist der Ausstoß an Fein- staub und Feinstaubpartikeln erschreckend hoch. Den richtigen Tipp für den Antrieb von morgen gibt es nicht. In den 1980er jahren wurde der Dieselmo- tor als „Umweltschützer“ gefeiert und gefördert. Kaum hatte er einen beachtlichen Marktanteil er- reicht, wurde er mit Strafsteuern belegt und als Um- weltsünder an den Pranger gestellt. Und bald wird auch der Steuervorteil für Dieselkraftstoff fallen. Noch Anfang der 1980er Jahre wurde der Dieselmotor als Um- weltretter gefeiert. Heute wird er zu Unrecht für hohe NOx- Werte in der Umwelt verantwortlich gemacht.
11
FUHRPARK Dieselskandal
Foto: Fotolia
Tanksäule, Gastank oderSteckdose?
DASS INNENSTADT-FAHRVERBOTE KOMMEN WER- DEN, SCHEINT SO GUT WIE SICHER. WELCHE ALTER- NATIVEN ZUM DIESEL GIBT ES FÜR HANDWERKER? Rund 1 Mio. Fahrzeuge mit Dieselantrieb bewegt die Baubranche in Deutschland. Ob und welche Ausnah- megenehmigungen es für Handwerker geben wird – darauf will sich heute niemand festlegen. Doch wel- che Alternativen gibt es eigentlich? Die naheliegendste Variante ist natürlich im Trans- porterbereich der Umstieg auf ein Fahrzeug mit Ot- tomotor. Die laufenden Kosten steigen aber merk- lich im Vergleich zu den Modellen mit Dieselmoto- ren. So kann sich der Kraftstoffverbrauch in Litern beim Benziner gegenüber dem Diesel auch schon mal annähernd verdoppeln. Eine Alternative ist der Gasantrieb mit Erdgas (CNG) oder Autogas (LPG). Erdgas hat den doppelten Ener-
giegehalt von Autogas. Allerdings ist eine nachträg- liche Umrüstung eines Fahrzeugs auf Erdgas wesent- lich aufwändiger als die Umrüstung auf Autogas. Denn Erdgas muss mit einem Druck von 200 bar im Auto gespeichert werden, Autogas dagegen be- gnügt sich mit 8 bar. Bereits heute werden von den namhaften Fahrzeug- herstellern erdgasbetriebene Varianten angeboten. Bei vielen Modellen ist die Wahl zwischen monova- lent (nur Gasantrieb) und bivalent (wahlweise Um- schaltung auf Gas- oder Benzinantrieb) möglich. Erd- gas wird auch künftig verfügbar sein. Autogas ist als Nebenprodukt von der Produktion von Benzin oder Diesel abhängig. Allerdings ist das Ende der staatlichen Förderung von Gaskraftstoff absehbar. Das kann dann zu so pa- radoxen Folgen führen wie bei einem Busunterneh- mer in Thüringen, der auch feste Buslinien fährt. Er
12
Dieselskandal FUHRPARK
Ganz eigene Wege geht die Deutsche Post. Sie hat den vollelektrischen Streetscooter als Zustellfahr- zeug für Paketboten entwickelt. Und im August wur- de die Zusammenarbeit mit Ford bekannt gegeben und ein neuer großer E-Transporter auf Ford-Tran- sit-Basis vorgestellt. Im Blick behalten sollte man auf jeden Fall das öster- reichische Unternehmen Kreisel (www.kreiselelect- ric.com). Der Batterie- und Speicherspezialist aus der Alpenrepublik hat bereits zahlreiche Prototypen von vollelektrischen Sportwagen über eine Mercedes G- Klasse mit 360 kW (489 PS) Motorleistung, einen VW Caddy bis zum Sprinter entwickelt. So treibt z. B. den Sprinter ein kraftvolles 130 kW (177 PS) starkes „E- Werk“ an. Die Reichweite wird mit 300 km angege- ben. Aufgeladen ist der Strom-Sprinter in zwei Stun- den. Und die Akkus sind raumsparend unter dem La- deraumboden platziert. Die Zukunft der Elektromobilität für Handwerker hat also begonnen. Was leider bisher fehlt, sind die Vorbilder in den Kommunen. Hier wird immer noch die Straße gekehrt und der Müll abgeholt mit Uralt- Dieselfahrzeugen. So sind im Fuhrpark der Landes- hauptstadt München gerade einmal 18 der insge- samt 2.200 Fahrzeuge E-Mobile. Wenigstens hat München wie auch viele andere Städte inzwischen eigene Förder- und Anreizprogramme für E-Willige aufgelegt.
Foto: Nissan
Praktisch und elektrisch: Der Nissan E-NV gehört zu den Pio- nieren der kleinen E-Nutzfahrzeugen.
hat seinen erdgasbetriebenen Fuhrpark umgestellt zurück zu Diesel-Bussen. Auch der reine Elektroantrieb ist zumindest bei leichten Nutzfahrzeugen möglich. Neben der Kfz- Steuerbefreiung für zehn jahre und einem staatli- chen Zuschuss beim Kauf gehören auch niedrige Ver- brauchskosten zu den Anreizen. Auch wenn die Reichweite für die Fahrt zu innerstädtischen Bau- stelle meist ausreicht: Nicht immer und überall sind Ladestationen verfügbar. Und selbst wenn an einer normalen Steckdose getankt werden könnte – wel- cher Bauherr würde schon die Flotte der Handwer- kertransporter gerne täglich an seinem Baustrom- anschluss sehen? Eine weitere Problematik stellen die Akkus dar. Ihre Lebensdauer verringert sich mit jedem Ladezyklus. Sorgloser (aber teurer) fährt, wer die Akkus beim Autohersteller anmietet und damit monatlich zur Kasse gebeten wird. Doch diese Möglichkeit ist im- mer noch sicherer als nach Ablauf der Gewährleis- tung neue Akkus zu benötigen. Dann nämlich ist praktisch jedes Fahrzeug ein wirtschaftlicher Total- schaden. Der komplette Akku-Pack kann Hersteller- abhängig bis zu 25.000 € kosten. Zu den Pionieren der leichten Elektrotransporter ge- hört der kleine Nissan E-NV 200. Doch bereits die An- schaffungskosten liegen rund 50 % über den der Dieselvariante. In der kleineren Klasse ist der Renault Kangoo ebenfalls bereits als E-Version zu haben.
Foto: Kreisel
177 „Pferde“ verhelfen dem E-Sprinter von Kreisel aus Öster- reich zu stattlichen Fahrleistungen über 300 km.
13
BRANCHE Sonnenschutz Geschützt unterm Flachdach B e i d e r W a h l d e s F e n s t e r s e m p f i e h l t e s s i c h , a u c h d e n S o n n e n s c h u t z n i c h t a u ß e r A c h t z u l a s s e n .
FLACHDACH-FENSTER BRINGEN VIEL LICHT UNTER FLACHE ODER FLACH GENEIGTE DäCHER UND ER- MÖGLICHEN EINEN DIREKTEN BLICK IN DEN HIM- MEL. GERADE IM SOMMER KANN DIES jEDOCH AUCH NACHTEILE MIT SICH BRINGEN. Bungalows erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind gerade für die ältere Generation eine prak- tische Wohnform – nicht zu groß und ebenerdig. Räume unter Flachdächern wirken jedoch oft unge- mütlich, wenn die seitlichen Fensterflächen zu klein dimensioniert sind oder einzelne Räume – z. B. das Bad – über gar keine Fensteröffnung verfügen. Daher ist das Einplanen oder der nachträgliche Ein- bau von Flachdach-Fenstern eine gute Investition, um Tageslicht in die Räume unterm Flachdach zu bringen. Bei der Auswahl der passenden Lösung soll- ten auch die Möglichkeiten der Ausstattung mit Son- nenschutz-Produkten bedacht werden. Denn auch bei modernen Oberlichtern mit hervorragender Wär- medämmung kann Sonneneinstrahlung zur Überhit- zung des Raumes führen. Dann drohen teure Son- deranfertigungen oder unbefriedigende Eigenkon- struktionen.
Bei Velux können sowohl das Flach- dach-Fenster mit Kuppel als auch die Ausführung mit konvexer Ver- glasung mit einer Hitzeschutz-Mar- kise ausgestattet werden. Die lässt sich mit dem mit- gelieferten Hand- sender steuern. Die Montage er- folgt von außen zwischen der in- nerer und äuße- ren Scheibe.
Velux bietet für Oberlichter vielee Son- nenschutz-Lösungen wie z. B. Waben- plissees zur Abdunkelung.
So wird die Sonneneinstrahlungen bereits gestoppt, bevor sie die innere Verglasung erreichen. Dank des lichtdurchlässigen Netzstoffes gelangt dennoch aus- reichend Helligkeit in den Innenraum. Zur Schlafenszeit sorgt ein innenliegendes Waben- plissee für die gewünschte Verdunkelung. Mit Wa- benplissees lässt sich sogar Energie sparen, da sie die Wärmedämmung am Fenster verbessern. Für Wohn- räume, in denen die Lichtintensität nur gemildert und nicht gänzlich abgedunkelt werden soll, sind für Velux Flachdach-Fenster Plissees in drei Farben er- hältlich. Sie sorgen für ein weiches, harmonisches Licht. Alle Sonnenschutz-Produkte für das Flachdach sind elektrisch oder solarbetrieben erhältlich und mit ge- räuscharmen Motoren ausgestattet und können mit einer Funkbedienung leicht geöffnet und geschlos- sen werden.
Fotos: Velux Deutschland GmbH
14
Denken Sie in neuen Dimensionen Mehr Fenster. Mehr Licht. Mehr Leben.
www.velux.de
KPZ Serie: Überbetriebliche Lehrgänge Energiesparen lernen
MIT DER SEIT 1. AUGUST 2016 GELTENDEN NEUEN DACHDECKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG (DACH- AUSBV) ERGABEN SICH AUCH äNDERUNGEN IN DEN ÜBERBETRIEBLICHEN LEHRGäNGEN (ÜBL), DIE IN DIESER NEUEN SERIE PRäSENTIERT WERDEN. Mit Ausnahme der Flachdach- und Außenwandbe- kleidungs-Lehrgänge ergeben sich überall änderun- gen. Die Inhalte sind stichpunktartig in Verbindung mit der Zeitdauer in den Unterweisungsplänen vor- gegeben und von den Ausbildungszentren zu beach- ten. M i t d i e s e r n e u e n S e r i e n s t e l l t d a s K P Z W a l d k i r c h e n e . V . ü b e r b e t r i e b l i c h e L e h r g ä n g e u n d s e i n e A u s b i l d e r v o r .
Fotos: KPZ
Auf alle möglichen Ausführungsarten einzugehen, würde jedoch den zur Verfügung stehenden Zeitrah- men sprengen. Daher wurde intern festgelegt, wel- che Ausführungen den Auszubildenden vorgestellt werden. Dies war jedoch besonders bei dem nach- folgend beschrieben Lehrgang schwer. Denn für die nachhaltige Vermittlung von Kenntnissen und Fer- tigkeiten stand nur eine Woche einschließlich aller Übungen und Proben zur Verfügung. In den bereits versandten Beschulungsunterlagen für das kommende Schuljahr sind die Übersichten der ÜBL in Abhängigkeit von der DachAusbV enthalten. Dabei wird in den G-Dach-Kursen (überbetriebliche Grundbildung) im 1. Ausbildungsjahr und in D-Kur- sen (überbetriebliche berufliche Bildung) im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe) unterschieden. Ge- prüft und genehmigt wurden diese Unterweisungs- pläne vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik in Hannover. Dach3/16 Energetische Maßnahmen an geneigten Dächern: Die Bezeichung dieses Kurses verrät, dass es sich um einen Lehrgang für das 2. oder 3. Ausbil- dungsjahr (Dach) handelt und sich aus der Dach- AusbV 2016 ableitet. Er ist der dritte von insgesamt sechs Kursen. Die Kursdauer beträgt eine Arbeitswo-
Foto: Preißinger
Jürgen Lehner konzipierte den Kurs Dach3/16 und führte das Pilotprojekt durch.
16
KPZ Serie: Überbetriebliche Lehrgänge
Zeile Zeitanteil Inhalt 1 10 %
Funktionsschichten wärmegedämmter geneigter Dächer: Schichten und Werkstoffe der Dachkonstruktion kennenlernen und unterscheiden, insbesondere Innen- bekleidung, Installationsebene, Luftdichtheits-/Dampfsperrschicht, Wärmedämmung, regensichernde Zusatzmaßnahme/Winddichtheitsschicht, Deckunterlage, Dachdeckung. Herstellen von wärmegedämmten geneigten Dächern: •Wärmedämmungen, insbesondere als Zwischensparren-Dämmung, Zwischen- und Unter-/Aufsparren- Dämmung und Aufsparren-Dämmung verlegen; • regensichernde Zusatzmaßnahmen insbesondere Unterspannungen und Unterdeckungen herstellen;
2 40 %
• Luftdichtheits-/Dampfsperrschichten mit entsprechenden Bahnen ausführen; • Installationseben vorbereiten und Innenbekleidungen berücksichtigen. Einbau von Belichtungselementen: Dachflächenfenster unter Berücksichtigung statischer Anforderungen einbauen.
3 10 %
4 40 %
Herstellen von An- und Abschlüssen: • Schichten des Dachaufbaus an Durchdringungen, insbesondere von Dachflächenfenstern und Lei- tungsdurchführungen, anschließen; • Anschluss der Luftdichtheitsschicht herstellen.
che und ist für 8 – 16 Teilnehmer vorgesehen. Der Kurs ist in dieser Form neu, und zum ersten Mal bie- tet sich die Möglichkeit, diese für Dachdecker wich- tigen Inhalte in einer eigenen Ausbildungseinheit zu behandeln. Der Unterweisungsplan (s. oben) liest sich dabei sehr pragmatisch. Das Modell Dach3/16: Die bisher in Waldkirchen ver- wendeten Dachmodelle wären für diesen Anwen- dungszweck vollkommen ungeeignet. Deshalb wur- den neue Modelle entwickelt, an denen jeweils zwei Auszubildende gemeinsam die Übungen absolvieren können. Dazu gehören die Verlegung einer Zwi- schensparren-Dämmung von innen und die Aufspar- ren-Dämmung von außen, Herstellen von Ortgang und Anschluss für Innen- und Außenwand, Ausfüh- ren von Traufüberstand, Kniestock und Untersicht- schalung an den Überständen und optional der Ein- bau von runden und eckigen Durchdringungen. Da- bei war zu berücksichtigen, dass die Auszubildenden im Modell stehen können, um die Wärmedämmung in ergonomischer Haltung einbringen zu können. Ebenso waren Anschlussmöglichkeiten an Kniestock und Wand für Luftdichtheitsschichten vorzusehen. Die Theorie: Insbesondere aus den Zeilen 1 und 2 wurden die Inhalte der relevanten Vorgaben des Re-
gelwerks aus den Merkblättern „Wärmeschutz bei Dach und Wand, Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ in der Theorie behandelt. Dazu gehörten auch die entsprechenden Produktdaten- blätter für Wärmedämmstoffe, Unterdeckbahnen, Unterspannbahnen, Unterdeckplatten etc. Auch die Berechnung des Wärmedurchlasswiderstandes einer Bauteilschicht und der U-Wert eines Bauteils wurden vorgestellt. Die Übungen: Im praktischen Teil wurde – wie in Zeile 2 beschrieben – zunächst die Ausführung einer Unterspannung mit den Anschlüssen an Außenwand und Ortgang anhand des Merkblatts vorgestellt und geübt. Weiter ging es mit der Zwischensparren-Dämmung. Nach deren Ausführung musste die Luftdichtsheits-/ Dampfsperrschicht mit Anschlüssen an Wände und Kniestock, Kabeldurchführung und an eine eckige Durchdringung ausgeführt werden. Als Zwischen- sparren-Dämmung wurde ein Holzfaserdämmstoff verwendet. Die eckige Durchdringung symbolisierte einen Kamin oder im übertragenen Sinn auch ein Dachflächenfenster. Dann schlossen sich Anbringung der Anpressleisten und die Andeutung der Installa- tionsebene an.
17
KPZ Serie: Überbetriebliche Lehrgänge
Dachdeckung. Im Foto links sind die Aussparungen für die noch einzubauenden Strangentlüfter unter der Luftdichtheits-/Dampfsperrschicht zu erkennen. Bei der Auswahl der Produkte wurde neben dem vollständigen Systemangebot der Hersteller natür- lich auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Verwendung in geschlossenen Räumen und die Ent- sorgungskosten berücksichtigt. Die Bewertung: Bei dem Pilotprojekt im Schuljahr 2016/2017 ist der Kurs für Auszubildende mit Lehr- zeitverkürzung auf zwei jahre, die im 2. Ausbil- dungsjahr mit der neuen DachAusbV begonnen ha- ben, sehr gut angekommen. Auszubildende aus dem 3. Ausbildungsjahr haben sogar nachgefragt, ob sie diesen Kurs auch belegen könnten. Selbst die Meis- terschüler haben bei der Durchführung vorbeige- schaut und die Bedeutung des Kurses für die zu- künftigen DachdeckerInnen neidvoll anerkannt. Konzipiert wurde der Kurs Dach3/16 von jürgen Leh- ner, der auch das Pilotprojekt durchführte. Die Aus- zubildenden bewerteten den Kurs übrigens mit der Traumnote 1,02.
Hier sind die Aussparungen für die noch einzubauenden Lüfter deutlich zu erkennen.
Nächster Schritt war das Aufbringen der Unterdeck- bahn und der Anschluss einer Kabeldurchführung. Die Unterdeckung wurde als naht- und perforations- gesicherte Unterdeckung mit Dichtbändern unter den Konterlatten ausgeführt. Die Unterkonstruktion wurde aus Zeitgründen mit dem Akkuschrauber und geeigneten Verbindungsmitteln befestigt.
Danach folgte die Aufsparren- Dämmung. Die Unterkonstruk- tion der Deckung und die Unter- deckbahn wurden wieder ent- fernt. Vorgefertigte Elemente aus Mehrschichtplatten wurden auf die Sparren aufgelegt und stell- ten die Schalung dar, auf die eine diffusionshemmende Schicht für ein nachweisfreies Bauteil aufge- bracht wurde. Als Detailausfüh- rung wurden die „Dachsparren“ im Vordachbereich entfernt und die Luftdichtheits-/ Dampfsperr- schicht umgeklappt und ange- schlossen. Aufschieblinge in der Dicke der Wärmedämmung bilde- ten die Ersatzsparren zur Ausfüh- rung der Unterkonstruktion der
Die neuen Dachmodelle, an denen jeweils zwei Auszubildende üben, besitzen innen Steh- höhe für die ergonomische Haltung beim Einbringen der Zwischensparren-Dämmung.
18
KPZ Weiterbildung
Foto: Fotolia
„WEITERBILDUNG IST WIE RUDERN GEGEN DEN STROM: WER AUFHÖRT, TREIBT AB“. FREI NACH BENjAMIN BRITTEN IST DAS WEITERBILDUNGSPRO- GRAMM 2017/2018 DES KPZ ZU VERSTEHEN. Katastrophale Arbeitsergebnisse können die Folge sein, wenn die Weiterbildung vernachlässigt wird. Das zeigt sich leider so manches Mal in der Betriebs- beratung. Auch in diesem jahr diktieren Veränderungen des Regelwerks des ZVDH, änderungen von technischen Normen oder der Gesetze und Verordnungen den Themenschwerpunkt des Weiterbildungsprogramms 2017/2018. Vervollständigt wird das umfassende An- gebot durch bewährte „Standards“. Und das für alle Zielgruppen – vom Chef bis zum Helfer im Dachde- ckerbetrieb. Die Messlatte der Teilnehmer aus den Maßnahmen im Vorjahr liegt hoch: Insgesamt besuchten 843 Teil- Vorsprung kann man buchen
nehmer die angebotenen Weiterbildungsmaßnah- men. Wie qualifiziere ich erfahrene Helfer, wenn ich keine Facharbeiter auf dem Arbeitsmarkt bekomme und es immer weniger Schulabgänger für die Ausbildung gibt? Das KPZ ist die Antwort. Bereits im letzten jahr wurden für erfahrene Helfer Weiterbildungen ange- boten, die sich imWesentlichen an den überbetrieb- lichen Lehrgängen (ÜBL) der Ausbildung anlehnen. Dazu ganz neu: Abdichtung mit Kunststoff- und Elastomer-Bahnen in Theorie und Praxis als Ergän- zung für bereits durchgeführte Maßnahmen mit Bi- tumenbahnen. Auch wieder dabei sind die Grund- lagen von Dachziegel- und Dachstein-Deckungen , gefolgt von Kehle und Grat bei Dachziegel- und Dachstein-Deckungen . Idealer Zeitpunkt dafür sind januar und Februar 2018. Für UnternehmerInnen und leitende MitarbeiterIn- nen kommt es diesmal besonders dick mit brand-
19
KPZ Weiterbildung
Im Crash-Kurs Aktuelle Änderungen im Regelwerk 2018 werden die zahlreichen änderungen und Über- arbeitungen erläutert, die voraussichtlich in den kommenden Mitgliederversammlungen des ZVDH beschlossen werden. Diese betreffen u. a. das Merk- blatt Wärmeschutz bei Dach und Wand, Dachde- ckungen mit Faserzement-Dachplatten, Produktda- tenblatt Wärmedämmstoffe und Hinweise Holz und Holzwerkstoffe. Wieder im Programm ist auch der Workshop So geht die Gefährdungsbeurteilung , der von Referenten der BG-BAU durchgeführt wird. Damit haben die Teilnehmer kompetente Berater an der Seite, um den eigenen Betrieb in den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu analysieren. So lassen sich Kosten sparen. Denn das Fehlen einer solchen Beurteilung im Betrieb wird bei gegebenem Anlass mit Geldstrafen belegt. Die Dachdeckerbetriebe müssen an die betriebliche Schwerpunktausbildung für ihre Lehrlinge im 3. Aus- bildungsjahr und neuer Ausbildungsverordnung denken. Trifft der zu Beginn der Ausbildung im Schuljahr 2016/2017 gewählte betriebliche Schwer- punkt noch zu? Was sind die Inhalte, die den Auszu- bildenden in dieser Zeit vermittelt werden müssen? Wie wirkt sich der betriebliche Schwerpunkt in der Prüfung aus? Antworten auf diese Fragen gibt der Crash-Kurs zur betrieblichen Schwerpunktausbil- dung , der bereits im Schuljahr 2016/2017 durchge- führt wurde. Natürlich ist auch der Workshop Unternehmens- check Gutes Bauen wieder im Programm. Die Praxis- hilfe der Offensive Gutes Bauen kann erstmalig ab- solviert oder nach Ablauf von zwei jahren erneuert werden. Die Praxishilfe ist eine Unterstützung, um Arbeitsabläufe durch Selbstbewertung zu analysie- ren und zu optimieren und dadurch die Bauqualität zu verbessern. Dieser Unternehmens-Check ist gleichzeitig die Basis zu weiteren Angeboten wie B AYERN D ACH und bietet den Einstieg in die Gefähr- dungsanalyse. Die erfolgreiche Selbstbewertung ist zudem die „Eintrittskarte“ auf die kosten- und wer- befreie Plattform www.gute-bauunternehmen.de.
neuen Lehrgängen. Die neue DIN 18531, Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Lau- bengängen, Ausgabe 07/2017, steht als Gegenstück zur Fachregel für Abdichtungen, Ausgabe 12/2016, im Raum und glänzt durch abweichende Regelungen. Es ist zu beobachten, dass die DIN 18531 vermehrt als Ausführungsgrundlage von der ausschreibenden Stelle gefordert wird – gefördert durch Ausschrei- bungstexte der Hersteller. Auf welche Unterschiede es dabei ankommt, wird detailliert in dem Crash- Kurs Abdichtung nach DIN 18531 beschrieben.
Das neue Werkvertragsrecht nach BGB, das ab 1.1.2018 in Kraft tritt, betrifft alle Unternehmer. So ist z. B. die VOB bei natürlichen Personen als Kunde nicht mehr rechtssicher. Ein böses Erwachen kann durch den neu konzipierten Crash-Kurs Werkver- tragsrecht nach BGB vermieden werden. Neben den gesetzlichen änderungen werden hierzu wieder Musterbausteine vorgestellt, die in die Vertrags- und Angebots-Bausteine eingefügt werden können und so für Rechtssicherheit sorgen. Unternehmer aufgepasst: Das neue Werkvertragsrecht kommt ab 1.1.2018. Foto: Fotolia
20
KPZ Weiterbildung
Die Unternehmertagung in Ingolstadt bietet erneut eine große Palette an aktuellen Informationen aus Recht, Technik und Unternehmensführung durch kompetente Referenten und ist ein Muss für Chef und Chefin oder leitende MitarbeiterInnen. Die ein- zelnen Beiträge werden online abrufbar sein. Steht etwa schon die Gesellenprüfung an? Sind die Auszubildenden fit für die Prüfung? Leider nicht
jahr eine theoretische Intensivierung in den Abend- stunden angeboten – ebenfall kostenlos. Oder wie wäre es mit dem Ersthelfer-Schein für Auszubil- dende im 2. Ausbildungsjahr? Auch dieser Kurs in den Abendstunden ist kostenlos und wird während eines Blocks in Waldkirchen durchgeführt. Dazu wer- den alle Ausbildungsbetriebe vom KPZ direkt ange- schrieben. Vorarbeiter und solche, die es werden wollen, kön- nen zusätzliche Kenntnisse im Grundkurs Auftrags- verantwortlicher vor Ort – AvO erhalten. In dem dreitägigen Grundseminar werden dabei die drei Felder „Baustelle organisieren“, „Kollegen führen“ und „Miteinander sprechen“ sowie die darin enthal- tenen Einzelthemen vor dem Hintergrund eines Dachdeckerbetriebes vorgestellt. Der AvO ist auch die rechtliche Schnittstelle auf der Baustelle zum Auftraggeber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. „Was muss ich, wie kann ich“ beantwortet der Crash-Kurs AvO – Fortsetzungsmodul Baurecht . Die Muster- briefe dieses Kurses sind auch für alle auf der Bau- stelle mitarbeitenden Unternehmer von Kleinbe- trieben interessant. Stichwort Gefahrstoff Asbest: Der Asbestzement- grundlehrgang nach TRGS 519 Anlage 4A oder der mittlerweile vorgeschriebene Fortbildungslehrgang für Sachkundige im Umgang mit Asbestzement nach TRGS 519 Anlage 5 runden das Angebot ab. Letzterer
Foto: HF.Redaktion
Praxisnah: Die Kurse für gewerbliche MitarbeiterInnen sichern den Betrieben qualifizierte Fachkräfte.
immer, wie die letzten Prüfungsergebnisse zeigen. Mit dem Intensivkurs Steildach werden die Chancen zum Bestehen der Prüfung erhöht – und mit ihnen die Aussicht auf eine/n weitere/n FacharbeiterIn. Komprimiert werden in einer Woche die wichtigsten Inhalte aus den überbetrieblichen Lehrgängen zu Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen wie- derholt. Schließlich ist die beste Vorbereitung auf die Gesellenprüfung wenn man weiß, was dort erwartet wird. Die praktische Intensivierung während des Be- rufsschulblocks an einem freien Nachmittag ist kos- tenlos – aber ganz sicher nicht umsonst. An 3 – 4 Nachmittagen wird jeder Auszubildende im 3. Aus- bildungsjahr hier optimal auf die Prüfung vorberei- tet. Zusätzlich wird bereits ab dem 1. Ausbildungs-
Foto: Fotolia
Volltreffer: Die angebotenen Kurse Auftragsverantwortlicher vor Ort - AVO.
21
KPZ Weiterbildung
ist spätestens innerhalb von sechs jahren nach der erfolgreichen Ablegung der schriftlichen Prüfung er- forderlich, damit der Sachkundenachweis seine Gül- tigkeit behält. Nur wer rechtzeitig an den nächsten Fortbildungstermin denkt, erlebt auch keine böse Überraschung beim nächsten Auftrag. Weiterqualifizierung zum Dachdeckermeister? Kein Problem: Das KPZ führt in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk Teil I und II in der Ausbil- dungsstätte des KPZ Waldkirchen durch. Der Lehr- gang beginnt am 8.1.2018 und endet mit der prak- tischen Prüfung von 30.7.-3.8.2018. Es handelt sich um eine Vollzeitbeschulung jeweils von 8.00 – 17.00 Uhr, an Freitagen bis 12.00 Uhr mit insgesamt 1.178 Unterrichtseinheiten. Nach der Fachtheorie mit an- schließender Prüfung wird die Fachpraxis mit der Prüfung durchgeführt. Die Zulassung und Anmeldung erfolgt über die HWK Niederbayern-Oberpfalz. Ansprechpartner dort ist Georg Stuber (Tel.: 09 41 / 79 65-1 40 oder E-Mail an: georg.stuber@hwkno.de). Für die KPZ-Weiterbildungsmaßnahmen gilt die be- kannte Preissystematik. Den besten Preis erhalten In- nungsmitglieder einer dem LIV Bayern ange- schlossenen Dachdeckerinnung, die zugleich Mit- glied im Berufsförderungswerk des bayerischen Dachdeckerhandwerks (BFW) sind . Die BFW-Mit- gliedschaft kostet übrigens nur 120 € pro jahr und
garantiert bei allen Weiterbildungsangeboten des KPZ einen Preisnachlass von mindestens 10 %. Wer weder Innungs- noch BFW-Mitglied ist, zahlt einen Aufschlag von 50 %. Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es in der Geschäftsstelle des KPZ in München. Die verbindliche Anmeldung zu Weiterbildungsmaß- nahmen sind online unter www.dachtechnik.bayern oder www.dachdecker.bayern unter dem Menü- punkt „Die Bildung/Bildungsangebot“ papierlos möglich. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit zur Anmeldung über den E-Mail-Rundschreibedienst mit den beschreibbaren pdf-Anmeldeformularen. Per Telefax oder per Post ist die Anmeldung unter Angabe der Kursnummer und eines Anmeldeformu- lars für jeden Teilnehmer durchführbar. Nach Anmel- dung versendet das KPZ eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim KPZ. Für einige Maß- nahmen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es gelten die Veranstaltungsbedingungen auf der Homepage des KPZ (www.dachtechnik.bayern). Um frühzeitige Anmeldung wird gebeten, da sechs Wochen vor dem geplanten Termin entschieden werden muss, ob die Maßnahme stattfindet. Warum nicht mal eine Innungsversammlung mit Re- ferenten vom LIV Bayern planen? Der Kaufmänni- sche Leiter, Dipl.-Kfm. Thorsten Meyerhöfer, sowie der Hauptgeschäftsleiter, Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Werner, stehen nach frühzeitiger Termin- und The- menabsprache für Vorträge zur Verfügung. Ebenso sind eigene Workshops für die Innungsmitglieder an Werktagen von 9.30 – ca. 14.30 Uhr möglich. Hier können Themen wie • Kalkulation im Dachdeckerhandwerk, • Notfallmanagement im Dachdeckerbetrieb oder • Rund um das Ausbildungsverhältnis im Dachde- ckerhandwerk ausführlich behandelt werden. Konditionen dazu auf Anfrage. Außerdem können Innungen oder Be- triebe auch einzelne Weiterbildungsmaßnahmen bu- chen. Das KPZ erstellt ein individuelles Angebot .
Foto: Fotolia
Weiterbildung: Übersicht, Belegung und Buchung – online geht’s am schnellsten.
22
Made with FlippingBook flipbook maker